
Bauabfallrecht aktuell
Das Bauabfallrecht ist in Deutschland nicht in einem einheitlichen Normenwerk geregelt, sondern auf mehrere Gesetze, Verordnungen und ein untergesetzliches Regelwerk verteilt.
Für einen wichtigen Teilbereich hat die Mitte 2023 in Kraft getretene Ersatzbaustoffverordnung neue Grundlagen geschaffen und die LAGA M20 verdrängt. Letztere hat aber für die Verwertung mineralischer Bauabfälle außerhalb technischer Bauwerke weiterhin ihre Bedeutung. Dies gilt auch für die im Jahr 2023 novellierte Bundes-Bodenschutzverordnung.
Ebenfalls seit 2023 ist die „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle (LAGA M23)“ in Kraft getreten, die u.a. den Umgang mit mineralischen Bau- und Abbruchabfällen mit geringen Asbestgehalten regelt.
Des Weiteren sind in den letzten Jahren eine ganze Reihe von wichtigen Entscheidungen der Verwaltungs- und Zivilgerichte zu Fragen der Entsorgung mineralischer Bauabfälle ergangen. Diese betreffen u.a. das Ende der Abfalleigenschaft für mineralische Abfälle, das möglicherweise noch in dieser Legislaturperiode in einer eigenen Verordnung geregelt werden soll.
Zum Thema
Das Seminar gibt einen praxisbezogenen Überblick über die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen des Bauabfallrechts und ihrer Verzahnung. Es werden die Voraussetzungen und Besonderheiten der verschiedenen Entsorgungswege für mineralische Bauabfälle geklärt und häufig auftretene Zweifels- und Auslegungsfragen geklärt.
Zielsetzung
Die Verteilung des Bauabfallrechts auf verschiedene Regelwerke erschwert die Handhabung in der Praxis und führt zu zahlreichen Auslegungs- und Abgrenzungsproblemen.
Ziel des Seminares ist es, die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, die Entsorgung von mineralischen Bauabfällen rechtssicher und wirtschaftlich zu handhaben.
Teilnehmerkreis
Verantwortliche für abfallrechtliche Fragestellungen aus dem Bereich der Bauauftraggeber/-innen, Bauauftragnehmer/-innen sowie der Verwaltung und aus Planungsbüros. Bauleiter/-innen, Bausachverständige, Architekten/-innen, Fach- und Führungskräfte der Bauwirtschaft.
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Programm
- Anwendungsbereich der EBV und BBodSchVO
- Definition von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB)
- Regelungen zur Untersuchung und Verwertung von Bodenmaterial im Vergleich zur LAGA M20
- Materialbezogene Untersuchungs-, Bewertungs-/Klassifizierungs- und Dokumentationspflichten bei der Herstellung und Verwendung von MEB
- Zulässigkeit des Einbaus von MEB in technische Bauwerke
- Die neue LAGA M23
- Aktuelle Gerichtsentscheidungen zur Entsorgung asbestbelasteten Bauabfalls
- Abfallbegriff des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
- Nichteintritt der Abfalleigenschaft von Bodenaushub bei feststehender zukünftiger Verwendung
- Wiederverwendung von Bodenaushub am Aushubort
- Ende der Abfalleigenschaft von Bauschutt/RC-Baustoffen
- Eckpunktepapier des BMUV zur Abfallende-Verordnung für bestimmte mineralische Ersatzbaustoffe
- Regelungen der VOB/B und VOB/C mit Bezug zur Entsorgung von Bauabfällen
- Schadstoffuntersuchungen und unerwartetes Auftreten von Schadstoffbelastungen
- Nachtragsvergütung bei fehlenden oder unklaren Angaben zur Schadstoffbelastung
- Haftungsfragen bei der Entsorgung von Bauabfällen
Hinweise
Das Seminar ist bei der Ingenieurkammer-Bau NRW mit 8 Fortbildungspunkten anerkannt.
Termine
Inhouse
Ansprechpartner
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Dipl.-Kffr. Ute Jasper
u.jasper@hdt.de
+49 201 1803-239