
Geprüfte befähigte Person für die Erstellung eines Pflichten-/Lastenheftes für Krane
Für Betreibende von neuen Krananlagen wird es auch in Zukunft immer wichtiger, dass bereits bei der Angebotserstellung alle wichtigen Bedingungen konkret festgehalten werden. Zum einen erleichtert dies erleichtert die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und schafft gleichzeitig eine Vergleichbarkeit der Angebote.
Das Seminar behandelt an insgesamt zwei Tagen die Grundlagen für die Erstellung eines Lastenheftes für Krane. Der erste Teil beschäftigt sich mit den gesetzlichen Vorgaben für die Konstruktion und dem Betrieb von Krananlagen. Im zweiten Teil werden Praxisbeispiele für die Erstellung eines Lastenheftes erklärt.
Zum Thema
Der Umfang und die Anzahl der gültigen und zu beachtenden Vorschriften für Krane hat sich seit Inkrafttreten des Europäischen Binnenmarktes erheblich vergrößert. Früher wurden Krane häufig auf der Grundlage von sog. „Werksnormen“ angefragt. Darin wurden spezifische Anforderungen z. B. Tragfähigkeit, Hubhöhe, Umgebungsbedingungen, Verfügbarkeit festgelegt. Kleinere Unternehmen bezogen sich bei einer Bestellung z. B. einfach auf Unfallverhütungsvorschriften, DIN-Normen. Entsprechend der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) soll der Arbeitgeber bereits vor der Auswahl und der Beschaffung der Arbeitsmittel mit der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung beginnen. Dabei sind insbesondere die Eignung des Arbeitsmittels für die geplante Verwendung, die Arbeitsabläufe und die Arbeitsorganisation zu berücksichtigen.
Zielsetzung
In diesem Seminar im Haus der Technik werden die Fachkenntnisse für die Erstellung eines Lastenheftes für Krane vermittelt und mit Praxisbeispielen erläutert. Es wird zukünftig immer wichtiger, dass die Betreiber von neuen Krananlagen bereits bei der Angebotserstellung alle wichtigen Bedingungen konkret festschreiben. Dies erleichtert gleichzeitig die Vergleichbarkeit von Angeboten!
Teilnehmerkreis
Einkäuferinnen und Einkäufer für Krane und Hebezeuge, Sachverständige und Sachkundige für die Prüfung von Kranen und Hebezeugen, Konstrukteure und Konstrukteurinnen, Fertigungsleitende und Abnahmepersonal der Hersteller von Kranen und Hebezeugen, Meisterinnen und Meister und Vorarbeitende der Betreiber, Bezirksregierungen, Staatliche Ämter für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsämter, Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften, Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsbeauftragte
USP
- Anforderungen für Kranbestellungen
- Vergleichbarkeit von Angeboten sichern
- Technische Spezifikationen festlegen
Programm
EG-Richtlinien (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (alt 98/37/EG + 89/392/EWG), Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU (alt 2006/95/EG + 73/23/EWG), EMV Richtlinie 2014/30/EU (alt 2004/108/EG + 89/336/EWG), Lärmrichtlinie 2000/14/EG (neu 2005/88/EG) und Ex-Schutzrichtlinie 2014/34/EU (alt 94/9/EG)) – Bedeutung von EN-Normen
Referenten
Ingenieur– und Sachverständigenbüro für Krane und Hebezeuge, Hattingen
- Mitglied in internationalen Normungsgremien für Hebezeuge (CEN und ISO)
- bis Anfang 2015 Leiter des Sachgebietes (SG) „Hebetechnik und Instandhaltung“ im Fachbereich (FB) Holz und Metall (HM) und Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle „Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen" (HSM) sowie Fachreferent der Themenfelder „Krane, Winden und Elektrozüge sowie Lastaufnahmeeinrichtungen“ im FB HM
Hinweise
Die Teilnehmenden sollten über praktische Erfahrungen in der Konstruktion, Instandhaltung oder Prüfung von Kranen und Hebezeugen verfügen.
Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Termine
Inhouse
Ansprechpartner
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Ute Jasper
U.Jasper@hdt.de
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