
Geprüfte befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen
Diese Weiterbildungsveranstaltung vermittelt die notwendigen theoretischen Grundlagen, deren Kenntnisse Voraussetzung für die korrekte Durchführung der Prüfung von Hubarbeitsbühnen sind.
Befähigte Personen gemäß § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (Sachkundige) sind für eine ordnungsgemäße Durchführung der wiederkehrenden/regelmäßigen Prüfungen an Hubarbeitsbühnen verantwortlich. Ausreichende Kenntnisse der zu beachtenden Vorschriften für den Bau, den Betrieb und die Prüfung von Hubarbeitsbühnen sind dazu erforderlich.
Die Veranstaltung beinhaltet eine Abschlussprüfung und ein Zertifikat zur qualifizierten befähigten Person für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen.
Die Weiterbildungsveranstaltung richtet sich an Personen, die als befähigte Person (Sachkundige) für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen tätig werden wollen oder tätig sind. Um befähigte Person (Sachkundiger) für Hubarbeitsbühnen werden zu können, ist die Erfahrung im Umgang mit Hubarbeitsbühnen (z. B. durch Wartung, Prüfung) Voraussetzung.
Weitere Informationen finden Sie auch unter krananlagen-info.
Zum Thema
Bei Konstruktion, Bau und Betrieb von Hubarbeitsbühnen ist die Einhaltung von sicherheitstechnischen Prinzipien unbedingte Voraussetzung für die Vermeidung von Gefährdungen, die sich z. B. aus Umsturz der Hubarbeitsbühne oder Versagen der Konstruktion für Leben und Gesundheit von Personen sowie für Sachen und Umwelt ergeben können. Betroffen von derartigen Gefährdungen sind nicht nur die unmittelbar mit der Hubarbeitsbühne Beschäftigten, sondern auch Personen, die im Arbeitsbereich beschäftigt sind oder sich dort aufhalten. Den Gefahren, die sich aus einem möglichen Versagen von Bauteilen, dem Nichtvorhandensein oder dem Versagen von Sicherheitseinrichtungen ergeben können, wird durch Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme, wiederkehrende/regelmäßige Prüfungen und außerordentliche Prüfungen wirkungsvoll begegnet.
Zielsetzung
Erwerb und Nachweis der Sachkunde für eine Qualifizierung zur befähigten Person (Sachkundige) für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen entsprechend der Verfahrensgrundsätze (VG) 002 der Qualifizierungsstelle des Fachbereichs Krane und Hebezeuge zur Qualifizierung von Personen (FKH) im Haus der Technik.
Es wird ein Zertifikat erteilt, welches die entsprechend der BetrSichV erforderliche Qualifikation und Kompetenz bescheinigt.
Teilnehmerkreis
Befähigte Personen (Sachkundige) für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen, Konstrukteurinnen und Konstrukteure, Fertigungsleitende und Montageleitende der Hersteller von Hubarbeitsbühnen, Betriebsingenieurinnen und Betriebsingenieure, Meisterinnen und Meister, Monteurinnen und Monteure, Personen für Wartung und Instandhaltung von Hubarbeitsbühnen, Sicherheitsingenieure, Sicherheitsfachkräfte und Einkäufer der Betreibenden von Hubarbeitsbühnen.
Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bzgl. Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 - 2.4 ) setzen wir voraus. Berufsausbildung heißt: die zur Prüfung befähigte Person muss eine für die vorgesehene Prüfungsaufgabe einschlägige technische Berufsausbildung abgeschlossen haben.
Programm
- Begrüßung und Einführung
- Grundlagen
- Definition befähigte Person, Sachkundige, Sachverständige
- EG-Richtlinien und EN-Normen
- Gesetzliche Anforderungen an Betreibende – Prüfung von Arbeitsmitteln
- Betriebssicherheitsverordnung
- TRBS 1203 – Zur Prüfung befähigte Personen
- TRBS 1201 – Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
- Anforderungen an Herstellende – Bau und Ausrüstung
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- EN 280 – Fahrbare Hubarbeitsbühnen
- Berufsgenossenschaftliche Regelwerke
- DGUV G 308-002 – Prüfung von Hebebühnen
- DGUV R 100-500, Kap. 2.10 – Betreiben von Hebebühnen
- DGUV I 208-019 – Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen
- Anlässe und Arten von Prüfungen
- Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme
- Wiederkehrende/Regelmäßige Prüfung
- Prüfung nach prüfpflichtiger/wesentlicher Änderung
- Außerordentliche Prüfung
- Umfang und Durchführung von Prüfungen
- Dokumentationsprüfung
- Sicht- und Funktionsprüfung
- Dokumentation/Prüfergebnis (Prüfbericht, Prüfbuch, Prüfplakette)
- Zusammenfassung
- Schriftliche Abschlussprüfung mit anschließender Auswertung
- Ausgabe der Teilnehmerzertifikate als Sachkundenachweis
Referenten
Ingenieur– und Sachverständigenbüro für Krane und Hebezeuge, Hattingen
- Mitglied in internationalen Normungsgremien für Hebezeuge (CEN und ISO)
- bis Anfang 2015 Leiter des Sachgebietes (SG) „Hebetechnik und Instandhaltung“ im Fachbereich (FB) Holz und Metall (HM) und Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle „Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen" (HSM) sowie Fachreferent der Themenfelder „Krane, Winden und Elektrozüge sowie Lastaufnahmeeinrichtungen“ im FB HM
HDT, Essen
Als Ingenieur im Bereich Krane und Hebezeuge im HDT zuständig für Fachvorträge, Normungsarbeit, Qualifizierung/Zertifizierung von Sachverständigen und befähigten/fachkundigen Personen. Davor als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Hochschule Anhalt in Köthen verantwortlicher Dozent für den Bereich Konstruktion/CAD sowie Projektingenieur für Forschungsprojekte. Zeitgleich freiberufliche Ingenieurtätigkeit mit Schwerpunkt Projektierung, Konstruktion und Berechnung von Kranen, Hebezeugen und Förderanlagen.
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Ausgewählter Termin
Do. 17.09.2026, 15:00 Uhr
Hollestr. 1
45127 Essen
Digitaler Campus
Ansprechpartner
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Ute Jasper
U.Jasper@hdt.de
+49 201 1803-239



