
Lehrgang nach TRGS 519, Anl. 4C
Asbest wurde nach derzeitigem Erkenntnisstand in über 3600 verschiedenen Bauprodukten eingesetzt. Seit mehr als 20 Jahren muss jeder, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Produkten als Aufsichtsführender durchführt, die gesetzlich geforderte Sachkunde in einem TRGS 519-Lehrgang erworben haben. Die Gefahrstoffverordnung fordert beim Umgang mit Bauprodukten, in denen Asbest enthalten ist, die Einhaltung staatl. Arbeitsschutzvorschriften.
Zum Thema
Die einmal erworbene Sachkunde nach TRGS 519, Anl. 4c hat seit der Neuregelung der TRGS im Jahr 2014 eine Gültigkeit von 6 Jahren. Innerhalb der 6 Jahre kann die Sachkunde durch einen 1-Tages-Kurs ohne Prüfung aktualisiert werden. Wer die 6-Jahres-Frist versäumt, ist nicht mehr im Besitz einer gültigen Sachkunde und muss die Sachkunde komplett neu in einem 2,5-tägigen Kurs erwerben.
Mehr Info: www.hdt.de/asbestsanierung
Zielsetzung
Bei Tätigkeiten an Asbestzement-Produkten u.a. im Bereich von Dächern oder Fassaden ist der Nachweis der besonderen Sachkunde (Anl. 4A, TRGS 519) erforderlich.
Auch für Tätigkeiten an schwach gebundenen Produkten wie z.B. Promasbestplatten, Asbestpappen u.ä., bei denen die Bedingungen des geringen Umfangs gem. TRGS 519 Pkt. 2.10 gegeben sind, ist der Nachweis der besonderen Sachkunde (Anl. 4B, TRGS 519 ) erforderlich.
Der hier angebotene Lehrgang (Anl. 4C,TRGS 519) vereinigt die v.g. Lehrgänge
Teilnehmerkreis
Bauleiter, Vor- und Facharbeiter von Asbestsanierungsunternehmen, Gewerbeaufsichts- und Bauämter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Architekten, Planer und Fachingenieure, Deponiebetreiber, Entsorgungsfachbetriebe.
USP
- berufliche Zusatzqualifikation
- mit Prüfung und Abschlusszeugnis
- 6 Jahre gültig
Programm
- Asbestzementprodukte
- Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
- Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest und Asbestzement
- Personelle Anforderungen
- Sicherheitstechnische Maßnahmen: Vorbereitende Maßnahmen, Baustelleneinrichtung, Arbeitsgeräte
- Arbeitsweisen für Arbeiten geringen Umfangs mit ergänzenden Beispielen aus der BGI 664
- Abfallbehandlung für Arbeiten geringen Umfangs
- Verwendung von Asbest und Erkennen von Asbestzementprodukten
- Sicherheitstechnische Maßnahmen
- Abbrucharbeiten, Instandhaltungsarbeiten, besondere Maßnahmen bei Asbestzement in Räumen, abschließende Arbeiten
- Abschottung, Einkammerschleusen, Unterdruckhaltung für Arbeiten geringen Umfangs
- Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen
- Zusammenfassung/Abschlussdiskussion
- Prüfungsvorbereitung
- Beantwortung offener Fragen
- Theoretische schriftliche Prüfung
- Prüfungsvorsitz: Bezirksregierung Düsseldorf, Außenstelle Mönchengladbach
Referenten
Dipl.-Chem., Baustoffberatungszentrum Rheinland, Bonn 1995 Dipl.-Chem., Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität, Bonn, 1996-97 Siemens-Nixdorf AG, Spezialisierung auf Umweltinfor-mationstechnologien, Entwicklung eines computergestützten Informationssystems Asbest IsA, 1997 Weiterentwicklung und Vertrieb dieser Software, seit 1997 Laborleiter im BZR-Institut, Bonn, eigenverantwortliche Leitung und Koordinierung des chemisch-phsyikalischen Labors, Qualitätsmanagement Sachkundiger gemäß TRGS 519, Anl. 3, Sachverständigentätigkeit mit Schwerpunkt im Fachbereich Umweltanalytik / Schadstoffe Vortragstätigkeit für Institutionen und Firmen: Schadstoffe in Gebäuden u.a. Asbest, KMF, PCB
Hinweise
Die Teilnehmerzahl ist auf 20 begrenzt. Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung.
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Termine
Inhouse
Ansprechpartner
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Dipl.-Kffr. Ute Jasper
u.jasper@hdt.de
+49 201 1803-239




