
Ausbreitungsrechnung und Schonsteinhöhenbestimmung nach TA Luft (2021)
Die Veranstaltung vermittelt praxisnah die Grundlagen und Anwendung von Ausbreitungsrechnungen und Schornsteinhöhenermittlungen nach TA Luft (2021).
Die Schulung gibt einen fundierten Überblick über die methodischen und fachlichen Anforderungen sowie die rechtlichen Grundlagen und konkrete Hinweise zur korrekten Durchführung, Bewertung, Dokumentation und Prüfung von Ausbreitungsrechnungen im immissionsschutzrechtlichen Kontext.
Hierzu gehört eine Einführung in Nr. 4 TA Luft (Anforderungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen), gefolgt von praxisnahen Erläuterungen zur Ausbreitungsrechnung nach Anhang 2 der TA Luft (2021) und zur Bewertung von Geruchsimmissionen nach Anhang 7 der TA Luft (2021). Im zweiten Themenblock der Veranstaltung werden die Anforderungen und Vorgehensweisen der Schornsteinhöhenbestimmung nach Nr. 5.5 der TA Luft (2021) vermittelt.
Die Teilnehmer entwickeln ein Verständnis dafür, was bei der Ermittlung der Schornsteinhöhe und bei Ausbreitungsrechnungen zur Ermittlung von Immissionen zu beachten ist, welche Eingangsdaten erforderlich sind und worauf bei der Beauftragung oder auch Prüfung entsprechender Gutachten zu achten ist.
Folgende verwandte Themen werden angesprochen:
EU-Regelungen zur Luftqualität
Windfeldmodellierung
Meteorologie (Winddaten, AKT/AKS, Niederschlag)
Geruchsmessungen (Emissionen und Immissionen)
Zum Thema
Genehmigungsbedürftige (und teils auch nicht genehmigungsbedürftige) Anlagen, die Luftschadstoffe emittieren, werden im Rahmen der Neu- oder Änderungsgenehmigung nach den Vorgaben der TA Luft beurteilt. Diese regelt neben technischen Anforderungen und Emissionsgrenzwerten u.a. die Durchführung von Ausbreitungsrechnungen zur Ermittlung und Bewertung von Immissionen sowie die Ermittlung der Mindesthöhe von Schornsteinen. Auch die Beurteilung von Geruchsimmissionen wird im Rahmen der TA Luft geregelt. Ausbreitungsrechnungen dienen insbesondere der Beurteilung der Immissionsbelastung durch nicht-/genehmigungsbedürftige Anlagen, der Bewertung von Immissionen im Umfeld bestehender oder geplanter Anlagen sowie der Berücksichtigung von Vorbelastungen, etwa im Rahmen der Bauleitplanung (z.B. Bebauungspläne). Ziel ist es, die Erstellung, Vergabe und fachliche Prüfung entsprechender Gutachten so zu unterstützen, dass eine angemessene und belastbare Beurteilung gewährleistet ist.
Zielsetzung
- Vermittlung eines Überblicks über die Ausbreitungsrechnung nach Anhang 2 und Schornsteinhöhenbestimmung nach Nr. 5.5 der TA-Luft (2021) sowie über die Bewertung von Geruch nach Anhang 7 der TA-Luft
- Einschätzung, welche Daten des eigenen Betriebes für die Gutachten erforderlich sind
- Bewertung und Plausibilitätsprüfungen von Gutachten
Teilnehmerkreis
- Anlagenbetreiber (genehmigungspflichtiger und nicht genehmigungspflichtiger Anlagen)
- Fachplaner im Bereich Anlagengenehmigung/Antragstellung im Immissionsschutz
- Behördenvertreter aus den Bereichen Bauamt und Immissionsschutz
Programm
Grundlagen der TA-Luft:
- Übersicht Immissionsgenzwerte
- Irrelevanzwerte
- Bagatellmassenströme
Ausbreitungsrechnung nach Anhang 2 TA-Luft:
- Benötigte Eingangsdaten
- Windfeldberechnung
- Festlegung der Emissionen
- Ergebnisse der Berechnung
- Ermittlung der Vorbelastung
- Qualitätssicherung
Anhang 7 TA Luft
- Gerüche und ihre Beurteilung
Schornsteinhöhenbestimmung nach TA Luft
- Regelwerke und Erkenntnisquellen
- Gebäudebedingte Schornsteinhöhe (TA Luft Nr. 5.5.2.1 bzw. VDI 3781 Blatt 4)
- Emissionsbedingte Schornsteinhöhe (TA Luft Nr. 5.5.2.2)
- Berücksichtigung Bebauung und Bewuchs und unebenes Gelände (TA Luft Nr. 5.5.2.3)
- Schornsteinhöhenbestimmung Geruch (TA Luft Anhang 7)
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Ausgewählter Termin
Mo. 18.10.2027, 17:00 Uhr
Hollestr. 1
45127 Essen
Digitaler Campus
Ansprechpartner
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Uwe Schröer
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