Zur Prüfung Befähigte Person von Steigleitern und Steigeisengängen
Ausbildung, die zur regelmäßigen internen Kontrolle des Arbeitsmittels Steigleiter befähigt

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Information
Zur Prüfung Befähigte Person von Steigleitern und Steigeisengängen
Am ersten Tag des Seminars "Zur Prüfung befähigte Person von Steigleitern und Steigeisengängen" mit Praxis vor Ort stehen die rechtlichen und technischen Grundlagen des sicheren Umgangs mit Steigleitern im Vordergrund. Im Fokus des zweiten Seminartages steht der konkrete sicherheitsgerechte Umgang und die Prüfung von Steigleitern in einem Praxisteil vor Ort.
Zum Thema
Steigleitern und Steigeisengänge werden immer dann eingeplant, wenn der Einbau einer Treppe betriebstechnisch nicht möglich oder aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung und unter Berücksichtigung ergonomischer Faktoren nicht notwendig ist. Steigleitern und Steigeisengänge sind so gestaltet, dass sie sicher und störungsfrei genutzt werden können. In den meisten Fällen werden sie zusammen mit PSA gegen Absturz verwendet, weswegen das praktische Zusammenspiel von Betriebseinrichtung und Sicherheitsvorkehrung sehr wichtig ist.
Damit der einwandfreie Zustand und die Funktion gewährleistet werden können, müssen Steigleitern und Steigeisengänge in regelmäßigen Abständen überprüft und bei Beschädigungen instand gesetzt werden. Die regelmäßige Prüfung erfolgt durch eine befähigte Person, die in diesem Seminar "Zur Prüfung befähigte Person Steigleitern und Steigeisengänge" des Haus der Technik, Essen, ausgebildet wird.
USP
- Steigleitern sachkundig prüfen
- aktuelle Vorschriften ASR A1.8
- selbst kostengünstig prüfen
Programm
Seminar Tag 1, 09:00 bis 17:00 Uhr
- Befähigte Person Steigleitern I
- Einführung in die Thematik
- Rechtliche Grundlagen: EU-Richtlinien, BetrSichV, technische Regeln, DGUV I 208-016 (2007) Umgang mit Leitern und Tritten, DGUV I 208-032 (2013) Auswahl und Benutzung von Steigleitern
- Gefahren beim Umgang mit Steigleitern und Steigeisengängen
- Grundlagen der PSA
- Anforderungen an die befähigte Person
- Befähigte Person: Aufgaben, Rechte, Pflichten, Stellung, Verantwortung
Seminar Tag 2, 09:00 bis 17:00 Uhr
- Befähigte Person Steigleitern II
- Arten von Steigleitern
- Sicherheitsgerechter Umgang mit Steigleitern und deren bestimmungsgemäße Verwendung
- Praxisteil Prüfmethoden: Konkrete Vorgehensweise bei der Prüfung von Steigleitern
- Prüffristen, erforderliche Dokumentation der Prüfungen
- Fachgerechte Reparaturen, Reparaturmöglichkeiten
- Diskussion und Erfahrungsaustausch
- Abschlussprüfung
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus
Zielsetzung
Lernen Sie die Rechtsvorschriften und damit einhergehende Verantwortungs- und Haftungsbereiche kennen. Erarbeiten Sie, wie Sie Risikofaktoren erkennen und Unfälle vermeiden können. Erhalten Sie durch Übung vor Ort das notwendige praktische Wissen, um die Steigleitern und Steigeisengänge auf ihre Sicherheit prüfen zu können. Nach einer Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, mit dem Sie die regelmäßige Prüfung an Steigleitern und Steigeisengängen eigenverantwortlich durchführen können.
Teilnehmerkreis
Mitarbeiter, die aufgrund ihrer einschlägigen Ausbildung und mehrjährigen Berufserfahrung Prüfungen durchführen und den arbeitssicheren Zustand von Steigleitern und Steigeisengängen zu beurteilen haben, z. B. Mitarbeiter aus der Haustechnik, Montage-, Instandhaltungs- und Wartungspersonal in allen Unternehmen, in denen Steigleitern und Steigeisengänge regelmäßig auf Sicherheit und Funktion geprüft werden müssen, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Mitarbeiter im Bereich Windenergie.
Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bezüglich Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 bis 2.4) setzen wir voraus.
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Informationen
Veranstaltungsorte:
Hinweise
Das Seminar eignet sich besonders für Mitarbeiter, die bereits an Schulungen zum Thema Leitern und Tritte und PSA teilgenommen haben oder noch teilnehmen möchten.
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