
Weiterbildung im Explosionsschutz
Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet den Betreiber einer Ex-Anlage, befähigte Personen sowie Planungsingenieure und Sicherheitsfachkräfte regelmäßig weiterbilden zu lassen.
Im Seminar werden die Grundlagen des Explosionsschutzes aufgefrischt.
Neue Rechtsvorschriften (GefStoffV, BetrSichV, TRBS) und Normen (DIN IEC sowie DIN ISO) werden vorgestellt, weiterhin werden Herausforderungen aus dem Alltag im ExSchutz behandelt:
Wie umgehen Sie mögliche Fallstricke beim Nachweis der Eigensicherheit?
Wie können Sie überprüfen, ob die Dokumentation der eigensicheren Kreise rechtssicher ist?
Welche Geräte und Sicherheits-/Kontroll- und Regelvorrichtungen in der Gesamt-Anlage benötigen eine Ex-Kennzeichnung?
Wie erstelle und/oder aktualisiere ich ein Explosionsschutzdokument? Mit eigenem Personal oder durch Fremdvergabe?
Welche Anforderungen sollte das Instandhaltungs-Personal erfüllen?
Worauf ist bei Fremdvergabe von Arbeiten zu achten (Instandhaltung und Reparatur)?
Wann ist Welche Prüfung durchzuführen – und von Wem?
Wer trägt welche Verantwortung? Wie weit kann die Verantwortung deligiert werden?
Ansätze zu Industrie 4.0 in Chemie, Pharma, Petrochemie und sonstiger Prozessindustrie können besprochen werden.
Eine Zündquellenanalyse für einen Zusammenbau aus elektrischen und nicht-elektrischen Geräten kann gemeinsam durchgeführt werden.
Das Seminar bildet inhaltlich alle von der Betriebssicherheitsverordnung geforderten Punkte ab. Es bietet einen Leitfaden für die berufliche Praxis der Teilnehmer mit der Möglichkeit, die Erfahrungen untereinander auszutauschen.
Zum Thema
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) regelt im Anhang 2 die Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen. Im Abschnitt 3 (Explosionsgefährdungen) wird gefordert, dass eine zur Prüfung befähigte Person ihre Kenntnisse über Explosionsgefährdungen durch Teilnahme an Schulungen oder Unterweisungen auf aktuellem Stand halten muss.
Das HDT-Seminar "Weiterbildung im Explosionsschutz" erfüllt diese Forderung.
Zielsetzung
Erfahrungsaustausch von Praktikern im Explosionsschutz. U. a. anhand von kurzen Fallbeispielen, zu denen Sie selbst Informationen mitbringen. Diese Informationen verbleiben bei Ihnen und werden vertraulich behandelt.
Teilnehmerkreis
Alle Personen, die u. a. im Explosionsschutz tätig sind und vorhandenes Explosionsschutz-Wissen aktualisieren möchten. Vor allem: VEFK – Verantwortliche Elektrofachkraft in Chemiebetrieben, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Explosionsschutzbeauftragte, Brandschutzbeauftragte, Anlagen-Planer, Leiter der Instandhaltung, Fachkräfte für Elektro und Mechanik mit Schwerpunkt Errichtung und Instandhaltung von Anlagen.
Programm
- Neue Normen und Rechtsvorschriften
- elektrischer ExSchutz – EN IEC 60079-14/ 60079-11
- nicht-elektrischer ExSchutz EN ISO 80079-36/-37
- Aktueller Stand der TRBS, TRGS und ausgewählter BGR/BGV
- Organisatorische Maßnahmen – welche sind gesetzlich vorgeschrieben?
- Zoneneinteilung in der Praxis
Gesetzliche Anforderungen an das Explosionsschutzdokument und der Dokumentation der Prüfung - rechtssichere Organisation der Prüfung der Geräte – elektrisch und mechanisch
- neue Kennzeichnung der Betriebsmittel nach ATEX sowie IEC und ISO
- Nachweis der Eigensicherheit nach Stand der Technik
- Nichtelektrischer Explosionsschutz
- Instandsetzung von Betriebsmitteln und Anlagen
- Prüfung von Geräten und Anlagen, Umsetzung der TRBS1123 und 1201 Teil 3 in die Praxis
- Praktische Beispiele und Erfahrungsaustausch
- aktuelle Fragestellungen der Teilnehmer
- Zündgefahrenanalyse für (nicht-elektrische) Altgeräte
- Elektrostatik in der praktischen Anwendung
- brennbare Stäube und hybride Gemisch
- Erfahrungsaustausch, Diskussion
Referenten
1992 Diplom-Ingenieur Elektrotechnik – TU Hamburg
- Seit 2006 in der Automatisierungstechnik tätig: Fabrik-, Logistik- und Prozeß-Automation
- Seit 2010 als Trainer, Seminarleiter und Berater im ExSchutz mit folgenden Themen
- ExSchutz für befähigte Personen (elektrische Anlagen) mit Abschlußprüfung
- ExSchutz für befähigte Personen (nicht-elektrische Anlagen) mit Abschlußprüfung
- ExSchutz-Dokument
- Weiterbildung für befähigte Personen, Sicherheitsfachkräfte und Planungsingenieure
- August 2011 von der INERIS trainiert und geprüft als Ausbilder und Trainer im ExSchutz Zertifikat: INERIS 11CF0037
- Januar 2015 die Ausbildung als Functional Safety Expert mit Prüfung erfolgreich abgeschlossen Zertifikat: TÜV SÜD 0069/2015
- Referent auf den Essener Explosionsschutztagen des HDT sowie auf Fachtagungen Explosionsschutz von TÜV Nord und TÜV Saarland
Häufige Fragen zur Weiterbildung im Explosionsschutz für befähigte Personen
1. Was macht eine befähigte Person im Explosionsschutz?
Eine zur Prüfung befähigte Person im Explosionsschutz sorgt in Betrieben dafür, dass von Maschinen, Anlagen und Geräten in explosionsgefährdeten Bereichen keine Gefahr ausgeht. Sie schützt damit das Leben der Mitarbeiter sowie die Sachwerte des Unternehmens. Die befähigte Person im Explosionsschutz verfügt dazu über die erforderliche technische Qualifikation, einschlägige Berufserfahrung und aktuelle Kenntnisse über Explosionsgefährdungen. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) stellt hierfür besondere Anforderungen. Dazu gehören unter anderem Kenntnisse des relevanten Regelwerks sowie die regelmäßige Aktualisierung des Fachwissens durch Schulungen oder Unterweisungen. Die Weiterbildung im Explosionsschutz – wie sie vom HDT in höchster Qualität angeboten wird – unterstützt befähigte Personen dabei, ihre Kenntnisse praxisnah und auf aktuellem Stand zu halten.
Einige der wichtigsten Kernaufgaben der befähigten Person im Explosionsschutz im Überblick:
- Prüfung vor Inbetriebnahme: Kontrolle, ob Geräte und Anlagen (wie Lackierkabinen oder Silos) korrekt installiert und für die jeweilige Ex-Zone zugelassen sind.
- Wiederkehrende Prüfungen: Regelmäßige technische Überprüfung der Geräte und Schutzsysteme auf Verschleiß, Korrosion oder Beschädigungen.
- Prüfung nach Instandsetzungen: Wenn ein explosionsgeschütztes Teil repariert wurde, stellt die Person sicher, dass die wesentlichen Sicherheitsmerkmale weiterhin erfüllt sind.
- Prüfdokumentation: Rechtssichere Erfassung aller Prüfergebnisse, Mängel und Messwerte zur Vorlage bei Aufsichtsbehörden.
- Organisatorische Prüfungen: Kontrolle, ob das behördlich geforderte Explosionsschutzdokument des Betriebs aktuell ist.
2. Welche Voraussetzungen muss eine befähigte Person im Explosionsschutz erfüllen?
Die BetrSichV verlangt für eine zur Prüfung befähigte Person eine geeignete technische Berufsausbildung oder vergleichbare Qualifikation, einschlägige Berufserfahrung mit daraus gewonnenen praktischen Erfahrungen u. a. im Umgang mit zu prüfenden Geräten und Kenntnisse darüber, wie typische Schäden oder Fehlfunktionen im Alltag entstehen, sowie eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld des Explosionsschutzes. Arbeitgeber dürfen Personen überhaupt nur mit diesen sensiblen Prüfungen beauftragen, wenn sie die genannten Kriterien aus TRBS 1203 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) erfüllen. Für Prüfungen in explosionsgefährdeten Bereichen gelten darüber hinaus besondere Anforderungen. Hierzu gehören aktuelle Kenntnisse über Explosionsgefährdungen und das zugehörige Regelwerk. Die erforderlichen Kenntnisse müssen durch regelmäßige Weiterbildung auf aktuellem Stand gehalten werden. Ein weiteres wichtiges Detail ist in dem Zusammenhang die Weisungsfreiheit: Bei ihrer Prüftätigkeit darf die befähigte Person vom Arbeitgeber nicht unter Druck gesetzt oder fachlich beeinflusst werden. Objektive Sicherheitsentscheidungen lassen sich nur so garantieren.
3. Warum ist eine Weiterbildung im Explosionsschutz erforderlich?
Im Explosionsschutz ändern sich einerseits die technischen Regeln, Normen und rechtlichen Anforderungen laufend. Auf der anderen Seite ändern sich auch die Bedingungen in den Betrieben ständig. Alte Risiken können hier und da wegfallen, dafür kommen neue hinzu, wie sie sich beispielsweise gegenwärtig aus der Wasserstoffwirtschaft und LNG ergeben. Konsequenterweise fordert die Betriebssicherheitsverordnung, dass befähigte Personen ihre Kenntnisse über Explosionsgefährdungen durch Schulungen oder Unterweisungen aktuell halten. Im Einzelnen hilft eine Weiterbildung im Explosionsschutz, Änderungen bei BetrSichV, GefStoffV, TRBS, TRGS sowie bei den relevanten DIN-, IEC- und ISO-Normen zu berücksichtigen. Gleichzeitig können praktische Erfahrungen, typische Fehlerquellen und aktuelle Fragestellungen aus dem betrieblichen Explosionsschutz gemeinsam mit Fachleuten diskutiert werden. Für Teilnehmende ergeben sich so konkret umsetzbare Strategien von höchster Praxisrelevanz.
4. Welche Vorschriften sind für den Explosionsschutz besonders wichtig?
Zu den wichtigen Vorschriften und Regelwerken im Explosionsschutz gehören insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie relevante Technische Regeln für Betriebssicherheit und Gefahrstoffe. Je nach Aufgabenstellung spielen außerdem ATEX-Richtlinien und Normen der Reihen DIN EN IEC 60079 sowie DIN EN ISO 80079 eine wichtige Rolle. Die Explosionsschutz-Weiterbildungen des HDT gehen detailliert auf aktuelle Rechtsvorschriften, technische Regeln und Normen ein. Das geschieht – nach dem bewährten HDT-Motto „Aus der Praxis und für die Praxis“ – mit klarem Fokus auf konkrete, typische Aufgaben im betrieblichen Explosionsschutz.
5. Was genau regelt die BetrSichV im Explosionsschutz?
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt im Explosionsschutz primär die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Sie enthält unter anderem Anforderungen an Prüfungen von Arbeitsmitteln und Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Anhang 2 (Abschnitt 3) beschreibt besondere Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen sowie Prüfungen vor der Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen sowie bei wiederkehrenden Prüfungen. Dabei sind unter anderem das Explosionsschutzdokument und die Zoneneinteilung zu berücksichtigen. Die BetrSichV bildet deshalb eine zentrale rechtliche Grundlage für die praktische Organisation des Explosionsschutzes.
Wichtig für das Verständnis ist in dem Zusammenhang die klare Trennung seit der großen Reform von 2015: Schutzmaßnahmen wie Lüftung oder die Erstellung des Explosionsschutzdokuments stehen in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die BetrSichV hingegen konzentriert sich auf Prüfpflichten, Betriebserlaubnis und Anforderungen an das Prüfpersonal.
6. Was ist das Explosionsschutzdokument und welche Anforderungen gelten?
Das Explosionsschutzdokument dokumentiert die wesentlichen Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung für explosionsgefährdete Bereiche und beschreibt das Explosionsschutzkonzept. Dazu gehören insbesondere die Bewertung von Explosionsgefährdungen, die Zoneneinteilung sowie festgelegte technische und organisatorische Schutzmaßnahmen. In den entsprechenden HDT- Seminaren wird behandelt, wie ein Explosionsschutzdokument erstellt oder aktualisiert werden kann und welche Anforderungen an die zugehörige Dokumentation von Prüfungen und Schutzmaßnahmen zu beachten sind.
7. Was ist im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung im Explosionsschutz zu beachten?
Die Gefährdungsbeurteilung bildet eine wesentliche Grundlage für den betrieblichen Explosionsschutz. Dabei werden mögliche Explosionsgefährdungen ermittelt und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt. Daraus können unter anderem die Einteilung in Ex-Zonen und Inhalte des Explosionsschutzdokuments abgeleitet werden. Bei der praktischen Umsetzung müssen technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen zusammenspielen.
Die Ex-Schutz-Seminare und Weiterbildungen des HDT vermitteln hierzu das erforderliche Grundlagenwissen und behandeln konkrete Fragestellungen aus dem betrieblichen Explosionsschutz anhand konkreter Praxisbeispiele.
8. Was sind Ex-Zonen und wie werden explosionsgefährdete Bereiche eingeteilt?
Ex-Zonen beschreiben Bereiche, in denen aufgrund brennbarer Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube eine explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. Bei Gasen und Dämpfen werden insbesondere die Zonen 0, 1 und 2 unterschieden, bei brennbaren Stäuben die Zonen 20, 21 und 22. Die Zoneneinteilung ist eine wichtige Grundlage für die Auswahl geeigneter Betriebsmittel und Schutzmaßnahmen.
Mit seinen entsprechenden Explosionsschutz-Seminaren und Weiterbildungen geht das HDT intensiv und praxisnah auf die Fragen der Zoneneinteilung ein, wonach Teilnehmende das Gelernte unmittelbar auf typische betriebliche Situationen übertragen können.
9. Was ist der Unterschied zwischen elektrischem und nicht-elektrischem Explosionsschutz?
Beim elektrischen Explosionsschutz geht es unter anderem um elektrische Betriebsmittel, Anlagen, Installationen und Zündschutzarten in explosionsgefährdeten Bereichen. Der nicht-elektrische Explosionsschutz betrachtet dagegen mechanische Geräte und mögliche Zündquellen wie heiße Oberflächen, Reibung, Funken oder mechanisch erzeugte Energie.
10. Was muss bei Prüfungen von Ex-Anlagen beachtet werden?
Prüfungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen müssen abhängig von Prüfart und Prüfobjekt durch entsprechend qualifizierte Personen oder Stellen erfolgen. Zu berücksichtigen sind unter anderem technische Unterlagen, Explosionsschutzkonzept, Zoneneinteilung sowie die Wirksamkeit technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) unterscheidet Prüfungen vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und wiederkehrende Prüfungen. Wichtige Lerninhalte sind die genauen Prüfaufgaben und Verantwortlichkeiten sowie die praktische Umsetzung der Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS).
11. Welche Prüffristen gelten für Anlagen im Explosionsschutz?
Die konkreten Prüffristen für Anlagen im Explosionsschutz hängen vom jeweiligen Prüfgegenstand und der Art der Prüfung ab. Nach BetrSichV sind Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen grundsätzlich wiederkehrend auf Explosionssicherheit zu prüfen. Für bestimmte Geräte und Einrichtungen gelten eigene Fristen. Beispielsweise sieht Anhang 2 Abschnitt 3 für gewisse Anlagen mindestens sechs Jahre vor. Je nach Gerät sind außerdem mindestens drei Jahre sowie für Lüftungsanlagen, Gaswarngeräten und Inertisierungseinrichtungen grundsätzlich jährliche Prüfungen vorgesehen.
12. Was bedeutet Eigensicherheit im Explosionsschutz?
Eigensicherheit ist eine Zündschutzart für elektrische Stromkreise in explosionsgefährdeten Bereichen. Dabei wird die elektrische Energie so begrenzt, dass unter festgelegten Bedingungen keine zündfähigen Funken oder thermischen Effekte entstehen können. In der Praxis ist insbesondere der Nachweis der Eigensicherheit eines Stromkreises relevant.
13. Welche Rolle spielen TRBS 1123 und TRBS 1201 im Explosionsschutz?
Technische Regeln für Betriebssicherheit konkretisieren die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und unterstützen Unternehmen bei der praktischen Umsetzung. Für den Explosionsschutz sind insbesondere TRBS 1123 und TRBS 1201 Teil 3 relevant. Sie betreffen unter anderem Anforderungen an befähigte Personen und Prüfungen bestimmter Anlagen und Arbeitsmittel. Unsere speziellen Seminare und Weiterbildungen vermitteln natürlich jeweils den aktuellen Stand der relevanten TRBS und deren Umsetzung in die betriebliche Praxis anhand konkreter Prüf- und Anwendungsfälle.
14. Für wen ist die Weiterbildung im Explosionsschutz geeignet?
Die Weiterbildung im Explosionsschutz richtet sich an Personen, die bereits im betrieblichen Explosionsschutz tätig sind und ihr Fachwissen aktualisieren möchten. Dazu gehören insbesondere befähigte Personen, VEFK, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Explosionsschutzbeauftragte, Brandschutzbeauftragte, Anlagenplaner, Leiter der Instandhaltung sowie Fachkräfte für Elektrotechnik und Mechanik. Im Mittelpunkt stehen unter anderem aktuelle Rechtsvorschriften, Normen, Prüfungen, Dokumentation und praktische Herausforderungen im elektrischen und nicht-elektrischen Explosionsschutz.
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Termine
Inhouse
Ansprechpartner
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Frank Adamczyk
f.adamczyk@hdt.de
+49 201 1803-373

