Seminar
Betriebsbeauftragte für Abfall (Grundlehrgang)
Bundesweit behördlich anerkannter Lehrgang zur Erlangung der Fachkunde gemäß § 60 Absatz 3 KrWG i. V. m. § 55 Absatz 2 BImSchG, § 9 Absatz 2 AbfBeauftrV, 54 Absatz 1 Nummer 2 KrWG, § 5 Absatz 3 AbfAEV, § 56 Absatz 3 KrWG, § 9 Absatz 3 EfbV


Betriebsbeauftragte für Abfall (Grundlehrgang)
Am 1. Juni 2017 trat die Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Kraft. Diese verpflichtet Betriebsbeauftragte für Abfall zum Erwerb der Fachkunde an einem staatlich anerkannten Grundkurs und spätestens alle zwei Jahre an einer staatlich anerkannten Fortbildung teilzunehmen.
Im 4-tägigen Grundlehrgang mit insgesamt neun Experten aus der betrieblichen und behördlichen Praxis stehen am 1. Tag insbesondere das Kreislaufwirtschaftsgesetz und weitere abfallrechtliche Reglungen im Fokus.
Am 2. Tag wird das Wissen um Rechte und Pflichten, Aufgaben und organisatorische Stellung im Betrieb sowie Haftung des Abfallbeauftragten intensiv erörtert und praxisnah diskutiert.
Am 3. Tag steht die Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und Abfallrechts in Unternehmen im Vordergrund, ein systematischer Überblick über die in der Abfallwirtschaft geltenden Regeln und Gesetze wird gegeben, die gefährlichen Abfälle bilden einen weiteren Schwerpunkt des 3. Tages.
Am 4. Tag des Fachkundelehrgangs gilt die Einführung dem Arbeitsschutz- und Gefahrgutrecht. Abschließend erfolgt eine zusammenfassende Darstellung der Rechte und Pflichten des Abfallbeauftragten mit umfassenden Beispielen aus der Praxis.
Zum Thema
Als Abfallbeauftragter darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV und Zuverlässigkeit besitzt. Betreiber müssen für die Entsorgung von Gefahrstoffen im Rahmen des Immissionsschutzes und für die Fortentwicklung der zuständigen Mitarbeiter Sorge tragen. Umweltgerechtes Entsorgen von gefährlichen Abfällen durch zuverlässiges Abfallmanagement ist für Unternehmen ein wichtiger Aspekt des Arbeitsschutzes.
Die Fachkunde kann mit der Teilnahme an diesem Grundlehrgang erworben werden - eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei den zuständigen Behörden wird jedem Teilnehmer ausgehändigt.
Teilnehmerkreis
Der Grundlehrgang richtet sich an Personen, die die Funktion eines Abfallbeauftragten aus Anlagen gemäß § 2 Nr. 1 AbfBeauftrV, an Besitzer gemäß § 2 Nr. 2 AbfBeauftrV und im Sinne von § 27 KrWG wahrnehmen sollen. An Betreiber von Rücknahmesystemen gemäß § 2 Nr. 3 AbfBeauftrV, sowie an Umweltschutzbeauftragte oder sonstige Beauftragte.
Abfallbeauftragte gemäß §§ 59 und 60 KrWG; Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen § 54 KrWG; Abfallbeauftragte von Anlagen im Sinne des BImSchG, Abfallbeauftragte von Abfallentsorgungsanlagen.
Programm
- Anwendungsbereich
- die wichtigsten Begriffsbestimmungen
- die Abfallhierarchie
- die Grundpflichten (Vermeiden, Verwerten und Beseitigen von Abfällen)
- die Getrennthaltungspflichten und Vermischungsverbot
- die Überlassungspflichten
- das Anzeigeverfahren für gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen
- die Rechte und Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- die Beauftragung Dritter
- die Produktverantwortung
Die auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen
Die weiteren abfallrechtlichen Gesetz
- das Elektro- und Elektronikgerätegeset
- das Batteriegesetz
- die abfallrechtliche Überwachung
- die Register- und Nachweispflichten
- das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler
- Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
- die Kennzeichnung von Fahrzeugen
- die Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben die Bußgeldvorschriften)
Die auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen. Untergesetzliches Regelwerk mit Bezug zur Abfallstromkontrolle Verwaltungsvorschriften/Vollzugshilfen zu vg Themen
- Das Recht der Abfallverbringung: die für die Abfallwirtschaft einschlägigen EU-rechtlichen Grundlagen
- Die für die Abfallwirtschaft einschlägigen inter- und supranationalen Übereinkommen
- Die für die Abfallwirtschaft einschlägigen landesrechtlichen Grundlagen
- Das für die Abfallwirtschaft einschlägigen kommunale Satzungsrecht
- Die für die Abfallwirtschaft einschlägigen Verwaltungsvorschriften, Vollzugshilfen insbesondere der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall, technische Anleitungen, Merkblätter und Regeln insbesondere zum Stand der Technik und zur besten verfügbaren Technik
Das Verhältnis des Abfallrechts zu anderen Rechtsbereichen
- Baurecht
- Immissionsschutzrecht
- Chemikalienrecht
- Wasserrecht
- Bodenschutzrecht
- Seuchen- und Hygienerecht
- Baurecht Immissionsschutzrecht Chemikalienrecht Wasserrecht Bodenschutzrecht Seuchen- und Hygienerecht
- Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen
- Schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren
- Erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die von Abfällen ausgehen können und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung
- Anlagen-, verfahrenstechnische und sonstige Maßnahmen der Vermeidung, der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung und Beseitigung von Abfällen unter Berücksichtigung des Standes der Technik
- Berücksichtigung von rechtsnahen Vorschriften für den Bereich „Lagern von gefährlichen Abfällen“: Grundlagen des WHG, Lagerung von gefährlichen Abfällen, die AwSV
- Das Verhältnis des Abfallrechts zu anderen Rechtsbereichen
- Die Vorschriften des Arbeitsschutzes
- Die betrieblichen Risiken und die einschlägigen Versicherungen Die Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht
- Gesamtabfallaufkommen in Deutschland
- Ziele Abfallbeseitigung vs. Abfallverwertung
- Verwertungswege der wichtigsten Stoffströme und was gibt es zu beachten
- Eigenständiges Abfallmanagement als Instrument für Rechts- und Prozesssicherheit
- Die Bestellung des Betriebsbeauftragten
- Die Aufgaben des Abfallbeauftragten
- Die Rechte des Abfallbeauftragten
- Öffentlich-rechtliche Haftung
- Zivilrechtliche Haftung, Regress
- Strafrechtliche Haftung des Abfallbeauftragten
- Das Vortragsrecht
- Das Benachteiligungsverbot und der Kündigungsschutz
- Einführung und Anwendungsbereich
- Getrenntsammlungspflicht und Ausnahmeregelungen
- Vorbehandlungspflichten
- Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen
- Dokumentationspflichten
- Organisatorische Stellung des Beauftragten im Betrieb
- Betreiberpflichten
- Praktische Umsetzung der Aufgaben des Abfallbeauftragten im Betrieb
- Kontrolle der Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften
- Die Information der Betriebsangehörigen über Belange der Vermeidung und Bewirtschaftung von Abfällen
- Die Abgabe von Stellungnahmen zu Investitionsentschei-dungen und Vorschläge zur Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren sowie zur Herstellung umwelt-freundlicher und abfallarmer Erzeugnisse
- Die Erstellung eines jährlichen, schriftlichen Berichtes an den zur Bestellung Verpflichteten über die nach § 60 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 5 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen
- Allgemeine Haftung als Abfallbesitzer und Abfallerzeuger
- Aufgaben der betrieblichen Organisation/Abfallmanagement
- Behandlungsverfahren und Verwertungsanlagen
- Kompostierung und biologische Abfallbehandlung
- Thermische Behandlung
- Deponierung
- Mengen, Herkunftsbereiche und Zusammenfassung der Abfälle
- Wege des Abfalls - von der Anfallstelle bis zum letzten Entsorgungsschritt, Sortierung von Wertstoffen (Technik, Qualitätsanforderungen, Sortierquoten etc.)
Referenten
Umweltberater und Auditor im Umweltschutz, Ummendorf
Schwerpunkt der Ausbildung im Bereich der Luft- und Raumfahrttechnik sowie der Galvanosicherheitstechnik. Über 36 Jahre als Leiter im Unternehmen der BMV tätig gewesen, der industriellen Instandsetzung für sämtliche Luftfahrtzeuge der Bundeswehr.
- Produktionsleitung Betreiber einer chemischen Anlage der oberen Klasse
- Beauftragter für die Gebiete Gewässerschutz, Immissionsschutz, Störfälle, WHG und Abfall
- Person zur Begrenzung von Störfällen
- Befähigte Person Druckbehälter QM-Auditor / eingetragen in der BAFA Liste als Energieauditor für Betriebe Werkschutzleitung, Arbeitsplanung und Steuerung
Über 30 Jahre Erfahrung in der Erwachsenenbildung, freiberuflich im Bereich der Schulung und betrieblichen und umweltrelevanten Analyse von Betrieben und Unternehmen.
Dr. rer. nat. Angela Küster, Leiterin der Abteilung 5, Umwelt und Ar-beitsschutz bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Studium der Chemie an der RWTH Aachen, Promotion in technischer Chemie; Seit mehr als 25 Jahren Erfahrungen in der Umweltverwal-tung in unterschiedlichen Funktionen; Tätigkeit in verschiedenen Bund-/Länder-Arbeitsgruppen zur Abfallwirtschaft
1991 - 1999:
Dezernentin im Bereich Abfallwirtschaft bei der Bezirksregierung Düsseldorf; Sachgebietsleiterin Abfallstromkontrolle
1999 - 2002:
Dezernatsleiterin Anlagenzulassung Abfallbehandlungsanlagen, Ge-fahrstofflager, öffentliche Einrichtungen beim Staatlichen Umwelt-amt Düsseldorf
2002 - 2005:
Persönliche Referentin und Büroleiterin des Regierungspräsidenten Düsseldorf
2005 - 2008:
Leiterin des Dezernates für Organisationsangelegenheiten, IuK-Tech-nik, In-nenrevision bei der Bezirksregierung Düsseldorf
2008 - 2016:
Leiterin des Dezernates für Abfallwirtschaft – einschl. anlagenbezo-gener Umweltschutz bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Seit 2016:
Leiterin der Abteilung 5, Umwelt und Arbeitsschutz bei der Bezirks-regierung Düsseldorf
Studium von Biologie und Chemie an der Universität Heidelberg, Ab-schluss als Doktor der Naturwissenschaften, Tätigkeiten bei einem Gartenbauunternehmen und der Stadt Bochum
1990 – 05/2021 Leiter des Amtes für Umweltschutz der Stadt Mül-heim an der Ruhr, verantwortlich für Umweltbehörden (Untere Ab-fallwirtschafts-, Bodenschutz-, Immissionsschutz-, Naturschutz- und Wasserbehörde), kommunale Entsorgung (Abfallentsorgung, Abwas-serbeseitigung, Straßenreinigung und Winterdienst, Gebührenerhe-bung), Umweltplanung (Lärmminderung, Landschaftsplanung, Luft-qualität, Stadtklima), Wasserwirtschaft (Gewässerunterhaltung, Hochwasserschutz, Wasserversorgung, Wasserrahmenrichtlinie) und Forstverwaltung
GBM, Essen
Qualifikationen:
Chemotechniker, Umwelttechniker, Ausbilder, Sicherheitsfachkraft
Gefahrgutbeauftragter (alle Verkehrsträger)
Umweltschutzbeauftragter: Abfall, Gewässerschutz, ImmissionsschutzFachreferent REACH / GHS
Sicherheitsfachkraft Bergbau
Berufserfahrungen:
1990 - 1995 Ausbilder für Chemielaboranten u. Ver& Entsorger1995 - 2007 Gefahrgutbeauftragter für die RAG/ DSK,
Bergwerke, Kokereien, Bahn- und Hafenbetriebe
2008 - 2016 RAG / Zentralbereich Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
strategische Aufgaben im Arbeitsschutz, bergrechtliches
Genehmigungsmanagement und Behördenverkehr
Interessenvertretung RAG im Bereich
Stoffpolitik, Verbandsarbeit
2013 Interessenvertretung für den Bergbau im BDI, AK- Arbeitsstoffe
2015 Mitglied im Ausschuss gefährlicher Stoffe (AGS), UAI
Seit 2006 GBM Gefahrgutberatung MANSKEReferenzen: EON-Waste, GelsenLog, Stadtwerke Solingen, Dr. Suwelack, Wiegel Feuerverzinkung GmbHReferententätigkeit: Haus der Technik Essen, Concada Dortmund, TÜV Rheinland Köln, Gefahrstofftage München
IHK Dortmund: Referent und Ausbilder für Gefahrgutbeauftragte (Straße& Schiene)
Marc Krüger, thyssenkrupp Steel Europe ENV, Duisburg
Ausbildung
• Energieelektroniker Betriebstechnik
• Elektromeister
• Maschinenbauingenieur
• AwSV-Sachverständiger
Beruf
Seit 2000 bei thyssenkrupp Steel Europe ENV in folgenden Bereichen tätig:
• 2007 - 2010 Team Kreislaufwirtschaft
• 2012 – 2019 Team Gewässerschutz
• 2019 – 2024 Projektleitung Umweltinspektionen
• Seit 2024 Teamleitung Umweltschutz
• Seit 2024 Betriebsbeauftragter für Abfall
11/03 – 04/04 Technische Angestellte im Staatlichen Umweltamt Hagen
(Anlagenüberwachung im Bereich „Immissionsschutz“)
05/04 – 12/04 Umweltoberinspektoranwärterin im gehobenen Dienst im
Staatlichen Umweltamt Münster
01/05 – heute thyssenkrupp Steel Europe AG, QTE-ENV
01/05-01/16 Sachbearbeitung im Team „Immissionsschutz“
06/13-02/14 Mutterschutz und Elternzeit
02/16-02/19 Projektleitung „Umweltinspektionen“
03/19-04/19 Teamleitung „Gewässerschutz / Kreislaufwirtschaft“
05/20-heute Teamleitung „Kreislaufwirtschaft, Bodenschutz und
Altbergbau (KBB) & Betriebsbeauftragte für Abfall
Auslandserfahrung
01/07 – 03/07 Entsendung in die Konzern-Repräsentanz in Brüssel
(Lobbying zu den Themen Klima, Umwelt und Energie)
05/2009 + 08-10/10 tkCSA in Rio de Janeiro, Brasilien (Unterstützung bei
Inbetriebnahme des integrierten Hüttenwerkes)
Hochschulstudium
WS 98/99 Studium an der TU Bergakademie Freiberg im Studiengang
„Umwelt-Engineering“
WS 99/00 –SS 03 Studium an der FH Bingen im Studiengang „Umweltschutz“
Schwerpunkt: „Technischer Umweltschutz“
Abschluss: Dipl.-Ing. (FH) „Umweltschutz“ (1,0)
09/2002 –05/2003 Praxissemester und Diplomarbeit zum Thema „Langzeitstabilität
von Photovoltaikmodulen“ am Institut für Solarenergieforschung
in Hameln / Emmerthal (ISFH)
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Termine
Inhouse
Ansprechpartner
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Dr. rer. nat. Uwe Schröer
u.schroeer@hdt.de
+49 201 1803-388

