
Zur Prüfung befähigte Person von Kälteanlagen nach BetrSichV
Das zweitägige Hybrid-Seminar vermittelt die rechtlichen und technischen Fachkenntnisse für die Prüfung und Beurteilung von Kälteanlagen im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Es richtet sich an technisch qualifizierte Personen, die entsprechende Prüfaufgaben übernehmen oder ihre vorhandenen Kenntnisse aktualisieren möchten.
Im Mittelpunkt stehen der sichere Betrieb, die Beurteilung von Gefährdungen sowie die Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Prüfungen. Praxisbeispiele verdeutlichen die Abgrenzung zwischen betrieblichen Kontrollen, Instandhaltung und gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen.
Ergänzend erfahren Sie, wie künstliche Intelligenz (KI) bei der strukturierten Erstellung von Checklisten und Dokumentationsvorlagen unterstützen kann. Dabei werden die fachliche Überprüfung der Ergebnisse, der Datenschutz und die Grenzen des KI-Einsatzes berücksichtigt.
Die Bewertung der Anlagensicherheit bleibt Aufgabe der verantwortlichen Fachperson.
Zum Thema
Kälteanlagen können abhängig von ihrer Ausführung und den eingesetzten Druckgeräten zu den überwachungsbedürftigen Druckanlagen gehören. Ob Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) oder durch eine zur Prüfung befähigte Person erfolgen dürfen, richtet sich nach der jeweiligen Einstufung und den Vorgaben der BetrSichV.
Arbeitgebende müssen die Gefährdungen beim Betrieb beurteilen und die erforderlichen Prüfungen organisieren. Art, Umfang und Fristen sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben festzulegen. Für Kälte- und Wärmepumpenanlagen gelten dabei besondere Prüfregelungen nach Anhang 2 Abschnitt 4 der BetrSichV. Prüfungen der Gesamtanlage und Prüfungen einzelner Anlagenteile sind zu unterscheiden.
Neben Druckgefährdungen sind insbesondere die Eigenschaften der Kältemittel zu berücksichtigen. Brennbarkeit, Toxizität, Sauerstoffverdrängung sowie tiefe Temperaturen können zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich machen. Sicherheitsprüfungen nach BetrSichV sind von Dichtheitskontrollen und Zertifizierungspflichten nach dem Kältemittelrecht abzugrenzen.
Zielsetzung
Sie erwerben beziehungsweise vertiefen die Fachkenntnisse, um Prüfaufgaben an Kälteanlagen innerhalb Ihres Qualifikations- und Zuständigkeitsbereichs sachgerecht wahrzunehmen.
Nach dem Kurs können Sie:
- wesentliche rechtliche und technische Anforderungen an Kälteanlagen einordnen,
- typische Gefährdungen und sicherheitsrelevante Mängel erkennen,
- bei der Gefährdungsbeurteilung und Prüfplanung fachlich mitwirken,
- Prüfzuständigkeiten und Grenzen der eigenen Prüfberechtigung beurteilen,
- Prüfungen strukturiert vorbereiten und Ergebnisse nachvollziehbar dokumentieren,
- Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Arbeitgebern, Betreibern und Prüfpersonen unterscheiden.
Die Vermittlung erfolgt praxisnah anhand typischer Anlagenkomponenten, Schadensbilder und betrieblicher Fragestellungen.
Teilnehmerkreis
Das Seminar richtet sich insbesondere an:
- angehende und bereits tätige zur Prüfung befähigte Personen,
- Mechatronikerinnen und Mechatroniker für Kältetechnik,
- Fachkräfte aus Kälteanlagenbau, Service und Instandhaltung,
- technische Führungskräfte und Anlagenverantwortliche,
- Mitarbeitende, die Kälteanlagen installieren, warten, kontrollieren oder prüfen,
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Bezug zur Kältetechnik.
Ihr Nutzen
- Gefährdungen beurteilen: Grundlagen für eine anlagenbezogene Gefährdungsbeurteilung anwenden.
- Prüfungen sicher organisieren: Zuständigkeiten, Prüfumfang und Dokumentation nachvollziehbar festlegen.
- Praxiswissen umsetzen: Rechtliche Anforderungen mit technischen Beispielen und geeigneten Checklisten verbinden.
Programm
Einführung und technische Grundlagen
- Aufbau, Funktionsweise und wesentliche Komponenten von Kälteanlagen
- Begriffe und Abgrenzungen: Arbeitsmittel, Druckgerät, Druckanlage und überwachungsbedürftige Anlage
- Kältemittel und ihre sicherheitsrelevanten Eigenschaften
Rechtliche Grundlagen, technische Regeln und Normen
- BetrSichV: Gefährdungsbeurteilung, Prüfpflichten und Prüfzuständigkeiten
- Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV: Anforderungen an Druckanlagen und besondere Regelungen für Kälte- und Wärmepumpenanlagen
- TRBS 1111: Gefährdungsbeurteilung
- TRBS 1201 und TRBS 1201 Teil 2: Prüfungen und Kontrollen, insbesondere bei Druckgefährdungen
- TRBS 1203: Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen
- Normenreihe DIN EN 378: sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen
- DIN EN ISO 22712: Sachkunde von Personal
- Überblick über Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU und 14. ProdSV
- Schnittstellen zur Gefahrstoffverordnung und zum Kältemittelrecht, insbesondere zur Verordnung (EU) 2024/573
Die zur Prüfung befähigte Person
- Voraussetzungen, Qualifikation und Erhalt der Fachkenntnisse
- Aufgaben, Verantwortung und Grenzen der Prüftätigkeit
- Fachliche Weisungsfreiheit bei der Prüfung
- Abgrenzung zu Betreiberaufgaben, Instandhaltung und ZÜS-Prüfungen
Gefährdungsbeurteilung in der Praxis
- Druckbedingte, thermische und kältemittelbedingte Gefährdungen
- Brand- und Explosionsgefährdungen bei brennbaren Kältemitteln
- Technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen
- Ableitung von Prüf- und Kontrollmaßnahmen
- Praxisbeispiel zur strukturierten Anlagenbeurteilung
- Organisation und Durchführung der Prüfungen
- Prüfungsintervalle
- Praktische Beispiele
- Hilfestellungen für die Praxis
- Erforderliche Dokumentation
Bei der Begehung der hauseigenen Kälteanlagen können die Teilnehmenden praxisnah Einblicke in die Thematik erhalten. Der Referent kann Fragen direkt anhand der Kälteanlagen erläutern.
Referenten
- Ausgebildeter Versorgungstechniker und Industriekaufmann
- Fachreferent im Bereich Arbeitssicherheit, Brand- und Explosionsschutz
- Brandschutzbeauftragter
- Sicherheitsbeauftragter
- Brandsimulations-Trainer
- Durchführung von spezifizierten, praxisorientierte Sicherheitsunterweisungen (auch in Form von Experimentalvorträgen und Brandsimulationsschulungen) für alle Beschäftigten aus Industrie, Gewerbe oder dem Dienstleistungssektor.
- Branchenunabhängig
- Richtlinien- und Regelkompetent
- Innovativ, Informativ, Aktiv
Hinweise
Voraussetzungen und Qualifikationshinweis
Vorausgesetzt werden eine einschlägige technische Berufsausbildung oder eine für die vorgesehenen Prüfaufgaben ausreichende technische Qualifikation sowie einschlägige praktische Kenntnisse.
Für die spätere Tätigkeit als zur Prüfung befähigte Person müssen die Anforderungen an Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit nach BetrSichV und TRBS 1203 erfüllt sein. Für Prüfungen an Druckanlagen nach Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV ist insbesondere eine mindestens einjährige Erfahrung mit deren Herstellung, Zusammenbau, Betrieb oder Instandhaltung erforderlich.
Die Seminarteilnahme allein begründet keine Prüfberechtigung. Arbeitgebende müssen die persönliche Eignung und die aufgabenbezogene Qualifikation beurteilen und die entsprechenden Prüfaufgaben übertragen.
Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Ausgewählter Termin
Fr. 19.11.2027, 16:00 Uhr
Hollestr. 1
45127 Essen
Digitaler Campus
Ansprechpartner
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Ute Jasper
U.Jasper@hdt.de
+49 201 1803-239



