
CE-Konformitätsverfahren
Zu Beginn des Seminars werden die Grundlagen des europäischen Produktsicherheitsrechts sowie Hersteller-, Einbau- und Konformitätserklärungen begrifflich und rechtlich eingeordnet. Behandelt werden insbesondere die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Übergang zur Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ab dem 20.01.2027 sowie die Abgrenzung zu weiteren für den verfahrenstechnischen Anlagenbau relevanten europäischen Rechtsakten, beispielsweise der Druckgeräte- und Niederspannungsrichtlinie.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Frage, wie die CE-rechtlichen Verantwortlichkeiten bei der Planung und Realisierung komplexer verfahrenstechnischer Anlagen verteilt sind. Dabei wird betrachtet, wer als Hersteller anzusehen ist und welche Verantwortung Auftraggeber, Planer, Anlagenbauer und Lieferanten übernehmen. Dies betrifft insbesondere Projekte, bei denen Planungsunternehmen Lose ausschreiben, unterschiedliche Lieferanten koordinieren und die Umsetzung begleiten. Es wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen aus Art und Umfang einer Planungs- oder Integrationsleistung eine CE-rechtlich relevante Verantwortung entstehen kann.
Verfahrenstechnische Anlagen sind nicht automatisch in ihrer Gesamtheit als Maschine zu betrachten. Daher wird die Abgrenzung zwischen komplexer Anlage, eigenständigen Maschinen, unvollständigen Maschinen und einer „Gesamtheit von Maschinen“ behandelt. Anhand vereinfachter Anlagenschemata und typischer Beispiele aus dem Anlagenbau werden Komponenten, funktionelle Einheiten und deren Schnittstellen betrachtet.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Losaufteilung und das Schnittstellenmanagement bei Planung und Errichtung von Anlagen. Behandelt wird, welche Konformitäts- bzw. Einbauerklärungen und technischen Unterlagen von den einzelnen Lieferanten bereitzustellen sind, welche Anforderungen bereits in Ausschreibungen, Lastenheften und Bestellungen berücksichtigt werden sollten und wie Verantwortlichkeiten an den Grenzen zwischen einzelnen Lieferlosen eindeutig festgelegt werden können.
Bei bestehenden Anlagen wird zwischen Änderungen, sicherheitsrelevanten Veränderungen und wesentlichen Veränderungen unterschieden. Es wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen Änderungen an Maschinen, Komponenten oder Teilanlagen eine erneute Konformitätsbewertung erforderlich machen können und wie Änderungen innerhalb komplexer verfahrenstechnischer Anlagen systematisch bewertet werden können.
Ergänzend werden die Verantwortlichkeiten für Bereitstellung, Prüfung und Überwachung von Arbeitsmitteln nach der Betriebssicherheitsverordnung dargestellt. Damit wird die Schnittstelle zwischen den europäischen Beschaffenheitsvorschriften für das erstmalige Inverkehrbringen bzw. die Inbetriebnahme und den Anforderungen an den späteren betrieblichen Umgang mit den Arbeitsmitteln verdeutlicht.
Praxisbeispiele aus dem verfahrenstechnischen Anlagenbau – beispielsweise Pumpengruppen, Fördertechnik, Brennstoff- und Reststofftransporte, Turbinennebenanlagen oder Kombinationen mehrerer Aggregate – dienen dazu, die CE-Systematik und die Abgrenzung unterschiedlicher Verantwortungsbereiche nachvollziehbar zu machen.
Zum Abschluss wird die Einbindung von Konformitätserklärungen, Einbauerklärungen, Prüfzeugnissen, Prüfbescheinigungen und weiteren technischen Unterlagen der Anlagen und Komponenten in die betriebliche Dokumentation und in Qualitätsmanagementsysteme behandelt.
Zum Thema
Bei der Planung, Errichtung, Änderung und Integration von Komponenten in komplexen verfahrenstechnischen Anlagen treffen unterschiedliche europäische Beschaffenheitsvorschriften und nationale Betriebsvorschriften aufeinander. Dies betrifft Anlagen beispielsweise in der chemischen und pharmazeutischen Industrie, der Lebensmittel- und Papiertechnik sowie in der Energie- und Kraftwerkstechnik.
Behälter, Apparate, Maschinen, Rohrleitungen, Sicherheitseinrichtungen und weitere Komponenten stehen innerhalb einer Anlage in funktioneller und sicherheitstechnischer Wechselwirkung. Gleichzeitig führt diese Wechselwirkung nicht automatisch dazu, dass die gesamte verfahrenstechnische Anlage als eine Maschine oder als eine einheitlich CE-kennzeichnungspflichtige Gesamtanlage anzusehen ist.
Für Hersteller, Betreiber und Anlagenplaner ist daher entscheidend, bereits während der Planung festzulegen, welche Rechtsvorschriften auf die einzelnen Komponenten und funktionellen Einheiten anzuwenden sind, wo die jeweiligen Konformitätsgrenzen liegen und wer für die Konformitätsbewertung und die erforderliche Dokumentation verantwortlich ist.
Konformitätsbewertungen von Komponenten, Maschinen und Teilanlagen müssen deshalb systematisch geplant und durchgeführt werden. Dies gilt sowohl bei Neuanlagen als auch bei Änderungen bestehender Anlagen und insbesondere dann, wenn mehrere Lieferanten und Gewerke an der Realisierung beteiligt sind.
Zielsetzung
Nach der Veranstaltung sind Sie in der Lage, für Neu- und Bestandsanlagen die wesentlichen CE-rechtlichen Fragestellungen einer verfahrenstechnischen Anlage systematisch zu beurteilen.
Sie können einschätzen, welche europäischen Beschaffenheitsvorschriften für typische Anlagenkomponenten relevant sind, Maschinen und funktionelle Einheiten voneinander abgrenzen und beurteilen, wann eine „Gesamtheit von Maschinen“ entstehen kann. Sie kennen die unterschiedlichen Rollen von Hersteller, Betreiber, Planer und Lieferant und können Verantwortlichkeiten und Schnittstellen bei einer Aufteilung in mehrere Lieferlose strukturieren.
Darüber hinaus können Sie Änderungen bestehender Anlagen hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen auf die Konformitätsbewertung einordnen und die Schnittstelle zwischen CE-rechtlichen Anforderungen und den betrieblichen Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung berücksichtigen.
Damit erhalten Sie eine praxisorientierte Grundlage, um CE-relevante Anforderungen bereits bei Planung, Ausschreibung, Beschaffung, Errichtung und Änderung verfahrenstechnischer Anlagen zu berücksichtigen und die erforderlichen Nachweise und Dokumentationen systematisch zusammenzuführen.
Teilnehmerkreis
Bereichsleiter/-innen, Betriebs- und Werksleiter/-innen, Projektleiter/-innen, Anlagenplaner/-innen und Generalplaner/-innen, Mitarbeitende aus Engineering und Projektierung, Leitende der Instandhaltung und des Qualitätsmanagements, Mitarbeiter/-innen, die neue Maschinen und Gebrauchtmaschinen beschaffen, ein- oder verkaufen, sowie Mitarbeitende von Prüforganisationen.
Programm
- begriffliche Spezifizierung von Hersteller- und Konformitätserklärungen
- Verantwortlichkeiten gemäß der neuen Betriebssicherheitsverordnung
- Unterschied zwischen Änderungen und wesentlichen Veränderungen an/in chemischen Anlagen durch den Einbau neuer Komponenten
- Betrieb von Anlagenkomponenten auf Basis der Beschaffenheitsvorschriften gemäß der EU-Richtlinien, wie Druckgeräte-, Maschinen-, Niederspannungsrichtlinie usw.
- Einbindung von Prüfzeugnissen und Prüfbescheinigungen in ein betriebliches Qualitätsmanagementsystem
Referenten
Seit 2012 ist Herr Stumpf nun Professor für Konstruktionstechnik/Anlagenbau an der Fachhochschule Südwestfalen.
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Ausgewählter Termin
Do. 13.07.2028, 17:15 Uhr
Seestraße 58
82211 Herrsching
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