
Fortbildungslehrgang zur Asbest-Sachkunde nach Anlage 4 C der TRGS 519
Die 1-tägige Pflichtfortbildung zur Aufrechterhaltung der Sachkunde für ASI-Arbeiten an Asbest nach TRGS 519, Anl. 4 vermittelt als Auffrischungslehrgang die Kenntnisse in diesen Themenschwerpunkten - jeweils auf dem neuesten Stand der Erkenntnisse und Regelungen: Verwendung und Eigenschaften von Asbest, Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerk, Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen, technische und organisatorische Maßnahmen, persönliche Schutzausrüstung, Aushändigung der Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Pflichtfortbildung.
Das Branchentreffen "Forum Asbest und andere Schadstoffe in technischen Anlagen und Bauwerken" bietet darüber hinaus jährlich allen Interessierten und Sachkundigen gemäß TRGS 519 die aktuellsten, spannenden Themen zum Expertenaustausch.
Zum Thema
Nach derzeitigem Wissensstand wurde Asbest in über 3600 verschiedenen Bauprodukten eingesetzt. Asbest zählt zu den besonders gefährlichen krebserzeugenden Stoffen, so bleiben Asbest und Arbeiten zur Asbestsanierung unverändert aktuell.
Die einmal erworbene Sachkunde ist befristet auf 6 Jahre und muss zwingend bis zum Ablauf verlängert werden, andernfalls erlischt die Sachkunde.
Zielsetzung
Auch der "kleine" Asbest-Schein verliert seine Gültigkeit nach 6 Jahren. Dieser Auffrischungslehrgang dient der fristgerechten Verlängerung um weitere 6 Jahre.
Teilnehmerkreis
Sachkundige gemäß TRGS 519, Anl. 4, die eine Aktualisierung ihrer Sachkunde benötigen.
Programm
- Asbestprodukte und ihre Verwendung (,,neue" Fundstellen)
- Gesundheitsgefahren und Aktuelles aus dem Berufskrankheitengeschehen
- Asbestverbot nach der REACH-Verordnung, ChemikaliensanktionsverordnungGefahrstoffverordnung und TRGS 519 - DGUV Information 201-012 (Emissionsarme Verfahren) incl. Vorstellung neuer Arbeitsverfahren
- Asbestverbot nach der REACH-Verordnung, ChemikaliensanktionsverordnungGefahrstoffverordnung und TRGS 519 - DGUV Information 201-012 (Emissionsarme Verfahren) incl. Vorstellung neuer Arbeitsverfahren
- zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen, Neuerungen, Beispiele
- Arbeitsweisen gemäß TRGS 519/Baustelleneinrichtung
- Aufgaben der sachkundigen Person - Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan/ Anzeige der Arbeiten mit Übungen / Gruppenarbeit
- Betriebsanweisung und Unterweisung
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Auswahl und Anwendung
Referenten
Seit 2016: Institutsleiter „Baustoffberatungszentrum Rheinland“
Mitautor „Handbuch – Gebäude-Schadstoffe und Gesunde Innenraumluft“ Erich Schmidt Verlag, Hrsg. Zwiener/Lange (Kapitel: Asbest)
2001 – 2019 div. Studien:
- Bauingenieurwesen an der RWTH Aachen
- Chemie und Materialwissenschaften FH Bonn Rhein-Sieg, Abschluss: B. Sc. (Chemie mit Materialwissenschaften)
- Bautenschutz an der Fernuniversität Wismar, Abschluss: M. Sc. (Bautenschutz)
Zusätzliche Zertifizierungen:
- Erwerb der Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3
- Zertifizierter sachkundiger Planer für Betoninstandhaltung
- Zertifizierter Sachverständiger für Betonschäden und Betoninstandhaltung
Hinweise
Bitte reichen Sie mit der Anmeldung eine Kopie Ihres gültigen Sachkundenachweises ein.
Die Teilnehmerzahl ist auf 20 begrenzt.
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Ausgewählter Termin
Mi. 25.11.2026, 17:00 Uhr
Hollestr. 1
45127 Essen
Digitaler Campus
Ansprechpartner
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Ute Jasper
U.Jasper@hdt.de
+49 201 1803-239