Pflicht-Fortbildung zum Sachkundeerhalt Asbest TRGS 519 Anlage 3

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Präsenz
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Präsenz

Pflicht-Fortbildung zum Sachkundeerhalt Asbest TRGS 519 Anlage 3

Die 1-tägige Pflichtfortbildung zur Aufrechterhaltung der Sachkunde fĂĽr ASI-Arbeiten an Asbest nach TRGS 519, Anl. 3 vermittelt als Auffrischungslehrgang die Kenntnisse in diesen  Themenschwerpunkten - jeweils auf dem neuesten Stand der Erkenntnisse und Regelungen: Verwendung und Eigenschaften von Asbest, Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerk, Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen, technische und organisatorische MaĂźnahmen, persönliche SchutzausrĂĽstung, Aushändigung der Bescheinigung ĂĽber die erfolgreiche Teilnahme an der Pflichtfortbildung zur Aktualisierung der Sachkunde nach TRGS 519, Anl. 3.

Das Branchentreffen "Forum Asbest und andere Schadstoffe in technischen Anlagen und Bauwerken" bietet darĂĽber hinaus jährlich allen Interessierten und Sachkundigen gemäß TRGS 519 die aktuellsten, spannenden Themen zum Expertenaustausch.  

Zum Thema 

Seit mehr als 20 Jahren muss jeder, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Produkten als AufsichtfĂĽhrender durchfĂĽhrt, die gesetzlich geforderte Sachkunde in einem TRGS 519-Lehrgang erworben haben.

Bis 2014 galt, dass eine einmal erworbene Sachkunde unbefristet gültig war. Nach der aktuellen TRGS 519 seit 20.03.2014 gilt: Wird während der noch laufenden Geltungsdauer einer Sachkunde eine Fortbildung besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um 6 Jahre, gerechnet ab dem Enddatum der besuchten Sachkundigen Schulung.

Beachten Sie unbedingt: Jede Asbestbaustelle braucht einen permanent anwesenden Sachkundigen während der Asbestsanierungsarbeiten. Hierfür benötigen Sie als ausführende Firma ggf. mehrere Mitarbeiter mit gültiger Sachkunde.

Eine erfolgreiche Verlängerung der GĂĽltigkeit ist durch eine Teilnahme an dieser 1-tägigen Fortbildung möglich, ohne dass ein zeitintensiver Neuerwerb der Sachkunde inkl. behördlicher PrĂĽfung erforderlich ist. 

Zielsetzung

Bauen Sie vor: Sachkundenachweise haben seit 2014 nur noch eine Gültigkeit von 6 Jahren. Aktualisieren Sie die einmal erworbene Sachkunde nach der neuen Regel. Hierzu müssen die in diesem Fortbildungslehrgang für Sachkundige aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sein. Nach Abschluss des Lehrgangs erhalten Sie die Bescheinigung, die Ihre Sachkunde um 6 Jahre verlängert.

Unbedingt beachten: Auf der Asbestbaustelle muss der Sachkundige während der Asbestarbeiten permanent anwesend sein.

Teilnehmerkreis

Sachkundige gemäß TRGS 519, Anl. 3, die eine Aktualisierung ihrer Sachkunde benötigen

USP

  • Pflichtfortbildung TRGS 519, Anl. 3
  • Erhalt Ihrer Qualifikation
  • ohne neue behördliche PrĂĽfung

Programm

02.12.2027
09:00—09:45
Asbest – Verwendung und Eigenschaften
09:45—11:15
Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerk, insbesondere
11:15—11:30
Kaffeepause
11:30—12:15
Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
12:15—13:15
Mittagspause
13:15—15:30
Technische und Organisatorische MaĂźnahmen
15:30—15:45
Kaffeepause
15:45—16:30
Persönliche Schutzausrüstung
16:30—17:00
Aushändigung der Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Pflichtfortbildung zur Aktualisierung der Sachkunde nach TRGS 519, Anl. 3

Referenten

Volker Schubert, M.Sc.
BZR-Institut Bonn

Seit 2016: Institutsleiter „Baustoffberatungszentrum Rheinland“
Mitautor „Handbuch – Gebäude-Schadstoffe und Gesunde Innenraumluft“ Erich Schmidt Verlag, Hrsg. Zwiener/Lange (Kapitel: Asbest)

2001 – 2019 div. Studien:
- Bauingenieurwesen an der RWTH Aachen
- Chemie und Materialwissenschaften FH Bonn Rhein-Sieg, Abschluss: B. Sc. (Chemie mit Materialwissenschaften)
- Bautenschutz an der Fernuniversität Wismar, Abschluss: M. Sc. (Bautenschutz)

Zusätzliche Zertifizierungen:
- Erwerb der Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3
- Zertifizierter sachkundiger Planer fĂĽr Betoninstandhaltung
- Zertifizierter Sachverständiger für Betonschäden und Betoninstandhaltung

Hinweise

Das Seminar ist anerkannt von der Ingenieurkammer-Bau NRW mit 8 Unterrichtseinheiten.

Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten fĂĽr Arbeitsschutz und mit 1 VDSI Weiterbildungspunkt fĂĽr Gesundheitsschutz bewertet.

Preise

Präsenz-Teilnahme
710,00 €*
FĂĽr HDT-Mitglieder
640,00 €*

mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme

Ausgewählter Termin

Do. 02.12.2027, 09:00 Uhr —
Do. 02.12.2027, 17:00 Uhr
Haus der Technik e.V.
Hollestr. 1
45127 Essen
Veranstaltungsnummer: VA27-00251

Ansprechpartner

Organisatorische Fragen:
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Fachliche Fragen:
Ute Jasper
U.Jasper@hdt.de
+49 201 1803-239

Infos zu unseren Veranstaltungen

Auf Wunsch konzipieren wir fĂĽr Sie auch spezielle Online-Seminare nach MaĂź sowie virtuelle Inhouse-Seminare fĂĽr Ihr Unternehmens­team.
Nutzen auch Sie die Sommermonate, um Ihr Wissen an ausgesuchten Veranstaltungsorten aufzufrischen oder sich neue Qualifikationen anzueignen. 

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