Seminar

Bauturbo-Gesetzgebung und Infrastrukturpaket des Bundes – Folgen für öffentliche Bauprojekte

Rechtliche Neuerungen einordnen und öffentliche Bauvorhaben unter den Bedingungen des Sondervermögens effizient steuern

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Bauturbo-Gesetzgebung und Infrastrukturpaket des Bundes – Folgen für öffentliche Bauprojekte

Die Veranstaltung gibt einen Überblick über die Folgen und praktischen Konsequenzen des „Gesetzes zur Beschleunigung und zur Wohnraumsicherung“. Auf der Grundlage der geänderten rechtlichen Grundlagen wird die Notwendigkeit und methodische Vorgehensweise eines effektiven und effizienten Projektmanagements öffentlicher Bauvorhaben im Rahmen des SVIK dargelegt und diskutiert.

Zum Thema

Zur Beschleunigung von Bauvorhaben öffentlicher wie privater Bauherren trat am 30. Oktober 2025 das „Gesetz zur Beschleunigung und zur Wohnraumsicherung“ vom 27. Oktober 2025 in Kraft.
Ebenfalls im Oktober 2025 gelangte das „Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK)" mit einem Volumen von bis zu 500 Mrd. €, das durch eine Grundgesetzänderung im März 2025 ermöglicht wurde, in die praktische Nutzung.

Das Gesetz sowie das Sondervermögen stellen öffentliche Bauherren vor diverse, besondere Herausforderungen, nicht zuletzt durch die Befristung des Sondervermögens zum Jahr 2036. Innerhalb dieser Frist müssen von öffentlichen Bauherren zusätzliche Bauaufgaben erfolgreich abgewickelt werden, was letztlich die Praxis der Durchführung öffentlicher Bauaufgaben in besonderer Weise betrifft.

Zielsetzung

Die Teilnehmenden werden nach Abschluss des Seminars in der Lage sein, die notwendigen Änderungen und Anpassungen an ihre bisherige Praxis zu erkennen.
Es werden Wege aufgezeigt, auf die neue Situation angemessen und erfolgreich reagieren zu können.

Teilnehmerkreis

Entscheidungstragende öffentlicher Bauaufgaben, mit der Durchführung öffentlicher Bauaufgaben betraute Personen, Ingenieure und Ingenieurinnen, Architekten und Architektinnen, Projektsteuernde, Bauhandwerker und Bauhandwerkerinnen

Programm

21.01.2027
09:00—09:10
Begrüßung und Vorstellung
09:10—10:30
Rechtlicher Rahmen
10:30—10:45
Kaffeepause
10:45—11:30
Konsequenzen für das öffentliche Baurecht aus der geänderten Gesetzgebung
11:30—12:30
Möglichkeiten und Grenzen des „Bauturbo“
12:30—13:30
Mittagspause
13:30—15:00
Das Sondervermögen
15:00—16:30
Konsequenzen für die Projektmanagement öffentlicher Bauvorhaben
16:30—17:00
Ergänzungen und Abschlussdiskussion

Referenten

Prof. Dr.-Ing. Dr.rer.pol. Thomas Wedemeier

Prof. Wedemeier ist Beratender Ingenieur, Sachverständiger und Hochschulprofessor mit über 30 Jahren Erfahrung in Planung, Beratung, Begutachtung sowie im Projekt- und Zeitmanagement für öffentliche und private Auftraggeber.

Ausbildung und akademischer Werdegang

Studium des Bauingenieurwesens an der Universität Hannover.
Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Göttingen.

Promotion zum Dr.-Ing. (Bauingenieurwesen) an der Universität Hannover.
Promotion zum Dr. rer. pol. (Wirtschaftswissenschaften) an der Universität Göttingen.

Oberingenieur am Institut für Statik der Universität Hannover.
Professor an der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK).

Berufliche Stationen

Mitarbeit bei der Hochtief AG, Niederlassung Ausland, mit Beteiligung am Aufbau der Zentralabteilung „Unternehmensentwicklung und Controlling“.

Gründer und Inhaber der Beratungs- und Ingenieurgesellschaft „Prof. Wedemeier – Beratende Ingenieure“.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Technische Mechanik, Baumechanik und Statik

  • Konstruktiver Ingenieurbau (Stahlbeton-, Stahl- und Holzbau)

  • Bauprojektmanagement und Projektsteuerung

  • Bau- und Immobilienbewertung sowie Unternehmensbewertungen

  • Sachverständigentätigkeit im Bauwesen (Mängel, Schäden, Baubetrieb)

  • Claim- und Konfliktmanagement

  • Risiko- und Entscheidungsmanagement in Projekten

  • Digitalisierung und Optimierung von Wertschöpfungsketten im Bauwesen

Forschung

DFG-geförderte Forschungsvorhaben zum Verhalten von Beton unter Stoßbeanspruchung sowie zu Parallelrechnern.
Forschung zu nichtlinearen, dynamischen Marktsystemen, Risiko- und Entscheidungsmanagement sowie zur Digitalisierung im Bauwesen.

Projekterfahrung (Auswahl)

Projekt-Controlling für Great Belt Contractors beim Großprojekt „Ostbrücke – Großer Belt“.
Projektsteuerung komplexer Bau- und Anlagenbauvorhaben.
Fachplanungen im Bereich Tragwerksplanung, Bauphysik und Anlagenbau.
Erstellung von Verkehrs- und Wertgutachten für Immobilien, Baugutachten sowie Wirtschaftlichkeitsanalysen.

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Häufige Fragen und Antworten zur Bauturbo-Gesetzgebung und zum Infrastrukturpaket des Bundes

1. Wofür steht der Begriff „Bauturbo“?

Der Bauturbo ist eine befristete bauplanungsrechtliche Sonderregelung, die vor allem den Wohnungsbau beschleunigen soll. Kern der Baugesetzbuch-Novelle ist § 246e BauGB. Kommunen können unter bestimmten Voraussetzungen von Vorgaben des Bauplanungsrechts abweichen, ohne zunächst einen Bebauungsplan aufstellen oder ändern zu müssen. Das schafft zusätzliche Handlungsspielräume für Kommunen, öffentliche Bauherren und andere Akteure.

2. Wann ist das Bauturbo-Gesetz in Kraft getreten?

Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bauturbo-Gesetz“) ist am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten. Mit der Baugesetzbuch-Novelle wurden insbesondere neue Möglichkeiten geschaffen, Wohnungsbauvorhaben schneller zu ermöglichen. Für Kommunen, Genehmigungsbehörden, öffentliche Bauherren, Architekten und Ingenieure stellt sich damit die Frage, wie die neuen Regelungen rechtssicher und praxisnah angewendet werden können. Das HDT leistet hier mit seinen Weiterbildungen wertvolle Hilfe, sorgt für planerische Klarheit und rechtliche Sicherheit.

3. Welche Ziele werden mit dem Bauturbo verfolgt?

Mit dem Bauturbo soll insbesondere in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum beschleunigt werden. Konkretes Ziel des Bauturbos ist es, Planungs- und Genehmigungsprozesse spürbar zu vereinfachen und damit Kommunen zusätzliche Handlungsspielräume im Bauplanungsrecht zu eröffnen. Durch flexiblere Regelungen im Baugesetzbuch (BauGB) sollen Bauvorhaben schneller umgesetzt werden können. Gleichzeitig sollen die kommunale Planungshoheit sowie wichtige öffentliche Belange bei der Anwendung der neuen Instrumente gewahrt bleiben.

4. Für welche Bauvorhaben kann der Bauturbo angewendet werden?

Der Bauturbo richtet sich in erster Linie an Vorhaben zur Schaffung von Wohnraum. Er kann grundsätzlich im beplanten und unbeplanten Innenbereich sowie für die Erweiterung von bestehenden Siedlungsbereichen (im unmittelbaren Anschluss an bebaute Ortsteile) Anwendung finden. Eine pauschale Anwendung im freien, isolierten Außenbereich ist hingegen ausgeschlossen. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und der räumliche Zusammenhang. Für öffentliche Bauprojekte ist deshalb eine genaue Prüfung erforderlich, ob und in welchem Umfang die Bauturbo-Regelungen einschlägig sind.

5. Was regelt § 246e BauGB?

§ 246e BauGB ist das zentrale Instrument des Bauturbos und als zeitlich befristete Sonderregelung ausgestaltet. Die Vorschrift ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen von bauplanungsrechtlichen Vorgaben, um schneller zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Dabei bleiben öffentliche Belange, nachbarliche Interessen sowie weitere fachrechtliche Anforderungen relevant. Die konkrete Anwendung von § 246e BauGB erfordert daher eine sorgfältige Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.

6. Gilt der Bauturbo auch für Kommunen und öffentliche Bauherren?

Der Bauturbo ist für Kommunen besonders relevant, weil ihre Zustimmung und planerische Handlungsspielräume eine wichtige Rolle spielen. Auch öffentliche Bauherren, kommunale Wohnungsbaugesellschaften und Projektverantwortliche müssen die neuen Regelungen kennen. Bei öffentlichen Bauprojekten ist allerdings zu unterscheiden, ob tatsächlich ein vom § 246e BauGB erfasstes Wohnungsbauvorhaben vorliegt. Das Seminar vermittelt hierzu praxisorientiertes Wissen über Anwendungsmöglichkeiten und Grenzen.

7. Was bedeutet der Bauturbo ganz konkret für Genehmigungsverfahren?

Der Bauturbo ersetzt nicht das bauaufsichtliche Genehmigungsverfahren. Vielmehr eröffnet er unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Möglichkeiten, bauplanungsrechtliche Hürden zu überwinden. Anforderungen aus der jeweiligen Landesbauordnung, etwa zu Brandschutz, Standsicherheit und Abstandsflächen, bleiben bestehen. Auch Fachrecht wie Natur- und Umweltschutz ist weiterhin zu beachten. Für Genehmigungsbehörden und Projektverantwortliche ist daher ein strukturiertes Verfahren besonders wichtig.

8. Welche Rolle spielt die Zustimmung der Gemeinde beim Bauturbo?

Die Gemeinde nimmt bei der Anwendung des Bauturbos eine zentrale Rolle ein, da ihre Zustimmung – das bauplanungsrechtliche Einvernehmen – eine zwingende Voraussetzung für das Verfahren nach § 246e BauGB darstellt. Die Kommunen behalten damit die volle Steuerungshoheit und können die Auswirkungen eines Vorhabens auf öffentliche Belange, die Infrastruktur und die städtebauliche Entwicklung umfassend berücksichtigen. Für Bauämter, Genehmigungsbehörden und öffentliche Bauherren ist deshalb ein fundiertes Verständnis der kommunalen Entscheidungsprozesse und Zuständigkeiten erforderlich.

9. Was müssen Kommunen bei der praktischen Umsetzung des Bauturbos beachten?

Kommunen sollten klare Verfahren und Entscheidungsgrundlagen für die Anwendung des Bauturbos entwickeln. Dazu gehören die Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen, die Bewertung öffentlicher Belange und eine abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Stadtplanung, Bauaufsicht und weiteren Fachstellen. Strategische kommunale Entscheidungen können die Anwendung vereinfachen. Gleichzeitig müssen Planungshoheit, Infrastrukturfolgen und eine nachhaltige Stadtentwicklung berücksichtigt werden.

10. Welche Bedeutung haben § 31 und § 34 BauGB?

Neben § 246e BauGB wurden bestehende Regelungen des Baugesetzbuchs weiterentwickelt, um den Wohnungsbau flexibler zu gestalten. Die Änderungen im Bereich des § 31 BauGB betreffen erweiterte Befreiungsmöglichkeiten von den Festsetzungen eines Bebauungsplans im öffentlichen Interesse zur Wohnraumschaffung. Die Anpassungen in § 34 Abs. 3a BauGB erleichtern zudem dauerhaft und unbefristet Abweichungen im unbeplanten Innenbereich für Wohnzwecke. Für die Anwendungspraxis ist das Zusammenspiel dieser verschiedenen Instrumente besonders bedeutsam.

11. Gilt der Bauturbo auch im Außenbereich?

Eine Anwendung des Bauturbos im Außenbereich ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Voraussetzung ist insbesondere ein räumlicher Zusammenhang mit dem bestehenden Siedlungsbereich. Eine pauschale Zulässigkeit neuer Bauvorhaben im Außenbereich entsteht dadurch jedoch nicht. Jeder Einzelfall muss anhand der gesetzlichen Voraussetzungen geprüft werden. Öffentliche Belange, fachrechtliche Anforderungen und die Auswirkungen auf die Umgebung bleiben dabei weiterhin relevant.

12. Wie wirkt sich der Bauturbo auf das Projektmanagement öffentlicher Bauprojekte aus?

Beschleunigte Verfahren erhöhen den Zeit- und Koordinationsdruck im Projektmanagement öffentlicher Bauprojekte. Planungs-, Genehmigungs- und Entscheidungsprozesse müssen frühzeitig aufeinander abgestimmt werden. Besonders wichtig sind klare Zuständigkeiten, belastbare Entscheidungsgrundlagen und ein professionelles Risikomanagement. Kommunen und öffentliche Bauherren müssen zudem sicherstellen, dass beschleunigte Prozesse nicht zu Qualitätsverlusten, Verzögerungen oder zusätzlichen Konflikten während der Projektumsetzung führen.

13. Was ist das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität?

Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität steht im Zusammenhang mit umfangreichen öffentlichen Investitionen und zusätzlichen Umsetzungsaufgaben. Für Kommunen und öffentliche Auftraggeber können dadurch neue Infrastrukturprojekte und ein steigender Projektumfang entstehen. Neben der Finanzierung gewinnen Kapazitäten, Planung, Vergabe und Projektmanagement an Bedeutung. Das Seminar betrachtet deshalb die Folgen des Infrastrukturpakets für die praktische Umsetzung öffentlicher Bauprojekte.

14. Welche Herausforderungen entstehen durch das Infrastrukturpaket für Kommunen?

Kommunen stehen bei zusätzlichen Investitionen vor erheblichen organisatorischen und personellen Herausforderungen. Planungs- und Baukapazitäten, Genehmigungsverfahren, Vergaben und Projektsteuerung müssen zeitgleich bewältigt werden. Gleichzeitig steigt der Bedarf an qualifizierten Fachkräften und belastbaren Projektstrukturen. Das Infrastrukturpaket des Bundes kann daher neue Finanzierungsmöglichkeiten eröffnen, stellt Städte, Gemeinden und öffentliche Bauherren jedoch vor anspruchsvolle Umsetzungsaufgaben. Hier Unterstützung zu leisten, ist eines der Ziele, die das HDT mit seinem neuen Seminar verfolgt.

15. Warum ist eine Fortbildung zum Bauturbo und zur BauGB-Novelle sinnvoll?

Die neuen Regelungen des Bauturbos schaffen zusätzliche Handlungsmöglichkeiten, werfen aber zugleich komplexe Rechts- und Praxisfragen auf. Eine gezielte Fortbildung hilft dabei, § 246e BauGB, weitere Änderungen im BauGB und deren Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren besser einzuordnen. Das Seminar verbindet deshalb baurechtliche Grundlagen mit Fragen der kommunalen Praxis, des Projektmanagements und der Umsetzung öffentlicher Infrastruktur- und Bauprojekte.

16. Für wen empfiehlt sich ist ein Bauturbo-Seminar besonders?

Die Teilnahme am Bauturbo-Seminar wird insbesondere Beschäftigten aus Kommunen, Bauämtern, Planungs- und Genehmigungsbehörden sowie öffentlichen Bauherren empfohlen. Auch Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer und Verantwortliche kommunaler Wohnungsbaugesellschaften profitieren von dem vermittelten Praxiswissen. Im Mittelpunkt stehen die BauGB-Novelle, Genehmigungsverfahren, kommunale Handlungsmöglichkeiten sowie die Folgen des Infrastrukturpakets für öffentliche Bauprojekte.

Preise

Präsenz-Teilnahme
890,00 €*
Online-Teilnahme
890,00 €*

mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme

Ausgewählter Termin

Do. 21.01.2027, 09:00 Uhr —
Do. 21.01.2027, 17:00 Uhr
Haus der Technik e.V.
Hollestraße 1
45127 Essen
Germany
Veranstaltungsnummer: VA-01287

Ansprechpartner

Organisatorische Fragen:
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Fachliche Fragen:
Ute Jasper
U.Jasper@hdt.de
+49 201 1803-239

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