
Zur Prüfung befähigte Person von Containern mit Praxisteil vor Ort
Im Seminar Befähigte Person zur Prüfung von Containern werden die wesentlichen technischen Bestimmungen und rechtlichen Grundlagen aufgezeigt. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten als Befähigte Person zur Prüfung von Containern und die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Container werden dargestellt.
Ebenso werden die Grundsätze der Wartung, Instandhaltung, Pflege und Prüfung von Containern näher gebracht wie auch die sicherheitstechnischen Aspekte, insbesondere bezüglich der Gefahren beim Umgang mit Containern. Praktische Übungen an Containern bieten einen Mehrwert durch unmittelbare Umsetzung des Gelernten.
Zum Thema
Container sind wichtige Arbeits- und Transportmittel im internationalen Warenumschlag und in der Entsorgungsbranche. Der Arbeitgebende hat seine Container regelmäßig - mindestens einmal pro Jahr - auf deren Sicherheit zu prüfen. Die (neue) Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet ihn, durch eine Gefährdungsbeurteilung die Prüfungen (Art, Umfang, Prüffrist und Qualifikation des Prüfers) selbst festzulegen und durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Ausschließlich Befähigte Personen zur Prüfung von Containern dürfen diese Prüfungen an Containern durchführen. Personen, die als Befähigte Person Container bestellt werden können, müssen aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Arbeitsmittel prüfen, warten und ggf. instand setzen dürfen.
Das zweitägige Seminar Befähigte Person zur Prüfung von Containern bietet das Know-how zur Bestellung als Befähigte Person in Theorie und Praxis.
Zielsetzung
In der 2-tägigen Ausbildung "Zur Prüfung befähigte Person von Containern" des Haus der Technik e.V. Essen wird umfassendes Wissen in der Theorie und mit praktischen Übungen an Containern vermittelt, um Probleme der Wartung und Instandsetzung von Containern besser zu beherrschen.
Teilnehmerkreis
Betriebsingenieure/Betriebsingenieurinnen, Meister/-innen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Monteure, Mitarbeitende von Firmen, die Container umschlagen, Mitarbeitende von Containerterminals, Containerdiensten, Containerservices und Entsorgern, alle Mitarbeiter/-innen, die mit der Auswahl, Prüfung, Wartung sowie der Instandhaltung und dem Umgang von Containern beauftragt sind.
Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bzgl. Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 bis 2.4) setzen wir voraus.
USP
- Gefahren beim Arbeiten mit Containern
- Gefährdungsbeurteilung erstellen
- Zusatzqualifikation Befähigte Person
Programm
Am ersten Tag des Seminares Befähigte Person zur Prüfung von Containern erhalten Sie eine zusammenfassende Darstellung der Gefährdungen im Containerbetrieb in rechtlicher und technischer Hinsicht. Die Rechte und Pflichten der Befähigten Person als vom Arbeitgebenden bestellte Person zur Prüfung der Arbeitsmittel werden erläutert.
- Einführung in die Thematik Containerbetrieb und Unfallgefahren
- Aktuelle Zahlen, Sicherheitsaspekte/Unfallgefahren an Containern, Gefährdungsbeurteilung, Verantwortung und Haftung bei Prüfungen
- Rechtliche Grundlagen zur Überwachung von Containern: BetrSichV, Auflagen der Berufsgenossenschaften, Normen und Technische Regeln
- Aufgaben, Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten der Befähigten Person zur Prüfung von Containern
Am zweiten Tag werden die Anforderungen an die Prüfung von Containern incl. der erforderlichen Dokumentation konkret benannt. Typische und sicherheitsrelevante Fehlerquellen im Umgang mit Containern werden aufgezeigt. Praktische Übungen an Containern verfestigen das zuvor theoretisch erworbene Wissen.
- Prüfung von Containern - mit Praxisteil vor Ort
- Anforderungen an den Container, Kennzeichnungen, Grundsätze für die Prüfung von Containern, praktische Einweisung in die Prüfung von Containern, Wartung, Pflege und Instandhaltung, sicherheitstechnische Einrichtungen, Überprüfung vor der Beladung, Packen, Sichern, Ladungssicherung, erforderliche Dokumentation
- Typische Problemstellungen bei der Sicherung von Containern
- Übungen an Containern mit Hilfestellungen für die Praxis
- Diskussion und Erfahrungsaustausch
Referenten
RST GmbH, Erftstadt
Ralf Schnirch ist als staatlich geprüfter Maschinenbautechniker auf die Ausbildung von befähigten Personen spezialisiert und bildet Fahr- und Steuerpersonal gemäß IAG-Lehre aus.
Hinweise
Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
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Häufig von Teilnehmenden gestellte Fragen zum Thema ‚Zur Prüfung befähigte Person von Containern‘
1. Was bedeutet „Zur Prüfung befähigte Person von Containern“?
Eine befähigte Person von Containern ist jemand, der über die erforderliche Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung verfügt, um Container regelmäßig und sachgerecht zu prüfen. Ziel ist die Sicherheit im Umgang mit Containern gemäß gesetzlichen Vorschriften und Normen.
2. Wer darf Container prüfen?
Nur Personen, die durch eine entsprechende Schulung und Zertifizierung als befähigte Person anerkannt sind, dürfen Container nach Vorschrift prüfen. Dazu zählen:
- Regelprüfungen
- Sichtprüfungen
- Funktionsprüfungen
Relevante Gesetze und Normen:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Vorschrift 1 & 100-500
- EN 1090 (für Stahl- und Aluminiumtragwerke)
- EN 12079 (Offshore-Container)
- International Convention for Safe Containers (CSC)
3. Wie oft muss ein Container geprüft werden?
Die Prüfhäufigkeit hängt von der Art des Containers und den gesetzlichen Vorgaben ab:
- Regelprüfungen: in der Regel einmal jährlich gem. BetrSichV §14
- CSC Prüfung für Übersee-Container: alle 2,5 Jahre
- Zwischenprüfungen: abhängig von Nutzung, Einsatzbedingungen und Vorschriften (z. B. nach Reparaturen oder besonderen Belastungen)
4. Welche Qualifikation benötige ich?
- Teilnahme an einer Fortbildung für befähigte Personen, z.B. das HDT-Seminar „Zur Prüfung befähigte Person von Containern mit Praxisteil vor Ort“
- Kenntnisse der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen (BetrSichV, DGUV, EN 1090, EN 12079)
- Praktische Berufserfahrung im Umgang mit Containern und Prüftechniken (TRBS 1203, Ziffer 2.2 bis 2.4)
5. Welche Inhalte vermittelt der Kurs?
- Rechtliche Grundlagen und Vorschriften zur Containerprüfung
- Praxis: Vor-Ort-Prüfungen von Containern
- Erstellung von Prüfprotokollen und Dokumentation
- Risikobewertung und Gefährdungsanalyse
6. Darf ich nach Teilnahme am Kurs die CSC-Plakette anbringen?
Nach erfolgreicher Teilnahme am Kurs sind die Teilnehmenden berechtigt, die nationale Abnahme nach §14 BetrSichV jährlich durchzuführen. Für die CSC-Prüfung von Übersee-Containern, die alle 2,5 Jahre fällig ist, bildet die Schulung die erforderliche Qualifikation. Wichtig: Der Containerbetreiber muss sich für die CSC-Prüfung bei der zuständigen Behörde registrieren. Im Kurs erhalten die Teilnehmenden eine Liste mit relevanten Behördenadressen in Deutschland, um die Registrierung und Prüfung durchführen zu können.
7. Wer sollte an dem Seminar teilnehmen?
- Mitarbeiter:innen in Logistik, Industrie oder Hafenbetrieben
- Führungskräfte, die für die Sicherheit von Containern verantwortlich sind
- Sicherheits- und Qualitätsbeauftragte
8. Wie lange dauert die Schulung?
Das Seminar geht 2 Tage, mit Praxisteil am 2. Tag. Die Kombination aus Theorie und Praxis ermöglicht einen direkten Transfer in den Arbeitsalltag.
9. Gibt es Online-Optionen?
Nein, der Praxisteil muss vor Ort durchgeführt werden, da dies gesetzlich vorgeschrieben ist (BetrSichV, DGUV)
10. Welche Vorteile bietet die Qualifikation?
- Eigenverantwortliche Durchführung von Containerprüfungen nach BetrSichV und DGUV
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Normen (EN 1090, EN 12079)
- Verbesserung der Sicherheitsstandards im Unternehmen
- Anerkennung als qualifizierte Fachkraft im Bereich Containerprüfung
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Ausgewählter Termin
Fr. 16.04.2027, 17:00 Uhr
Albert-Einstein-Ring 13
50374 Erftstadt
DE
Digitaler Campus
Ansprechpartner
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U.Jasper@hdt.de
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