
Zur Prüfung befähigte Person von Fernwärmestationen
Befähigte Personen zur Prüfung von Fernwärmestationen sind vom Arbeitgeber zu ernennen und müssen neben Fachkenntnissen (Sachkunde) eine technische Berufsausbildung (z.B. als Facharbeiter, Meister, Techniker oder Ingenieur) abgeschlossen haben oder eine andere abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Naturwissenschaftler) und zusätzlich eine andere technische Qualifikation besitzen.
Bezogen auf ihre Berufserfahrung muss die befähigte Person zur Prüfung von Fernwärmestationen eine mindestens einjährige Erfahrung mit Herstellung, Errichtung, Betrieb und/oder Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen oder Anlagenkomponenten besitzen. Die berufsbezogenen Anforderungen sind in der Regel bei fast allen langjährigen Mitarbeitern erfüllt.
In diesem Seminar wird den Teilnehmern vermittelt, wie durch regelmäßige Überprüfung der betriebssichere Zustand der Fernwärmestation festgestellt und dokumentiert wird. Die Teilnehmer lernen Risse, Schäden und Gefahren zu erkennen, bevor ein Unfall entstehen kann.
Zum Thema
Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt vor, dass überwachungsbedürftige Anlagen (hier Fernwärmestationen) vor Inbetriebnahme und im Betrieb regelmäßig unter verschiedenen Gesichtspunkten überprüft werden müssen. Diese Prüfungen können - in Abhängigkeit von der Anlagengröße und den unternehmerischen Festlegungen - von „befähigten Personen“ oder von „Zugelassenen Überwachungsstellen“ (ZÜS) durchgeführt werden. Der Einsatz von betriebsinternem Personal hat neben den kaufmännischen Gesichtspunkten auch den organisatorischen und dokumentarischen Vorteil, dass die zu prüfenden Anlagen und deren Zustand im laufenden Betrieb der Fernwärmeanlagen und -netze dem Betreiber bekannt sind.
Zielsetzung
Im Seminar "Zur Prüfung befähigte Person von Fernwärmestationen" des Haus der Technik e.V. Essen, erwerben die Teilnehmer die notwendigen Kenntnisse, die für die Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der regelmäßigen Prüfungen von Sicherheit und Funktion von Fernwärmestationen notwendig sind.
Teilnehmerkreis
Betriebsingenieure, Meister, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und alle Mitarbeiter, die regelmäßig mit dem Umgang, der Instandhaltung und Wartung von Fernwärmestationen beauftragt sind, Monteure.
Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bezüglich Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 bis 2.4) setzen wir voraus.
Programm
- Gesetzliche und normative Grundlagen: Arbeitsschutzgesetz, BetrSichV, TRBS 1203, DGUV- und andere Regelwerke
- Umsetzung Betriebssicherheitsverordnung - Ernennung durch den Arbeitgeber
- Sicherheitstechnische Ausrüstung
- CE-Kennzeichnung - Inverkehrbringen von Fernwärmestationen
- Prüfung vor der Inbetriebnahme von Fernwärmestationen: Ordnungsprüfung, technische Prüfung
- Bereitstellung und Benutzung von Fernwärmestationen: Gefährdungsbeurteilung - Wartung und Instandhaltung
- Prüfung vor Inbetriebnahme: Festlegung von Prüffristen, Dokumentation, prüfpflichtige Änderungen
- Wiederkehrende Prüfung: Ordnungsprüfung, technische Prüfung, äußere Prüfung, Festigkeitsprüfung, innere Prüfung
- Abschlussprüfung
Referenten
Sicherheitsingenieur
HSE Manager
SiGe Koordinator (RAB 30)
Bauleiter/Fachbauleiter
Koordinator nach TRGS 524 (alt BGR 128)
Arbeitsfreigabe-, Fremdfirmenkoordinator
Fachplaner Brandschutz
Projektleiter Gerüstbau (BA Professional Scaffold)
Geschäftsführer worx Group GmbH
Ursprünglich gelernter Kaufmann in der Lebensmittelindustrie. 1990 der Entschluss mit Zimmerei in das Baugewerbe zu wechseln, im Jahr 2000 brachte mich das zum Gerüstbau. Nach dem Bachelor of Professional und einer Stellung als Regionalleiter im Industriegerüstbau 2010 der Schritt mit eigenem Ingenieurbüro, heute „worx group GmbH“ sich selbständig zu machen.
Seit nun mehr 12 Jahren betreut die Gruppe viele Projekte in der Energie- und Prozessindustrie erfolgreich. Dazu zählen verschiedene offshore Projekte für die Windenergie, Neubauten von Kraftwerken oder Revisionen von Chemieanlagen. Kaum ein HSE Büro und seine Experten aus dem Anlagenbau ist so vielschichtig aufgestellt und so umfangreich zertifiziert.
Mitgliedschaften
• VDSI
• VDRI
• VFDB
• HDT
Hinweise
Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Ausgewählter Termin
Do. 12.11.2026, 14:00 Uhr
Hollestr. 1
45127 Essen
Digitaler Campus
Ansprechpartner
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Ute Jasper
U.Jasper@hdt.de
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