
Betriebssicherheitsverordnung und ihre Umsetzung in der betrieblichen Praxis
Dieses Hybrid-Seminar vermittelt, wie die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) systematisch und praxistauglich umgesetzt werden können.
Im Mittelpunkt stehen die sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, die strukturierte Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sowie die Planung, Organisation und Dokumentation von Prüfungen. Berücksichtigt werden dabei aktuelle rechtliche Entwicklungen, der Stand der Technik und typische Anforderungen von Aufsichtsbehörden, sodass ein klarer Orientierungsrahmen für die betriebliche Praxis entsteht.
Die Veranstaltung erläutert die zentralen Begriffe und Pflichten der BetrSichV, unter anderem Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen, Schutzmaßnahmen, Ermittlung von Prüffristen und Dokumentationspflichten. Es wird dargestellt, wie die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) die BetrSichV konkretisieren und als praktische Grundlage für die Gestaltung sicherer Arbeitsplätze, die Auswahl und Verwendung von Arbeitsmitteln sowie die Organisation von Prüf- und Instandhaltungsprozessen genutzt werden können.
Praxisbeispiele, typische Fehlerbilder, Hinweise zur systematischen Umsetzung im Unternehmen und zur Verknüpfung mit Arbeitsschutzmanagement und Gefährdungsbeurteilung sorgen für einen hohen Anwendungsbezug. Dadurch unterstützt das Seminar eine nachvollziehbare und zugleich effiziente Umsetzung der Anforderungen an die Betriebssicherheit.
In der Schulung wird ergänzend praxisnah vermittelt, wie künstliche Intelligenz (KI / AI) gezielt eingesetzt werden kann, insbesondere zur effizienten und strukturierten Erstellung von Checklisten für die Tätigkeit als befähigte Person.
Zum Thema
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) bilden den zentralen Rahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen.
Im Fokus stehen Gefährdungsbeurteilung, Auswahl und Verwendung von Arbeitsmitteln, Festlegung von Schutzmaßnahmen, Ermittlung geeigneter Prüffristen und die Organisation von Prüfungen. Die Veranstaltung ordnet die BetrSichV in das Arbeitsschutzrecht ein, erläutert das Zusammenspiel mit TRBS und Explosionsschutzdokument und zeigt, wie Anforderungen an sichere Arbeitsmittel, sichere Anlagen, Instandhaltung und Dokumentation praxisgerecht umgesetzt werden können.
Behandelt werden typische Fragestellungen zu Gefährdungsbeurteilung, Prüfumfang und Prüfintervallen sowie zur Einbindung befähigter Personen und Dienstleister, sodass ein strukturierter Überblick über die wesentlichen Inhalte und Handlungsfelder der Betriebssicherheit entsteht.
Zielsetzung
Ziel dieses Hybrid-Seminars ist eine sichere und systematische Umsetzung der BetrSichV und TRBS im Betrieb.
Teilnehmende erhalten einen roten Faden für Gefährdungsbeurteilung, Auswahl und Nutzung von Arbeitsmitteln, Festlegung von Prüfumfang und Prüffristen sowie die Organisation von Prüfungen und Dokumentation. Dadurch verringern sich Unfall- und Ausfallrisiken, Abläufe werden transparenter und Verantwortlichkeiten klarer.
Teilnehmerkreis
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Personen, die Verantwortung für die Bereitstellung, Nutzung und Prüfung von Arbeitsmitteln tragen, u. a.:
- Verantwortliche aus Geschäftsführung und Unternehmensleitung
- Führungskräfte und Bereichs-/Abteilungsleitungen in Produktion, Technik, Instandhaltung und Facility Management
- Personen, die Arbeitgeberpflichten im Arbeitsschutz wahrnehmen (z. B. verantwortliche Beauftragte nach BetrSichV)
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit und HSE-/EHS-Verantwortliche
- Technische Leiterinnen und Leiter, Betriebsingenieurinnen und -ingenieure
- Mitarbeitende in Instandhaltung, Prüf- und Serviceorganisationen
- „Befähigte Personen“ im Sinne der BetrSichV sowie Sachkundige, die Prüfungen planen oder durchführen
- Qualitäts-, Arbeitsschutz- und Compliance-Beauftragte
- Mitglieder von Betriebs- und Personalräten, die sich zur Betriebssicherheit informieren möchten
USP
- Betriebssicherheitsverordnung aktuell
- Wie gehen Sie am besten vor?
- Mit praktischen Hilfestellungen
Programm
- Überblick zu den gesetzlichen Grundlagen im Arbeitsschutz
- Verordnungen und Regelwerke zum Arbeitsschutz
- Ziele der Betriebssicherheitsverordnung
- Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
- Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln
- Besondere Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
- Erforderliche Dokumentation
- Kontrollmöglichkeiten
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
- Praktische Hilfestellungen für die betriebliche Umsetzung
- Diskussion und Erfahrungsaustausch
Referenten
Wissens-Jongleur® Ralph Klein, Stuttgart
Ralph Klein hat sein Berufsleben über das Handwerk begonnen. Er war in verschiedenen großen und kleinen, ja selbst in kleinst Unternehmen im Handwerk und der Industrie tätig. Ein Abstecher zu einer Behörde, in einer nicht ganz alltäglichen Welt einer Justizvollzugsanstalt, runden die vielseitigen Facetten des bisherigen Berufsweges ab. Sein Motto lautet: „Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein“. Ralph Klein hat Beruf und Hobby verbunden. In eindrucksvoller Weise schafft er es, mit Wissen zu jonglieren. Mit seiner Beratungsfirma Wissens-Jongleur™ ist er bereits in Unternehmen auf den Gebieten Arbeitssicherheit, Abfall und Gefahrgut tätig. Er vermittelt sein Wissen im Rahmen von Schulungen, Fach- und Impulsvorträgen. Auf Messen ist er ein gern gesehener Redner, der bei seinen Schulungen und Vorträgen das Publikum auch bei den trockensten Themen motiviert.
- Staatlich anerkannter Betriebswirt des Handwerks
- Meister im Elektrotechnik-Handwerk
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Geprüfter EHS-Manager
- SGA-Managementbeauftragter (ISO 45001)
- Leitender Auditor SGA-Managementsystem (DIN ISO 45001 1st, 2nd und 3rd Party)
- Gefahrgutbeauftragter
- Immissionsschutzbeauftragter
- Gewässerschutzbeauftragter
- Abfallbeauftragter
- Brandschutzbeauftragter
- Zertifizierter Scrum Master
Hinweise
Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
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Häufig von Teilnehmenden gestellte Fragen zum Thema ‚Betriebssicherheitsverordnung‘
Welche konkreten Pflichten ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung für Arbeitgeber und Führungskräfte?
Arbeitgeber müssen Arbeitsmittel sicher bereitstellen und deren sichere Verwendung gewährleisten. Dazu gehören insbesondere:
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
- Auswahl geeigneter Arbeitsmittel
- Regelmäßige Prüfungen
- Unterweisung der Beschäftigten
- Dokumentation relevanter Maßnahmen
- Festlegung sicherer Arbeitsabläufe
- Organisation von Wartung und Instandhaltung
Führungskräfte tragen Verantwortung für die praktische Umsetzung im jeweiligen Bereich.
Wie lässt sich eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV in der Praxis durchführen?
Eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung erfolgt systematisch:
- Arbeitsmittel und Tätigkeiten erfassen
- Gefährdungen identifizieren
- Risiken bewerten
- Schutzmaßnahmen festlegen
- Wirksamkeit kontrollieren
- Ergebnisse dokumentieren
- Regelmäßig aktualisieren
Wichtig ist die Berücksichtigung von:
- Herstellerangaben
- Betriebsbedingungen
- Qualifikation der Beschäftigten
- Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsmitteln
Welche Arbeitsmittel müssen regelmäßig geprüft werden – und in welchen Intervallen?
Prüfpflichtig sind insbesondere Arbeitsmittel mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, z. B.:
- Krane
- Regalanlagen
- Leitern und Tritte
- Flurförderzeuge
- Druckanlagen
- Elektrische Betriebsmittel
- Hebebühnen
Die Prüffristen ergeben sich aus:
- Gefährdungsbeurteilung
- Herstellerangaben
- gesetzlichen Vorgaben
- Beanspruchung und Einsatzbedingungen
Beispiele:
- Ortsveränderliche elektrische Geräte: häufig alle 6–24 Monate
- Leitern: meist jährlich
- Krane: mindestens jährlich
Wer darf Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung durchführen und welche Qualifikationen sind erforderlich?
Prüfungen dürfen nur durch „befähigte Personen“ durchgeführt werden. Diese benötigen:
- Fachliche Ausbildung
- Berufserfahrung
- Zeitnahe berufliche Tätigkeit im Prüfbereich
- Kenntnisse relevanter Vorschriften und Normen
Bei bestimmten Anlagen, z. B. Druckbehältern oder Aufzügen, sind zugelassene Überwachungsstellen erforderlich.
Wie unterscheiden sich „befähigte Personen“, Sachkundige und zugelassene Überwachungsstellen?
Befähigte Person
Eine in der BetrSichV definierte Person mit nachgewiesener Fachkunde zur Prüfung bestimmter Arbeitsmittel.
Sachkundiger
Älterer bzw. allgemeiner Begriff aus technischen Regelwerken; wird teilweise weiterhin verwendet.
Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)
Unabhängige, staatlich anerkannte Prüforganisation, z. B. für:
- Aufzüge
- Druckanlagen
- bestimmte explosionsgefährdete Anlagen
Welche typischen Fehler machen Unternehmen bei der Umsetzung der BetrSichV – und wie lassen sie sich vermeiden?
Häufige Fehler:
- Fehlende oder veraltete Gefährdungsbeurteilungen
- Nicht eingehaltene Prüffristen
- Unvollständige Dokumentation
- Fehlende Unterweisungen
- Unklare Verantwortlichkeiten
- Unsachgemäße Eigenprüfungen
Vermeidung:
- Klare Prozesse definieren
- Verantwortlichkeiten schriftlich festlegen
- Digitale Prüffristenverwaltung nutzen
- Regelmäßige interne Audits durchführen
Welche Anforderungen gelten für den sicheren Betrieb von Maschinen, Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln?
Arbeitsmittel müssen:
- sicher installiert,
- bestimmungsgemäß verwendet,
- regelmäßig geprüft und
- ordnungsgemäß instand gehalten werden.
Zusätzlich wichtig:
- Betriebsanweisungen
- Schutzvorrichtungen
- Not-Aus-Einrichtungen
- Qualifikation der Bediener
- Schutz gegen elektrische Gefährdungen
Bei Veränderungen an Maschinen kann eine Neubewertung nach Maschinenrecht erforderlich werden.
Wie kann die Dokumentation von Prüfungen und Unterweisungen effizient und revisionssicher organisiert werden?
Empfehlenswert sind:
- Digitale Prüfmanagementsysteme
- Standardisierte Prüfformulare
- Elektronische Prüfbücher
- Automatische Erinnerungsfunktionen
- Zentrale Ablagestrukturen
Dokumentiert werden sollten:
- Prüfumfang
- Prüfer
- Datum
- Ergebnisse
- Mängel und Maßnahmen
Die Unterlagen müssen jederzeit nachvollziehbar und verfügbar sein.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die Betriebssicherheitsverordnung – etwa bei Unfällen oder Behördenprüfungen?
Mögliche Folgen:
- Bußgelder
- Betriebsstilllegungen
- Persönliche Haftung von Verantwortlichen
- Strafrechtliche Konsequenzen
- Probleme mit Versicherungen
- Reputationsschäden
Nach Arbeitsunfällen prüfen Behörden häufig:
- Gefährdungsbeurteilungen
- Prüfprotokolle
- Unterweisungsnachweise
- Organisationspflichten
Wie können BetrSichV-Anforderungen sinnvoll in bestehende Arbeitsschutz- und Managementsysteme integriert werden?
Die Integration gelingt besonders gut durch:
- Verknüpfung mit ISO 45001
- Einbindung in bestehende HSE-Prozesse
- Zentrale Maßnahmen- und Prüfplanung
- Einheitliche Verantwortlichkeiten
- Digitale Managementsysteme
Vorteile:
- Weniger Doppelarbeit
- Höhere Rechtssicherheit
- Bessere Transparenz
- Effizientere Prozesse
- Höheres Sicherheitsniveau im Betrieb
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Ausgewählter Termin
Mo. 15.11.2027, 16:00 Uhr
Hollestr. 1
45127 Essen
Digitaler Campus
Ansprechpartner
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Ute Jasper
U.Jasper@hdt.de
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