
Umweltstrafrecht
Betreiber von Anlagen sollten Kenntnisse ĂĽber die fĂĽr Sie relevanten Bereiche des Umweltstrafrechtes haben.
Ist dies nicht der Fall, können auch unwissentlich begangene Verstöße gegen Rechtsnormen schnell zu einer Prüfung und im weiteren Verlauf auch zu einem Ermittlungsverfahren führen. Am Ende eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft kann die Einstellung des Verfahrens aber auch die Anklage stehen.
Dieses Seminar vermittelt Betreibern von Anlagen oder ihren Beauftragten die wesentlichen Punkte des Umweltstrafrechtes.
Unterliegt Ihre Anlage z.B. dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), gibt es zahlreiche Auflagen und Verordnungen zu beachten. Mit diesem Seminar erhalten Sie einen Ăśberblick ĂĽber die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen.
Im Verlauf des Seminars wird die Frage beantwortet, auf was bei der Kommunikation mit den Behörden zu achten ist und welche Rechte und Pflichten Sie als Betreiber haben.
Zum Thema
Für die Betreiber von Anlagen ist eine umfassenden Kenntnis des Umweltstrafrechtes unerlässlich, um mögliche Rechtswidrigkeiten frühzeitig zu erkennen.
Alle Anlagen die unter das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) fallen, unterliegen besonderen Vorschriften in Verordnungen und Auflagen.
Mit dem richtigen Wissen zum Umweltstrafrecht kann die notwendige Rechtssicherheit für Ihre Anlagen gewährleistet werden.
Weitere Themen des Seminars sind die Strafprozessordnung, Ermittlungsverfahren sowie die Kommunikation mit den Behörden.
Zielsetzung
Die teilnehmenden Personen erarbeiten notwendige Kenntnisse hinsichtlich des Umweltstrafrechtes.
Das vermittelte Wissen gibt Betreibern, Planern und beauftragten Personen die entsprechende Rechtssicherheit.
Teilnehmerkreis
Betreiber, Fach- und Führungskräfte in Anlagen nach BImSchG, Immissionsschutzbeauftragte, Störfallbeauftragte, Abfallbeauftragte, Umweltbeauftragte, Ingenieurbüros, Gutachter, Anlagenplaner
Programm
- Der auf Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld basierende PrĂĽfaufbau.
- Strafrechtlich relevantes Tun oder auch Unterlassen
- Unechte Unterlassungsdelikte und die Garantenstellung
- Die Unterschiede zwischen Mittäterschaft, Täterschaft, Anstiftung und Beihilfe
Grundlagen der Strafprozessordnung:
Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft.
Anklage oder Einstellung? Wie ein Ermittlungsverfahren beendet werden kann.
- §§ 324 ff StGB: Die Vorschriften im Umweltstrafrecht
- Verwaltungsakzessorietät: Erfüllung eines Strafbestandes in Abhängigkeit von den Regelungen im Verwaltungsrecht.
- Kommunikation und Kooperation mit Behörden und der Staatsanwaltschaft
- Als Betreiber einer Anlage
- Nach der Störfallverordnung
- Fall-Beispiele
Referenten
Bezirksregierung Arnsberg
Ass. jur., Regierungsdirektorin
Studium der Rechtswissenschaften an der WWU MĂĽnster, Referendariat am OLG Oldenburg.
Seit 1993 juristische Dezernentin bei der Staatlichen Gewerbeaufsichtsverwaltung NRW, seit 1994 Staatliches Umweltamt Lippstadt, zuständig für Genehmigungsverfahren und Anlagenüberwachung
nach dem BlmSchG. Seit 2003 Leiterin der Abteilung AnlagenĂĽberwachung beim staatlichen Umweltamt Lippstadt bzw. Bezirksregierung Augsburg. Lehrauftrag an der TFH Bochum zum Thema Umweltrecht und Immissionsschutzrecht.
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Termine
Inhouse
Ansprechpartner
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Uwe Schröer
u.schroeer@hdt.de
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