Ex-Schutz bei Wartung und Instandhaltung

Sicher arbeiten in Ex-Zonen: Anforderungen an Wartung, Instandhaltung und Schutzmaßnahmen

TERMINVERSCHIEBUNG AUF DEN 08.09. - 09.09.2026
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TERMINVERSCHIEBUNG AUF DEN 08.09. - 09.09.2026
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Ex-Schutz bei Wartung und Instandhaltung

Bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen treffen technische Anforderungen, organisatorische Maßnahmen und rechtliche Pflichten in besonderer Weise aufeinander. Die Veranstaltung behandelt die Frage, wie Arbeiten im Ex-Bereich sicher geplant, vorbereitet, durchgeführt und überwacht werden können, ohne die Wirksamkeit vorhandener Explosionsschutzmaßnahmen zu beeinträchtigen. Gerade bei Eingriffen in Anlagen, Betriebsmittel und Schutzsysteme entstehen häufig zusätzliche Risiken, die im laufenden Betrieb nicht in gleicher Form vorhanden sind. Damit besitzt das Thema eine hohe praktische Relevanz für Unternehmen, die mit brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben umgehen.

Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen an Wartung, Inspektion, Instandsetzung und prüfpflichtige Arbeiten in Ex-Zonen sowie die Abgrenzung der verschiedenen Tätigkeiten. Behandelt werden unter anderem die Grundlagen des Explosionsschutzes, die Bedeutung der Zoneneinteilung, die Auswahl und der Erhalt geeigneter Arbeitsmittel, mögliche Zündquellen, Freigabeverfahren, organisatorische Schutzmaßnahmen, Anforderungen an befähigte Personen sowie die Schnittstellen zu BetrSichV, Gefährdungsbeurteilung und Explosionsschutzdokument. Ebenso wird betrachtet, welche Bedeutung Herstellerangaben, Prüfungen, Dokumentation und die fachgerechte Ausführung von Arbeiten für die Sicherheit und den rechtskonformen Betrieb haben.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der sicheren Instandhaltung und Prüfung explosionsgeschützter Geräte, die in Bereichen mit explosionsfähiger Atmosphäre eingesetzt werden. Dabei werden die Anforderungen der TRBS/TRGS ebenso berücksichtigt, wie der fachgerechte Umgang mit unterschiedlichen Zündschutzarten. Die Teilnehmenden lernen Risiken insbesondere durch explosionsfähige Gemische zu minimieren und den sicheren Betrieb von Anlagen im Ex-Bereich zuverlässig zu gewährleisten.

Der Nutzen der Veranstaltung liegt in der konsequenten Verknüpfung von rechtlichen, technischen und betrieblich-organisatorischen Anforderungen mit der praktischen Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. Die Teilnehmenden erhalten eine klare Einordnung typischer Gefährdungen, kritischer Arbeitsschritte und häufiger Fehlerquellen im Ex-Bereich.

Zum Thema

Wartung und Instandhaltung im Ex-Bereich stellen Unternehmen vor besondere fachliche, technische und organisatorische Anforderungen. Sobald Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen, Ex-Zonen oder an explosionsgeschützten Anlagen durchgeführt werden, müssen Explosionsschutz, Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit konsequent zusammengedacht werden. Im Fokus der Veranstaltung stehen deshalb die sicheren Rahmenbedingungen für Wartungsarbeiten, Instandhaltungsmaßnahmen, Inspektionen und Instandsetzungen in Bereichen mit brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben.

Behandelt werden die Grundlagen des Ex-Schutzes, die Bedeutung von Zoneneinteilung und Zündquellen, der sichere Umgang mit Arbeitsmitteln im Ex-Bereich sowie die Anforderungen aus BetrSichV, Gefährdungsbeurteilung und Explosionsschutzdokument. Ebenso geht es um Freigabeverfahren, Schutzmaßnahmen, Prüfpflichten, befähigte Personen und die sichere Wiederinbetriebnahme nach Abschluss der Arbeiten.

Zielsetzung

Die Veranstaltung schafft Klarheit über die fachlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen an Wartung und Instandhaltung im Ex-Bereich. Im Mittelpunkt stehen die sichere Planung, Freigabe, Durchführung und Wiederinbetriebnahme von Arbeiten in Ex-Zonen. Der konkrete Nutzen liegt in einer besseren Einordnung von Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Prüfpflichten, Verantwortlichkeiten und typischen Fehlerquellen im betrieblichen Alltag.

Die Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte, die für den sicheren Betrieb, die Wartung, Instandhaltung, Prüfung oder Organisation von Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen verantwortlich sind oder daran mitwirken.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Betreiber von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Führungskräfte aus Produktion, Instandhaltung, Technik und Betrieb
  • Verantwortliche aus Wartung, Inspektion und Instandsetzung
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Explosionsschutzbeauftragte
  • Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter
  • Meisterinnen und Meister
  • Technische Leiterinnen und Leiter
  • Projektverantwortliche und Planungsverantwortliche
  • Verantwortliche für Freigabeverfahren und Arbeitsfreigaben
  • befähigte Personen im Umfeld des Explosionsschutzes
  • Mitarbeitende aus Engineering, Anlagenplanung und technischem Service
  • Mitarbeitende aus Energie-, Chemie-, Pharma-, Lebensmittel-, Entsorgungs-, Lackier-, Mühlen-, Holz-, Recycling- und verfahrenstechnischen Betrieben
  • Personen, die Explosionsschutzdokumente, Gefährdungsbeurteilungen oder Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten bewerten, umsetzen oder überwachen

Die Veranstaltung ist besonders geeignet für alle, die technische, organisatorische und rechtliche Anforderungen des Explosionsschutzes bei Wartung und Instandhaltung sicher in die betriebliche Praxis übertragen müssen.

Programm

08.09.2026
09:00—16:00
Tag 1
09.09.2026
09:00—16:00
Tag 1
09:00—16:00
Tag 2
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Häufige Fragen und Antworten zum Ex-Schutz (Explosionsschutz) bei Wartung und Instandhaltung

1. Was gehört alles zum Explosionsschutz?

Explosionsschutz umfasst alle technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen, die das Entstehen einer Explosion verhindern oder ihre gefährlichen Auswirkungen begrenzen. Ziel der gesetzlich in Deutschland vor allem in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verankerten Maßnahmen ist es, Menschen, Anlagen und die Umwelt wirksam vor den Folgen explosionsfähiger Atmosphären zu schützen.

In der Praxis basiert der Ex-Schutz auf drei aufeinander aufbauenden Schutzstufen:

  • Primärer Explosionsschutz: Das Verhindern oder Einschränken der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem die Inertisierung, eine ausreichende Lüftung oder der Ersatz brennbarer Stoffe.
  • Sekundärer Explosionsschutz: Das Verhindern der Entzündung gefährlicher Atmosphären durch das konsequente Vermeiden wirksamer Zündquellen in festgelegten Ex-Zonen beispielsweise durch funkenfreie Arbeitsmittel oder geschützte elektrische Betriebsmittel.
  • Tertiärer (konstruktiver) Explosionsschutz: Das Begrenzen der Auswirkungen einer Explosion zum Beispiel durch explosionsfeste Bauweise auf ein unbedenkliches Maß, falls sich die Explosion nicht verhindern lässt.

2. Welche Pflichten für Betreiber ergeben sich aus den Explosionsschutz-Vorschriften?

Für Betreiber und deren Führungskräfte folgt aus den verschiedenen Vorschriften zum Explosionsschutz eine strikte Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und zur Erstellung eines Explosionsschutzdokuments. In explosionsgefährdeten Bereichen gelten besondere, strenge Anforderungen an Dinge wie die Auswahl der Arbeitsmittel oder die Freigabeverfahren bei Wartungsarbeiten.

3. Welche besonderen Vorschriften gelten für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten im Ex-Bereich?

Bei Wartungs-, Instandhaltungs- und Prüfarbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen muss ein ganzes engmaschiges Netz aus europäischem Recht, nationalen Gesetzen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften beachtet werden. Die Missachtung dieser Vorgaben führt im Schadensfall zu erheblichen Haftungsrisiken für die verantwortlichen Fach- und Führungskräfte.

In der Praxis sind daher die lückenlose Dokumentation und die Etablierung rechtssicherer Prozesse von entscheidender Bedeutung. Ein Beispiel sind strukturierte Freigabeverfahren für Fremdfirmen und das eigene Personal.

4. Warum ist im Ex-Schutz die Unterscheidung zwischen Wartung, Inspektion und Instandsetzung wichtig?

Die Begriffe Wartung, Inspektion und Instandsetzung werden im Alltag oft synonym verwendet. Nach DIN EN 13306 und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1112) sind sie jedoch strikt voneinander abzugrenzen.

Im Explosionsschutz ist die Unterscheidung zwischen Wartung, Inspektion und Instandsetzung sogar von kritischer Bedeutung, weil jede Maßnahme andere rechtliche Verpflichtungen, Prüfnotwendigkeiten und Haftungsfolgen nach sich zieht.

Während einfache Wartungsarbeiten oft durch unterwiesenes Personal durchgeführt werden dürfen, verlangen Inspektionen und insbesondere Instandsetzungen im Ex-Bereich tiefgehendes Explosionsschutz-Fachwissen. Nach einer Instandsetzung an einem ex-geschützten Bauteil erlischt unter Umständen die Betriebserlaubnis der Anlage.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verlangt in solchen Fällen übrigens vor der Wiederinbetriebnahme zwingend eine Prüfung durch eine speziell qualifizierte befähigte Person.

5. Wofür steht ATEX?

ATEX steht für „ATmosphères EXplosibles“ (explosionsfähige Atmosphären). Es handelt sich hierbei um die europäischen Richtlinien für den Explosionsschutz, die die Anforderungen an explosionsgeschützte Geräte und Betriebsmittel regeln und den sicheren Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen beschreiben.

Das ATEX-System teilt sich in zwei grundlegende Richtlinien auf. Sie beinhalten auf der einen Seite Regeln für Hersteller von Betriebsmitteln hinsichtlich des Inverkehrbringens von Geräten, Komponenten und Schutzsystemen (elektrische als auch nicht-elektrische), die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden sollen.

Demgegenüber stehen ATEX-Regeln für Betreiber von Anlagen. Aus ihnen leiten sich die Pflichten zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, zur Einteilung der Anlage in Ex-Zonen und zur Erstellung des Explosionsschutzdokuments ab.

6. Welche Bedeutung kommt Ex-Zonen zu?

Die Einteilung in Ex-Zonen dient der Risikobewertung und beschreibt die Wahrscheinlichkeit sowie die Dauer des Auftretens einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre. Sie ist für Betreiber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gesetzlich vorgeschrieben und muss im Explosionsschutzdokument dokumentiert werden.

Ex-Zonen bilden überdies die Grundlage für die sichere Auswahl von Arbeitsmitteln und die Planung von Instandhaltungsmaßnahmen. Die zugeteilte Zone bestimmt exakt, welche Gerätekategorie eingesetzt werden darf. Je höher das Risiko, desto höher sind auch die Anforderungen an den Explosionsschutz des Geräts.

7. Worauf muss das Wartungspersonal im Zusammenhang mit Ex-Zonen achten?

Für das Wartungspersonal gilt: Jede Zone erfordert angepasste organisatorische Schutzmaßnahmen. Während in Zone 2 unter strengen Auflagen und mit Gaswarnern bestimmte Arbeiten möglich sind, dürfen Arbeiten in Zone 0 oder 20 in der Regel nur nach einer vollständigen Entleerung, Reinigung und schriftlichen Freigabe stattfinden.

Zudem können Instandhaltungsarbeiten wie das Öffnen einer Rohrleitung eine Ex-Zone temporär vergrößern oder verschieben. Bei der Arbeitsplanung muss das zwingend berücksichtigt werden.

8. Wer darf Wartungsarbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen durchführen?

Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten dürfen nur von ausreichend qualifizierten Personen durchgeführt werden. Je nach Tätigkeit kann eine befähigte Person nach BetrSichV erforderlich sein. Entscheidend sind Fachkenntnisse im Explosionsschutz, Kenntnisse der geltenden Normen sowie praktische Erfahrung mit explosionsgeschützten Anlagen und Betriebsmitteln.

Je nach Komplexität und Gefahrenpotenzial der Tätigkeit unterscheidet der Gesetzgeber zwischen verschiedenen Qualifikationsstufen: Unterwiesene Personen (für einfache Wartungsarbeiten und Routineaufgaben, die den Explosionsschutz nicht beeinträchtigen), Fachpersonal / Elektrofachkräfte (für fachspezifische Instandsetzungen wie zum Beispiel den Austausch von Kabeln oder Motoren) sowie zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV (für Abnahmen und Prüfungen). Werden Instandsetzungsarbeiten durchgeführt, die den Explosionsschutz beeinflussen können, wird zwingend die Prüfung durch eine gesetzlich definierte befähigte Person verlangt.

9. Welche Anforderungen gelten für Ex-Geräte und Ex-Betriebsmittel?

Der Einsatz von Geräten, Komponenten und Betriebsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Sie dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der europäischen Produktrichtlinie 2014/34/EU (ATEX 114) erfüllen.

Für die Auswahl, den Betrieb und die Instandhaltung von Ex-Geräten gelten die Kernanforderungen: zonengerechte Auswahl (Gerätekategorie und EPL), eindeutige und vollständige Ex-Kennzeichnung sowie Betrieb nach Herstellerangaben.

10. Was ist bei der Wartung und Modifikation zu beachten?

Veränderungen an explosionsgeschützten Komponenten sind besonders kritisch. Werden bei einer Instandsetzung Bauteile verwendet oder Änderungen vorgenommen, die nicht den Herstellerangaben oder den Anforderungen der Ex-Zertifizierung entsprechen, kann die Konformität des Betriebsmittels mit den Anforderungen des Explosionsschutzes nicht mehr gewährleistet werden. Der Betreiber muss dann nachweisen, dass das Betriebsmittel weiterhin sicher betrieben werden kann. Andernfalls können erhebliche haftungs-, versicherungs- und arbeitsschutzrechtliche Folgen entstehen.

Wurde der Explosionsschutz durch eine Instandsetzung oder Änderung beeinflusst, ist vor der Wiederinbetriebnahme eine Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person gemäß Betriebssicherheitsverordnung erforderlich.

11. Welche speziellen Prüfungen sind bei Ex-Anlagen erforderlich?

Um ihre Sicherheit in Ex-Bereichen dauerhaft zu garantieren, müssen Anlagen in festgelegten Abständen systematisch geprüft werden. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) unterscheidet hierbei drei wesentliche Prüfanlässe: Prüfung vor der erstmaligen Inbetriebnahme oder nach prüfpflichtigen Änderungen, Wiederkehrende Prüfungen (regelmäßige Fristen) im laufenden Betrieb sowie Prüfung nach einer Instandsetzung.

Sämtliche Prüfungen müssen schriftlich in einem Prüfbericht dokumentiert und dem Explosionsschutzdokument beigefügt werden. Das Fehlen dieser Dokumente stellt bei einer Behörden- oder Berufsgenossenschaftsprüfung einen gravierenden Organisationsmangel dar. Im Schadensfall kann das strafrechtliche Konsequenzen für die Führungskräfte haben.

12. Was gehört zu einem Explosionsschutzdokument?

Das Explosionsschutzdokument bildet eine wesentliche Grundlage für den sicheren Betrieb explosionsgefährdeter Anlagen, indem es rechtsverbindlich dokumentiert, dass die Explosionsgefahren systematisch ermittelt und durch ein durchdachtes Sicherheitskonzept minimiert wurden. Unter anderem enthält das Explosionsschutzdokument die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, die Zoneneinteilung, die Bewertung möglicher Zündquellen, die getroffenen Schutzmaßnahmen sowie organisatorische Regelungen für Wartung, Instandhaltung und Arbeiten im Ex-Bereich.

13. Wer ist für das Explosionsschutzdokument zuständig?

Die Erstellung des Explosionsschutzdokuments gehört zur Gesamtverantwortung des Arbeitgebers beziehungsweise Betreibers. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und den Konkretisierungen der TRGS 726 muss das Dokument mindestens folgende Bestandteile enthalten:

  • Stoffdaten und Gefährdungsbeurteilung als lückenlose Dokumentation aller im Betrieb verwendeten brennbaren Gase, Flüssigkeiten oder Stäube – inklusive der jeweiligen sicherheitstechnischen Kenngrößen wie Flammpunkt, Explosionsgrenzen und Mindestzündenergie.
  • Zoneneinteilung (Ex-Zonenplan): Eine eindeutige Zuordnung, wo und wie oft gefährliche explosionsfähige Atmosphären auftreten können, inklusive detaillierter Pläne, Beschreibungen und Ausdehnungen der Ex-Zonen.
  • Zündquellenanalyse: Eine systematische Bewertung, welche Zündquellen in den Zonen auftreten können und wie diese wirksam vermieden werden.
  • Technische und bauliche Schutzmaßnahmen – konkret die Beschreibung aller installierten Schutzsysteme wie Lüftungsanlagen oder Gaswarneinrichtungen.
  • Organisatorische Schutzmaßnahmen wie die Erstellung von Betriebsanweisungen oder Nachweise über die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten.

14. Welche konkreten organisatorischen Maßnahmen erhöhen die Sicherheit bei Wartungsarbeiten an Ex-Anlagen?

Tatsächlich hängt die Sicherheit von Mensch und Anlage in der sensiblen Phase der Wartung (und Reparatur), in der technische Schutzmaßnahmen an Ex-Anlagen häufig außer Kraft gesetzt werden müssen, komplett von organisatorischen Maßnahmen ab. Es ist leicht nachzuvollziehen, wieso die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1112 hierfür ein lückenloses System aus Kontrollen und klaren Abläufen verlangt.

Zu den kritischsten organisatorischen Maßnahmen gehören das schriftliche Freigabeverfahren und das Lockout-Tagout-Verfahren (bestehend unter anderem aus Kennzeichnungen). Nicht zu vergessen: gewerkeübergreifende Koordination, Fremdfirmenmanagement, spezifische Unterweisung und spezielle Verhaltensregeln.

Der Nutzen in der Praxis ergibt sich übrigens allein schon aus der Tatsache, dass menschliches Fehlverhalten weltweit die häufigste Ursache für schwere Industrieunfälle darstellt.

15. Warum sind Prüfintervalle und Wartungspläne so wichtig?

In explosionsgefährdeten Bereichen können bereits minimale Veränderungen, die unbemerkt bleiben, katastrophale Folgen haben. Man denke beispielsweise an verschlissene Lager, poröse Dichtungen, durch die Gas entweicht, oder eine Staubschicht auf einem Motor, die als wirksame Zündquelle fungiert.

Strukturierte Wartungspläne und rechtssichere Prüfintervalle sind das einzige Werkzeug, um gefährlichen schleichenden Verschleiß systematisch zu beherrschen.

16. Welche typischen Zündquellen müssen bei Wartungsarbeiten vermieden werden?

Während des normalen Anlagenbetriebs sind Zündquellen aufgrund ex-geschützter Betriebsmittel weitgehend ausgeschlossen. Doch bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten wird dieser Schutzstatus oftmals durchbrochen. Gründe dafür sind das Einbringen von Werkzeugen, Maschinen oder das Öffnen von Systemen.

Daraus ergeben sich völlig neue Risiken, zum Beispiel aufgrund mechanisch erzeugter Funken (Reib-, Schlag- und Schleiffunken), elektrischer Funken, elektrostatischer Entladungen oder heißer Oberflächen.

Schutz bietet unter anderem die Verwendung von funkenreduziertem Werkzeug, lückenlose Erdung und Potenzialausgleich aller Komponenten sowie das Tragen von ableitfähiger Schutzkleidung und Sicherheitsschuhen.

17. Worauf ist bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung im Explosionsschutz zu achten?

Ohne eine systematische Gefährdungsbeurteilung darf kein Arbeitsplatz in einem explosionsgefährdeten Bereich eingerichtet oder betrieben werden. Die Gefährdungsbeurteilung verlangt von Fach- und Führungskräften, Risiken rational zu analysieren, statt sich auf das Bauchgefühl zu verlassen. Wichtig auch: Die Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliger bürokratischer Akt, sondern dauerhaft das zentrale Steuerungs- und Planungswerkzeug für die Betriebssicherheit.

Gemäß den Technischen Regeln müssen Verantwortliche bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sich mit Stoffeigenschaften, der grundsätzlichen Möglichkeit der Bildung explosionsfähiger Atmosphäre, deren Auftretenswahrscheinlichkeit, Zündgefahrenbewertung und der Abschätzung möglicher Auswirkungen, das heißt Schäden für Menschen, Umwelt und Sachwerte befassen.

18. Warum ist die Gefährdungsbeurteilung für Wartung und Instandhaltung so wichtig?

Standard-Gefährdungsbeurteilungen betrachten meist nur den fehlerfreien Normalbetrieb. Maßnahmen der Instandhaltung sind jedoch per Definition Abweichungen vom Normalbetrieb. Das Öffnen von Flanschen, das Reinigen von Behältern oder der Einsatz von Fremdfirmen bringt völlig neue Gefahren mit sich.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert die Erstellung einer tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung für Instandhaltungsarbeiten. Auf ihrer Grundlage sind die erforderlichen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen festzulegen. Dazu können – abhängig von den ermittelten Gefährdungen – beispielsweise mobile Gaswarngeräte, persönliche Schutzausrüstung (PSA), Freigabe- bzw. Erlaubnisscheine sowie Maßnahmen zur Sicherung gegen eine unbeabsichtigte Inbetriebnahme gehören.

Wichtig: Werden Apparaturen, Arbeitsmittel, verwendete Stoffe oder Arbeitsverfahren wesentlich geändert oder ergeben sich neue Erkenntnisse über Gefährdungen, ist die Gefährdungsbeurteilung unverzüglich zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen.

19. Welche hilfreichen Inhalte vermitteln Ex-Schutz-Schulungen oder ein Explosionsschutz-Seminar?

Ein praxisorientiertes Explosionsschutz-Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen, die Anforderungen der BetrSichV und der ATEX-Richtlinien, den sicheren Umgang mit Ex-Geräten und Ex-Anlagen, die Zoneneinteilung, Zündschutzarten, Prüfpflichten sowie bewährte Verfahren für Wartung, Inspektion und Instandsetzung. Ziel ist es, die Teilnehmer auf ihre Verantwortung im sicheren Betrieb explosionsgefährdeter Anlagen vorzubereiten.

20. Warum ist Weiterbildung im Bereich Explosionsschutz insgesamt so wichtig?

Explosionsschutz ist ständigem Wandel unterworfen. Auf der einen Seite gibt es laufend Anpassung von Gesetzen, Richtlinien und Normen, auf der anderen Seite sorgt der technologische Wandel permanent für neue Herausforderungen wie beispielsweise durch neue Energieträger wie Wasserstoff.

Ein wichtiger Grund für das regelmäßige Auffrischen von Explosionsschutz-Know-how ist der Erhalt der Qualifikation durch den entsprechenden Nachweis über die kontinuierliche Aktualisierung des Fachwissens.

Weiterbildung im Explosionsschutz ist somit eine Investition in die persönliche Sicherheit und Stellung sowie die Sicherheit von Industrieanlagen und Unternehmen zum Schutz von Menschenleben und Umwelt.

Darauf zahlt übrigens nicht zuletzt auch die Ausbildung zum Explosionsschutzbeauftragten ein. Explosionsschutzbeauftragte sorgen als qualifizierte fachkundige Mitarbeiter, die Unternehmer in allen Belangen des vorbeugenden Explosionsschutzes beraten und unterstützen, als Schnittstelle zwischen Unternehmen, Versicherungen, Behörden und der Feuerwehr fungieren und unter anderem auch Mitarbeiterschulungen durchführen, spürbar für mehr Sicherheit.

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