Ladeinfrastruktur – Grundlagen, Gesetze und technische Umsetzung

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Ladeinfrastruktur – Grundlagen, Gesetze und technische Umsetzung

Zum Thema

Ladeinfrastruktur ist ein zentraler Bestandteil der Elektromobilität und umfasst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, um Elektrofahrzeuge mit Energie zu versorgen. Die Grundlagen der Ladeinfrastruktur beinhalten unterschiedliche Ladearten (AC-Wechselstrom und DC-Gleichstrom), Ladeleistungen (z. B. 3,7 kW bis 350 kW) und Steckersysteme wie Typ 2 oder CCS. Eine gute Planung berücksichtigt Standortanalyse, Stromnetzkapazitäten sowie Nutzerbedürfnisse.

Wichtige gesetzliche Regelungen in Deutschland umfassen das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), das vorschreibt, dass Neubauten und renovierte Gebäude mit Ladeinfrastruktur ausgestattet werden müssen, sowie das Ladesäulenverordnung (LSV), die Standards für öffentliche Ladestationen definiert. Zudem fördert die Bundesregierung den Ausbau mit Programmen wie "Ladeinfrastruktur vor Ort".

Die Errichtung einer Ladestation erfordert die Prüfung der Netzanschlussmöglichkeiten, Genehmigungen, die Auswahl geeigneter Hard- und Software sowie die Einbindung ins Stromnetz. Partner wie Netzbetreiber und Installateure sind entscheidend. Zukünftig wird die Integration in intelligente Stromnetze und die Nutzung erneuerbarer Energien eine wichtige Rolle spielen, um eine nachhaltige Ladeinfrastruktur sicherzustellen.

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Mehr Informationen

Zielsetzung

  • Vertiefung der Kenntnisse über verschiedene Ladesysteme (AC und DC)
  • Verständnis der gesetzlichen Vorschriften und Normen Stichwort GEIG
  • Praktische Fähigkeiten zur Planung und Installation von Ladeinfrastruktur
  • Erkennen und Vermeiden von Gefahren bei elektrischen Anlagen
  • Anwendung von Lademanagement- und Energiesystemen
  • Einblick in Datentechnische Systeme und Paymentlösungen

Teilnehmerkreis

  • Elektroinstallateure
  • Planer und Ingenieure
  • Betreiber von Ladeinfrastrukturen
  • Facility Manager
  • Energieversorger
  • Stadtwerke
  • Unternehmen mit eigener Fahrzeugflotte

Programm

24.11.2026
08:30—10:00
Grundlagen
10:00—10:15
Kaffeepause
10:15—12:15
Grundlagen (Fortsetzung)
12:15—13:00
Mittagspause
13:00—15:00
Grundlagen (Fortsetzung)
15:00—15:15
Kaffeepause
15:15—16:30
Gesetze, Vorschriften, Normen
25.11.2026
08:00—10:00
Gesetze, Vorschriften, Normen
10:00—10:15
Kaffeepause
10:15—12:15
Gesetze, Vorschriften, Normen (Fortsetzung)
12:15—13:00
Mittagessen
13:00—15:00
Gesetze, Vorschriften, Normen (Abschluss)
26.11.2026
08:00—10:00
DC-Ladesäulen bis 350 kW
10:00—10:15
Kaffeepause
10:15—12:15
AC- und DC-Ladeparks
12:15—13:00
Mittagessen
13:00—14:00
Gefahren und Schutz
14:00—14:15
Kaffeepause
14:15—15:00
Gefahren und Schutz (Fortsetzung)
15:00—16:00
Datentechnische Systeme, IT, Cloud

Referenten

Thomas Pöttgen
PRO-EL GmbH

Thomas Pöttgen ist Gesellschafter, Geschäftsführer der PRO-EL GmbH sowie Berater und Dozent auf dem Gebiet der Elektrosicherheit.

Mehr zu diesem Thema

Was ist die Ladesäulenverordnung (LSV) und warum ist sie notwendig?

Die Ladesäulenverordnung (LSV) ist eine Verordnung in Deutschland, die die technischen Anforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge regelt. Sie ist notwendig, um eine einheitliche und sichere Infrastruktur für das Laden von Elektrofahrzeugen zu gewährleisten. Die LSV trägt dazu bei, Standards zu setzen, die eine Interoperabilität der Ladesysteme sicherstellen und somit die Akzeptanz und Verbreitung der Elektromobilität fördern.

Welche Hauptziele verfolgt die Ladesäulenverordnung?

Die Hauptziele der LSV sind die Sicherstellung der Interoperabilität und Zugänglichkeit von Ladeinfrastrukturen, die Gewährleistung der Sicherheit beim Laden von Elektrofahrzeugen und die Förderung eines offenen und diskriminierungsfreien Marktes für Ladeinfrastrukturen. Dazu gehören technische Standards für Steckertypen und Kommunikationsprotokolle, Anforderungen an die Zugänglichkeit der Ladepunkte und Transparenzvorgaben für die Abrechnungsmodalitäten.

Welche technischen Standards müssen Ladepunkte gemäß der LSV erfüllen?

Gemäß der LSV müssen öffentlich zugängliche Ladepunkte bestimmte technische Standards erfüllen, um die Interoperabilität sicherzustellen. Dazu gehören unter anderem die Verwendung der genormten Steckertypen Typ 2 (Wechselstrom) und Combo 2 (Gleichstrom), die Einhaltung spezifischer Sicherheitsanforderungen und die Unterstützung bestimmter Kommunikationsprotokolle wie das Open Charge Point Protocol (OCPP). Diese Standards erleichtern das Laden für Nutzer und sorgen für eine einheitliche Infrastruktur.

Wie trägt die LSV zur Nutzerfreundlichkeit und Transparenz bei?

Die LSV fördert die Nutzerfreundlichkeit und Transparenz, indem sie Anforderungen an die Zugänglichkeit und Abrechnungsmodalitäten von Ladepunkten stellt. Betreiber von Ladepunkten müssen sicherstellen, dass die Ladepunkte ohne diskriminierende Hürden zugänglich sind und dass die Preise für das Laden klar und transparent kommuniziert werden. Dies umfasst auch die Möglichkeit der Ad-hoc-Ladung ohne langfristige Vertragsbindung, was die Flexibilität für Nutzer erhöht.

Welche Herausforderungen bestehen bei der Umsetzung der LSV?

Eine der Hauptherausforderungen bei der Umsetzung der LSV ist die Harmonisierung der verschiedenen bestehenden Ladeinfrastrukturen und -systeme, insbesondere in Bezug auf ältere Installationen, die möglicherweise nicht den aktuellen Standards entsprechen. Zudem müssen Betreiber erhebliche Investitionen tätigen, um ihre Ladepunkte anzupassen oder neu zu installieren. Ein weiteres Problem kann die regionale Unterschiede in der Infrastrukturentwicklung darstellen, da ländliche Gebiete oft weniger gut abgedeckt sind als städtische Regionen.

Wie sehen die zukünftigen Entwicklungen im Bereich der Ladesäulenverordnung aus?

Zukünftige Entwicklungen im Bereich der LSV werden voraussichtlich weitere Anpassungen und Erweiterungen der technischen Standards umfassen, um mit den Fortschritten in der Elektromobilität Schritt zu halten. Dies könnte die Integration neuer Technologien wie bidirektionales Laden oder höhere Ladeleistungen betreffen. Zudem wird erwartet, dass die Regularien weiter international harmonisiert werden, um grenzüberschreitendes Laden zu erleichtern und die Elektromobilität europaweit zu fördern.

Preise

Präsenz-Teilnahme
1.745,00 €*
Für HDT-Mitglieder
1.595,00 €*

mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme

Ausgewählter Termin

Di. 24.11.2026, 08:30 Uhr —
Do. 26.11.2026, 16:00 Uhr
Haus der Technik e.V.
Hollestr. 1
45127 Essen
Veranstaltungsnummer: VA26-00645

Ansprechpartner

Organisatorische Fragen:
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Fachliche Fragen:
Katharina Röder
k.roeder@hdt.de
+49 201 1803-234

Infos zu unseren Veranstaltungen

Auf Wunsch konzipieren wir für Sie auch spezielle Online-Seminare nach Maß sowie virtuelle Inhouse-Seminare für Ihr Unternehmens­team.
Nutzen auch Sie die Sommermonate, um Ihr Wissen an ausgesuchten Veranstaltungsorten aufzufrischen oder sich neue Qualifikationen anzueignen. 

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