
Geprüfte befähigte Person zur Prüfung von Offshorekranen und Kranen unter Offshorebedingungen
Diese HDT-Veranstaltung vermittelt die notwendigen theoretischen Grundlagen, deren Kenntnisse Voraussetzung für die korrekte Durchführung der Prüfung von Kranen sind. Die Gesamtübersicht der Vorschriften für Krane unter Offshorebedingungen wird präsentiert und anhand von Praxisbeispielen erklärt. Befähigte Personen gemäß § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (Sachkundige entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Krane" (DGUV V52 früher BGV D 6)) sind für eine ordnungsgemäße Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen an Kranen verantwortlich.
Ausreichende Kenntnisse der zu beachtenden Vorschriften für den Bau, den Betrieb und die Prüfung von Krananlagen sind dazu erforderlich.
Die Veranstaltung beinhaltet eine Abschlussprüfung und ein Zertifikat zur qualifizierten und geprüften befähigten Person für die Prüfung von Offshorekranen und Kranen unter Offshorebedingungen.
Die Lehrveranstaltung richtet sich an Personen, die als Befähigte Person (Kransachkundige) für die Prüfung von Offshorekranen und Kranen unter Offshorebedingungen tätig werden wollen oder tätig sind.
Um Befähigte Person (Kransachkundige) werden zu können, ist die Erfahrung im Umgang mit den entsprechenden Kranarten (z. B. durch Wartung, Prüfung) Voraussetzung.
Weitere Informationen finden Sie auch unter krananlagen-info.
Zum Thema
Bei Konstruktion, Bau und Betrieb von Kranen ist die Einhaltung von sicherheitstechnischen Prinzipien unbedingte Voraussetzung für die Vermeidung von Gefährdungen, die sich z. B. aus einem Lastabsturz, Umsturz des Kranes oder Versagen der Krankonstruktion für Leben und Gesundheit von Personen sowie für Sachen und Umwelt ergeben können.
Den Gefahren, die sich aus einem möglichen Versagen von Bauteilen, dem Nichtvorhandensein oder dem Versagen von Sicherheitseinrichtungen ergeben können, kann durch Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen sowie durch wiederkehrende Prüfungen wirkungsvoll begegnet werden.
Im Vergleich zu Onshore-Anlagen sind mit dem Betrieb von Offshore-Anlagen deutlich höhere Gefährdungen verbunden. Zum einen unterliegen diese Anlagen wesentlich höheren und auch anderen Beanspruchungen, zum anderen werden mit den Anlagen regelmäßig auch Personen gehoben.
Zielsetzung
Erwerb und Nachweis der Sachkunde für eine Qualifizierung von Befähigten Personen (Kransachkundige) für die Prüfung von Offshorekranen und Kranen unter Offshorebedingungen.
Die Qualifizierung wird entsprechend der Verfahrensgrundsätze (VG) 002 der Qualifizierungsstelle des Fachbereichs Krane und Hebezeuge zur Qualifizierung von Personen (FKH) im Haus der Technik durchgeführt.
Nach bestandener Abschlussprüfung wird ein Zertifikat erteilt, durch welches die entsprechend der BetrSichV erforderliche Qualifikation und Kompetenz bescheinigt wird.
Teilnehmerkreis
Befähigte Personen (Sachkundige) für die Prüfung von Kranen, Konstrukteurinnen und Konstrukteure, Fertigungsleitende und Montageleitende der Hersteller von Kranen, Betriebsingenieure, Meisterinnen und Meister, Monteurinnen und Monteure, Personen für Wartung und Instandhaltung von Kranen, Sicherheitsingenieurinnen und Sicherheitsingenieure, Sicherheitsfachkräfte und Einkäuferinnen und Einkäufer der Betreiber von Kranen.
Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bzgl. Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 - 2.4 ) setzen wir voraus. Berufsausbildung heißt: die zur Prüfung befähigte Person muss eine für die vorgesehene Prüfungsaufgabe einschlägige technische Berufsausbildung abgeschlossen haben.
Programm
- Begrüßung und Einführung in die Tagung
- Grundlagen
- Übersicht über die Kranarten im Offshorebereich
- Anwendungsbereich für Offshorekrane und Krane unter Offshorebedingungen
- Definitionen für befähigte Personen und Prüfsachverständige
- EG-Richtlinien und EN Normen für den Offshorebereich
- Europäisch nicht durch die MRL geregelter Bereich
- EG-Konformitätserklärung
- Bedeutung EN-Normen
- Stand der Normung für Offshorekrane und Krane unter Offshorebedingungen
- EN-Normen „New procedure“
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV); TRBSen
- Allgemeines
- Arbeitsschutz für Offshorekrane und Krane unter Offshorebedingungen
- Vorschriften für Krane; Wertigkeit der Vorschriften
- Theoretische Nutzungsdauer von Hubwerken (SWP)
- Ablauf und Inhalt einer Prüfung von Kranen unter Offshorebedingungen, z.B.
- Tragkonstruktion
- Prüfung von Seilen
- Prüfung von Haken
- Prüfung von Lastketten
- Drehkranzspiel
- Sicherheitsabstände
- Schalter in der Energieversorgung
- Prüfung mit Last(en)
- Prüfplakette
- Allgemeines
- Geltungsbereich der DIN EN 13852 -3
- Ablauf und Inhalt einer Prüfung von Ladekranen mit Schiffsbe- und entladung, z.B.
- Dokumentation
- Besondere Anforderungen entsprechend DIN EN 13852-3
- Allgemeines
- Geltungsbereich der DIN EN 13852-1
- Ablauf und Inhalt einer Prüfung von Offshorekranen, z.B.
- Dokumentation
- Besondere Anforderungen entsprechend DIN EN 13852-1
- Schriftliche Abschlussprüfung
Referenten
Ingenieur– und Sachverständigenbüro für Krane und Hebezeuge, Hattingen
- Mitglied in internationalen Normungsgremien für Hebezeuge (CEN und ISO)
- bis Anfang 2015 Leiter des Sachgebietes (SG) „Hebetechnik und Instandhaltung“ im Fachbereich (FB) Holz und Metall (HM) und Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle „Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen" (HSM) sowie Fachreferent der Themenfelder „Krane, Winden und Elektrozüge sowie Lastaufnahmeeinrichtungen“ im FB HM
Hinweise
Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 3 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
Zusätzlich zur Arbeitsunterlage erhalten Sie das Fachbuch „Sichere Krane in Europa“.
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Ausgewählter Termin
Do. 16.12.2027, 17:00 Uhr
Hollestr. 1
45127 Essen
Digitaler Campus
Ansprechpartner
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Ute Jasper
U.Jasper@hdt.de
+49 201 1803-239


