
Batteriegroßspeicher (BESS): Planung, Genehmigung und Netzanschluss
Während für Wind-, (Freiflächen/Agri-) Solar- und Wasserstoffanlagen gesetzliche Privilegierungstatbestände existieren, fehlt eine explizite Regelung für Batteriespeicher. Das Seminar zeigt auf, wie mit Anträgen für Batteriegroßspeicheranlagen im Zusammenhang mit Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (Co-located-Anlagen) sowie für freistehende Batteriegroßspeicher (Stand-alone-Anlagen) umzugehen ist. Darüber hinaus werden die existierenden Privilegierungstatbestände sowie die sonstigen planungsrechtlichen Möglichkeiten zur Realisierung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (Wind, Solar, Wasserstoff) aufgezeigt.
Ferner ist der Rechtsrahmen bei Abschluss von Flächennutzungsverträgen für Wind-, Solar und Batteriespeicheranlagen vielschichtig. Es sind neben einem Interessenausgleich zwischen Flächeneigentümer und Projektierer die Regeln aus BGB, EnWG und EEG zu beachten. Daneben ist das Steuerrecht zu beachten, da durch die Errichtung der Anlagen steuerliche Privilegierungstatbestände zu Lasten des Grundstückseigentümers entfallen können. Auch vor diesem Hintergrund macht es ggf. Sinn, dass Projektierer und Grundstückseigentümer eine gemeinsame Projektgesellschaft gründen - auch insoweit werden die Rahmenbedingungen vorgestellt.
Zuletzt ist es unerlässlich, eine passende Netzanschlussoption zu finden und/oder mit zu nutzen und die Vorgaben des Bürgerenergiegesetzes NRW und vergleichbarer Gesetze anderer Bundesländer einzuhalten. Auch hierzu werden die Teilnehmenden umfassend informiert.
Zum Thema
Der Ausbau der erneuerbaren Energien erhöht den Bedarf an Speicherkapazitäten und flexiblen Netzanschlüssen. Batteriegroßspeicher(BESS), werden als Co-Location mit Photovoltaik- und anderen EEG-Anlagen oder als Stand-alone-Speicher realisiert. Damit verbunden sind rechtliche Fragen zu Standort, Genehmigung, Bauleitplanung und Netzanschluss. Im Fokus stehen § 35 BauGB, öffentlich-rechtliche Anforderungen, Netzverknüpfungspunkt, Kapazitätsreservierung, Baukostenzuschuss und flexible Netzanschlussvereinbarungen sowie die Einordnung nach EEG und EnWG. Ergänzend geht es um Betriebs- und Messkonzepte sowie die rechtssichere Flächensicherung.
Das Seminar schafft eine strukturierte rechtliche Einordnung und unterstützt eine rechtssichere Projektentwicklung von Batteriespeichern.
Zielsetzung
Das Seminar vermittelt konkrete Orientierung für die rechtssichere Entwicklung von Batteriegroßspeicherprojekten: von der Prüfung der planungs- und genehmigungsrechtlichen Zulässigkeit über die Einordnung von Speicher- und Messkonzepten nach EEG und EnWG bis zum Netzanschluss. Im Fokus stehen die frühzeitige Identifikation von Projektrisiken, die Bewertung von Netzanschluss- und Vertragsangeboten sowie die strukturierte Festlegung notwendiger Planungs-, Genehmigungs- und Vertragsschritte.
Teilnehmerkreis
Mitarbeitende von Kommunen, Planungsbüros, Energieversorgern/Stadtwerken und Projektgesellschaften sowie Landwirte-/innen.
Programm
- Planungsrechtliche Zulässigkeit von Co-Location- und Stand-alone-Batteriespeichern nach § 35 BauGB sowie durch Bauleitplanung
- Genehmigungsverfahren und rechtliche Anforderungen an Erschließung, Schall-, Brand-, Wasser- und Naturschutz
- Standortprüfung, öffentliche Belange und Rolle der Gemeinde
- Rechtliche Einordnung unterschiedlicher Speicher-, Betriebs- und Messkonzepte nach EEG und EnWG
- Netzanschlussverfahren, Netzanschlusskapazität, Reservierung, Realisierungskaution und Baukostenzuschuss
- Gemeinsame Nutzung und Überbauung vorhandener Netzanschlüsse
- Flexible Netzanschlussvereinbarungen sowie wesentliche Regelungen von Netzanschluss- und Mitnutzungsverträgen
- Flächen- und Grundstücksnutzungsverträge, Dienstbarkeiten sowie Genehmigungs- und Netzanschlussvorbehalte
- Netzanschluss- und Mitnutzungsverträge, Haftung, Rückbau und Sicherheitsleistungen
- Handlungsempfehlungen
- Fragerunde
Referenten
Hinweise
Die Rechtslage rund um Batteriespeicheranlagen wird derzeit kontinuierlich angepasst. Das dargestellte Programm entspricht dem Planungsstand des Seminars. Änderungen aufgrund neuer rechtlicher Vorgaben sind möglich.
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Ausgewählter Termin
Do. 11.02.2027, 15:30 Uhr
Hollestr. 1
45127 Essen
Digitaler Campus
Ansprechpartner
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Katrin Dietz
k.dietz@hdt.de
+49 201 1803-462