
Naturschutz in Plan- und Genehmigungsverfahren (Basisseminar)
Das 1,5-tägige Seminar vermittelt fundiertes Grundlagenwissen zum Umgang mit naturschutzrechtlichen Anforderungen in Planungs- und Genehmigungsverfahren. Zunächst werden die wichtigsten rechtlichen Grundlagen (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, internationale Abkommen) sowie die fünf Instrumente des Naturschutzrechts erläutert. Zudem erfolgt eine Abgrenzung zwischen Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie eine Darstellung der Aufgaben und Zuständigkeiten von Naturschutzbehörden und Verfahrensbeteiligten.
Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Begriffe wie „Eingriff“, „Kompensation“ und „Verursacherprinzip“ werden erklärt, ergänzt durch Themen wie gute fachliche Praxis, Bauleitplanung, Ökokonten, Flächenpools, Ersatzgeld und spezielle Bauvorhaben (z.B. Masten,Türme).
Weitere Inhalte betreffen geschĂĽtzte Teile von Natur und Landschaft, Biotopverbund, Schutzgebiete und -objekte sowie deren BerĂĽcksichtigung in Verfahren.
Im Themenblock Arten- und Biotopschutz geht es u.a. um gesetzlich geschützte Biotope, artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des BNatSchG, planungsrelevante Arten in NRW, Stufen der Artenschutzprüfung und Anforderungen an Fachbeiträge.
Anschließend wird der europäische Habitatschutz behandelt – insbesondere Natura 2000-Gebiete, FFH-Verträglichkeitsprüfungen, Prüfanforderungen, Prüftiefe und Summationswirkungen.
Zum Abschluss werden alle Inhalte systematisch zusammengefasst. Relevante Gutachtenformate (z.B.Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzbeitrag, FFH-PrĂĽfung) werden dargestellt.
Ein optionaler Vertiefungsteil beleuchtet Spezialthemen wie Bauleitplanung, sektorale Genehmigungsverfahren (z.B. Windkraft, Netzausbau) und Flächenbewirtschaftung.
Zum Thema
Das Seminar vermittelt praxisorientiertes Grundlagenwissen zum Naturschutzrecht in Planungs- und Genehmigungsverfahren. Im Fokus stehen zentrale Instrumente wie die Eingriffsregelung, der besondere Artenschutz (§ 44 BNatSchG), der Biotopschutz sowie die FFH-Verträglichkeitsprüfung. Teilnehmende lernen die rechtlichen Anforderungen, die Rolle von Naturschutzbehörden und die Systematik naturschutzfachlicher Gutachten wie LBP, ASF und FFH-Bericht kennen. Anhand typischer Verfahrenssituationen – von der Bauleitplanung über Infrastrukturvorhaben bis zu sektoralen Genehmigungen (z.B. Windkraft, Straßenbau) – werden Anwendung und Prüftiefe anschaulich vermittelt. Themen wie Kompensation, Ökokonten, nationales Schutzgebietssystem und Flächenbewirtschaftung ergänzen das Programm.
Zielsetzung
Das Seminar vermittelt Grundlagen zu rechtlichen Anforderungen, Instrumenten und Zuständigkeiten im Naturschutz. Im Fokus stehen praxisnahe Erläuterungen zu Natur-, Arten- und Habitatschutz und deren Anwendung in Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Teilnehmerkreis
Das Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte, die in ihrer beruflichen Praxis mit Planungs- und Genehmigungsverfahren zu tun haben und dabei naturschutzrechtliche Aspekte berücksichtigen müssen.
Dazu gehören insbesondere:
- Planerinnen und Planer aus Ingenieur- und UmweltbĂĽros
- Gutachterinnen und Gutachter im Bereich Umwelt- und Naturschutz
- Projektträger und Vorhabenträger, z. B. aus den Bereichen Energie, Infrastruktur oder Bauwesen
- Vertreterinnen und Vertreter von Planungsverbänden und Regionalplanungsstellen
- sowie weitere Interessierte aus Verwaltung, Wissenschaft oder Verbänden, die Grundwissen im Umgang mit naturschutzrechtlichen Anforderungen erwerben oder auffrischen möchten.
Programm
- Inhalte der Veranstaltung
- Vorstellungsrunde
- Naturschutzrechtliche Grundanforderungen (Gesetze,
- Verordnungen, Erlasse, Konventionen)
- Die „5 Instrumente“ des Naturschutzrechts
Unterschied Planung und Genehmigungen - Naturschutzbehörden und ihre Aufgaben und Zielvorgaben
- Zusammenspiel der Beteiligten in Plan- und Genehmigungsverfahren
- Eingriffsdefinition
- Sonderfälle „gute fachliche Praxis“ und „Bauleitplanung“ (Details in Modul 6)
- Verursacherprinzip, Verschlechterungsverbot, Huckepackverfahren
- Entscheidungskaskade
Kompensation - Anwendung der Eingriffsregelung im Genehmigungsverfahren
Ökokonten, Flächenpool, Ersatzgeld
Sonderfälle Mast- und Turmbauten
- Biotopverbund
- Differenzierung der jeweiligen Schutzgebiete und -objekte
- Regelungen/ Inhalte zu den Schutzgebieten (Schutzgegenstand, Schutzzweck, Ge- und Verbote, Pflege-, Entwicklungs- und WiederherstellungsmaĂźnahmen)
- Ausweisung von Schutzgebieten in NRW
- BerĂĽcksichtigung im Genehmigungsverfahren (Vereinbarkeit, Ausnahmen und Befreiungen)
- Zuständigkeiten der Genehmigungs- und Naturschutzbehörden in unterschiedlichen Fallkonstellationen
- Gesetzlich geschĂĽtzte Biotope
- Listen, Darstellungen
- Umgang bei Betroffenheiten
- Differenzierung Allgemeiner und Besonderer Artenschutz
- Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG
- Der Begriff und die Anwendung der „Planungsrelevanten Arten in NRW“
- Anwendungsbereich
- Abfolge der ArtenschutzprĂĽfung im Genehmigungsverfahren
- Erforderliche Unterlagen und PrĂĽftiefe (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Stufe I-III)
- Europäische Naturschutzbestimmungen
- Netz: Natura 2000 (FFH- und Vogelschutzgebiete)
- Die FFH-Verträglichkeitsprüfung
- PrĂĽfinhalte (MaĂźgebliche Bestandteile)
- Ablauf einer FFH-Verträglichkeitsprüfung und Prüftiefe (Stufe I-III)
- Summation
- Allgemeine Systematik bei der Anwendung des Naturschutzrechts
- Inhalte der Gutachten: LBP, ASF, FFH-Verträglichkeitsuntersuchung
- Naturschutzrecht in der Landes-, Regional- und Bauleitplanung
- Gemeinsamkeiten und Besonderheiten zwischen Genehmigungs- und Planverfahren
- Modifizierte Anwendung des Naturschutzrecht bei diversen sektoralen Genehmigungsverfahren, z.B. Erneuerbare Energien, Windenergie, Stromleitungs-, Bahn- und StraĂźenbau
- Naturschutz im Kontext der Flächenbewirtschaftung, z.B. Land- und Forstwirtschaft und Bewirtschaftung technischer Infrastrukturanlagen
Referenten
2012 M.Sc. Umweltplanung und Landschaftsmanagement, Universität Kassel
2016 Assessor der Landespflege, MKULNV und Bezirksregierung Köln
2016 - 2021 Wissenschaftlich/ Technischer Mitarbeiter, Stadt Oberhausen, Fachbereich 2-2-10 Ökologische Planung/ Untere Naturschutzbehörde
Seit 2021 Dezernent fĂĽr Naturschutz, Bezirksregierung DĂĽsseldorf, Dezernat 51 - Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei
Seit 2022 Mitglied des PrĂĽfungsausschusses Landespflege, OberprĂĽfungsamt fĂĽr das technische Referendariat
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Ausgewählter Termin
Mi. 29.09.2027, 12:30 Uhr
Hollestr. 1
45127 Essen
Digitaler Campus
Ansprechpartner
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Uwe Schröer
u.schroeer@hdt.de
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