Weiterbildung von Brandschutzbeauftragten St. Goar
Fortbildung nach vfdb-Richtlinie 12-09/01
Information
Weiterbildung von Brandschutzbeauftragten St. Goar
Die ständigen Neuerungen im Brand- und Explosionsschutz machen es erforderlich, dass sich auch Brandschutzbeauftragte in regelmäßigen Zeitabständen weiterbilden und informieren. Das Wissen und die Kenntnisse der Brandschutzbeauftragen werden bei der Veranstaltung auf den neuesten Stand gebracht; über aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen im vorbeugenden Brandschutz wird berichtet, die jüngsten Schadensereignisse werden analysiert und Maßnahmen abgeleitet.
Mit der Thematik Verantwortung und Haftung werden die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten in seinem betrieblichen Umfeld erläutert.
Welche Kontrollmöglichkeiten gibt es für den BSB?
Wie motiviere ich Mitarbeiter zum aktiven Mitmachen?
Was muss man über Notfallmanagement wissen?
Brandschutzbeauftragte sollten das Weiterbildungsangebot nicht allein zur Erfüllung der vorgeschriebenen Fortbildung nutzen, sondern auch um durch die Auffrischung und Ergänzung Ihres Wissens ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit gerecht zu werden.
Zum Thema
Die Ausbildung und die Qualifikation des Brandschutzbeauftragten regelt die vfdb-Richtlinie 12-09/01: 2014-08 (03) bzw. DGUV Information 205:003. Nach diesen Normen erfolgt die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten beim Haus der Technik (HDT) in Essen. Hier sind auch die Voraussetzungen und Bestimmungen für die Fortbildung der Brandschutzbeauftragten veröffentlicht. Die Fortbildung für Brandschutzbeauftragte ist zwingend erforderlich, um die einmal erworbenen Kenntnisse nicht zu verlieren und stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Sie muss innerhalb von drei Jahren mit 16 Unterrichtseinheiten absolviert werden. Dabei ist es nicht wichtig, ob ein zweitägiges Seminar angeboten wird oder zwei eintägige Veranstaltungen mit jeweils 8 Unterrichtseinheiten. Mit diesem Seminar erfüllen Sie die Anforderungen von 16 UE.
Zielsetzung
Die Seminarteilnehmer kommen ihrer nach vfdb-Richtlinie 12-09/01: 2014-08 (03) bzw. DGUV Information 205:003 geforderten Verpflichtung nach und bilden sich fort in 16 Unterrichtseinheiten. Dabei wird das Wissen rund um den Brandschutz auf den aktuellen Stand gebracht. Die Checkliste im Brand- und Explosionsschutz wird vorgestellt und erläutert.
Teilnehmerkreis
Brandschutz-Verantwortliche, Brandschutzbeauftragte aus Industrie, Handel und Verwaltung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Leiter von Baubehörden, Versicherungsfachleute, Planungsingenieure, Interessierte
Programm
1. Tag, 09:00 - 17:00 Uhr
Vormittag
Aktuelles:
- Aktuelle Kennzahlen
- Aktuelle Schadensfälle – und was wir daraus lernen können
- Ursachen für Schadensfälle
- Rechtliche Neuerungen im Brandschutz erläutert
Nachmittag
Der Brandschutzbeauftragte in seinem betrieblichen Umfeld:
- Aufgaben des BSB
- Möglichkeiten zur Umsetzung
- Kontrollmöglichkeiten
- Motivation zum aktiven Mitmachen
- Best Practise-Ideen aus den deutschen Unternehmen
- Verantwortung und Haftung
2. Tag, 09:00 - 17:00 Uhr
Vormittag
Grundlagen Explosionsschutz:
- Begriffsbestimmungen
- Rechtliche Grundlagen im Explosionsschutz
- Primärer, sekundärer, tertiärer Explosionsschutz
- Schadensfälle erläutert
- Schadensursachen
- Zündquellen
- Schutzmaßnahmen
- Dokumentationspflichten
Nachmittag
Notfallmanagement:
- Sinn und Nutzen
- Bildung des AK „Notfall“
- Notfallszenarien
- Prävention, Reaktion, Nachsorge
- Notfallhandbuch
- Krisenstab
- Beispiele aus deutschen Unternehmen
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Informationen
Veranstaltungsorte:
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