
Pflicht-Fortbildung zum Sachkundeerhalt Asbest TRGS 519 Anlage 3
Die 1-tägige Pflichtfortbildung zur Aufrechterhaltung der Sachkunde für ASI-Arbeiten an Asbest nach TRGS 519, Anl. 3 vermittelt als Auffrischungslehrgang die Kenntnisse in diesen Themenschwerpunkten - jeweils auf dem neuesten Stand der Erkenntnisse und Regelungen: Verwendung und Eigenschaften von Asbest, Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerk, Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen, technische und organisatorische Maßnahmen, persönliche Schutzausrüstung, Aushändigung der Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Pflichtfortbildung zur Aktualisierung der Sachkunde nach TRGS 519, Anl. 3.
Das Branchentreffen "Forum Asbest und andere Schadstoffe in technischen Anlagen und Bauwerken" bietet darüber hinaus jährlich allen Interessierten und Sachkundigen gemäß TRGS 519 die aktuellsten, spannenden Themen zum Expertenaustausch.
Zum Thema
Seit mehr als 20 Jahren muss jeder, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Produkten als AufsichtfĂĽhrender durchfĂĽhrt, die gesetzlich geforderte Sachkunde in einem TRGS 519-Lehrgang erworben haben.
Bis 2014 galt, dass eine einmal erworbene Sachkunde unbefristet gültig war. Nach der aktuellen TRGS 519 seit 20.03.2014 gilt: Wird während der noch laufenden Geltungsdauer einer Sachkunde eine Fortbildung besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um 6 Jahre, gerechnet ab dem Enddatum der besuchten Sachkundigen Schulung.
Beachten Sie unbedingt: Jede Asbestbaustelle braucht einen permanent anwesenden Sachkundigen während der Asbestsanierungsarbeiten. Hierfür benötigen Sie als ausführende Firma ggf. mehrere Mitarbeiter mit gültiger Sachkunde.
Eine erfolgreiche Verlängerung der Gültigkeit ist durch eine Teilnahme an dieser 1-tägigen Fortbildung möglich, ohne dass ein zeitintensiver Neuerwerb der Sachkunde inkl. behördlicher Prüfung erforderlich ist.
Zielsetzung
Bauen Sie vor: Sachkundenachweise haben seit 2014 nur noch eine Gültigkeit von 6 Jahren. Aktualisieren Sie die einmal erworbene Sachkunde nach der neuen Regel. Hierzu müssen die in diesem Fortbildungslehrgang für Sachkundige aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sein. Nach Abschluss des Lehrgangs erhalten Sie die Bescheinigung, die Ihre Sachkunde um 6 Jahre verlängert.
Unbedingt beachten: Auf der Asbestbaustelle muss der Sachkundige während der Asbestarbeiten permanent anwesend sein.
Teilnehmerkreis
Sachkundige gemäß TRGS 519, Anl. 3, die eine Aktualisierung ihrer Sachkunde benötigen
USP
- Pflichtfortbildung TRGS 519, Anl. 3
- Erhalt Ihrer Qualifikation
- ohne neue behördliche Prüfung
Programm
- Asbestprodukte und ihre Verwendung („neue“ Fundstellen)
- Gesundheitsgefahren und Aktuelles aus dem Berufskrankheitengeschehen
- Asbestverbot nach der REACH-Verordnung, Chemikaliensanktionsverordnung
- Gefahrstoffverordnung und TRGS 519
- BGI 664 „Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“ incl. Vorstellung neuer Arbeitsverfahren (erforderlichenfalls gewerkespezifisch)
- zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen, Neuerungen, Beispiele
- Arbeitsweisen gemäß TRGS 519/Baustelleneinrichtung
- Aufgaben der sachkundigen Person
- Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan/Anzeige der Arbeiten mit Übungen / Gruppenarbeit)
- Betriebsanweisung und Unterweisung
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Auswahl und Anwendung
Referenten
Seit 2016: Institutsleiter „Baustoffberatungszentrum Rheinland“
Mitautor „Handbuch – Gebäude-Schadstoffe und Gesunde Innenraumluft“ Erich Schmidt Verlag, Hrsg. Zwiener/Lange (Kapitel: Asbest)
2001 – 2019 div. Studien:
- Bauingenieurwesen an der RWTH Aachen
- Chemie und Materialwissenschaften FH Bonn Rhein-Sieg, Abschluss: B. Sc. (Chemie mit Materialwissenschaften)
- Bautenschutz an der Fernuniversität Wismar, Abschluss: M. Sc. (Bautenschutz)
Zusätzliche Zertifizierungen:
- Erwerb der Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3
- Zertifizierter sachkundiger Planer fĂĽr Betoninstandhaltung
- Zertifizierter Sachverständiger für Betonschäden und Betoninstandhaltung
Hinweise
Das Seminar ist anerkannt von der Ingenieurkammer-Bau NRW mit 8 Unterrichtseinheiten.
Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz und mit 1 VDSI Weiterbildungspunkt für Gesundheitsschutz bewertet.
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Ausgewählter Termin
Do. 15.10.2026, 17:00 Uhr
Hollestr. 1
45127 Essen
Digitaler Campus
Ansprechpartner
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Ute Jasper
U.Jasper@hdt.de
+49 201 1803-239



