Arbeitsschutz Seminare und Weiterbildungen

Das Haus der Technik bietet ein breites Spektrum an praxisorientierten Seminaren, die darauf ausgerichtet sind, das Arbeitsschutzmanagement in Unternehmen zu stärken. Diese Seminare decken essentielle Aspekte wie Gefährdungsbeurteilung, Betriebssicherheitsverordnung, verhaltensorientierter Arbeitsschutz, Delegation und Pflichtenübertragung, Einsatz von Fremdfirmen, Ausbildungen zu befähigten Personen sowie die Ausbildung zum EHS-Manager ab. Ziel ist es, die umfassenden rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes systematisch umzusetzen und kontinuierlich zu verbessern.

105 Angebote
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Hybrid
Arbeitsschutzmanagement
Ausbildung zum/zur Arbeitsschutzmanagement-Beauftragten: Fokus auf AMS, Rechtssicherheit, Gefährdungsbeurteilung und Präventionskultur. Ziel: Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen systematisch noch besser zu machen.
Nächster Termin19.10.26 - 20.10.26 + 1 weiterer Termin16.02.27 - 17.02.27
Dauer2 Tage
Veranstaltungsorthdt+ digitaler Campus
TeilnahmegebührAb 1.290,00 €
Hybrid
Krantypen
Umfassender Erfahrungsaustausch und Update für Kransachverständige und alle, die mit Kranen zu tun haben.
Nächster Termin19.10.26 + 5 weitere Termine02.12.2611.03.2713.05.2718.10.2708.12.27
Dauer1 Tag
VeranstaltungsortMaritim Hotel München
TeilnahmegebührAb 750,00 €
Präsenz
Einsatzleiter und Ausbilder
Lehrgang: Befähigung für die fachgerechte Aus- und Fortbildung von Anschlägern im Hebezeugbetrieb
Nächster Termin02.11.26 - 04.11.26 + 3 weitere Termine20.04.27 - 22.04.2707.09.27 - 09.09.2708.11.27 - 10.11.27
Dauer3 Tage
VeranstaltungsortHaus der Technik e.V.
Teilnahmegebühr1.780,00 €
Präsenz
Einsatzleiter und Ausbilder
Lehrgang: Erwerb der Sachkunde für Prüfungen von Flurförderzeugen aller Bauarten.
Nächster Termin02.11.26 - 03.11.26 + 2 weitere Termine22.04.27 - 23.04.2709.12.27 - 10.12.27
Dauer2 Tage
VeranstaltungsortHaus der Technik e.V.
Teilnahmegebühr1.420,00 €
Präsenz
Arbeitsschutzmanagement
Erfahren Sie, wie Behavior Based Safety (BBS) Arbeitsunfälle reduziert und Kosten senkt! Besuchen Sie unser Seminar zur verhaltensbasierten Sicherheit.
Nächster Termin03.11.26 - 04.11.26
Dauer2 Tage
VeranstaltungsortHaus der Technik e.V.
Teilnahmegebühr1.290,00 €
Präsenz
Befähigte Personen
3-tägiger Kompaktlehrgang zur Ausbildung zur befähigten Person für Chemie-Schlauchleitungen mit vielen Praxisbeispielen
Nächster Termin03.11.26 - 05.11.26 + 4 weitere Termine23.02.27 - 25.02.2708.06.27 - 10.06.2730.11.27 - 02.12.2722.02.28 - 24.02.28
Dauer3 Tage
VeranstaltungsortGarner Hotel Essen - Handelshof
TeilnahmegebührAb 2.040,00 €
Hybrid
Befähigte Personen
Betreibende von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren sind nach BetrSichV verpflichtet, diese regelmäßig sachkundig prüfen zu lassen.
Nächster Termin03.11.26 - 04.11.26 + 2 weitere Termine09.03.27 - 10.03.2716.11.27 - 17.11.27
Dauer2 Tage
VeranstaltungsortHaus der Technik e.V.
TeilnahmegebührAb 1.290,00 €
Präsenz
Tipp
Sicherheitsbeauftragte
Attraktive Zusatzqualifikation mit Praxisteil: Erwerb der Fachkunde für Ausbilder und Einsatzleiter Be- und Entladung sowie Ladungssicherung
Nächster Termin04.11.26 - 06.11.26 + 2 weitere Termine16.03.27 - 18.03.2709.11.27 - 11.11.27
Dauer3 Tage
VeranstaltungsortHaus der Technik e.V.
Teilnahmegebühr1.780,00 €
Hybrid
Befähigte Personen
Das Seminar qualifiziert Mitarbeiter für die Bestellung zur Befähigten Person Gerüstbau, um Gerüstkonstruktionen und Bautypen sicher prüfen zu können.
Nächster Termin04.11.26 - 05.11.26 + 2 weitere Termine14.04.27 - 15.04.2718.11.27 - 19.11.27
Dauer2 Tage
VeranstaltungsortHaus der Technik e.V.
TeilnahmegebührAb 1.290,00 €
Hybrid
Maschinensicherheit
Schulung nach BetrSichV, der Arbeitgeber hat Pressen regelmäßig auf Sicherheit zu prüfen, Prüfungen an Pressen dürfen nur Befähigte Personen durchführen.
Nächster Termin04.11.26 - 05.11.26 + 2 weitere Termine03.03.27 - 04.03.2709.11.27 - 10.11.27
Dauer2 Tage
VeranstaltungsortHaus der Technik e.V.
TeilnahmegebührAb 1.290,00 €
Hybrid
Befähigte Personen
Qualifikation zur Befähigten Person Sprinkleranlagen mit Sachwissen zum sicheren Betreiben und Warten von Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen
Nächster Termin04.11.26 + 3 weitere Termine18.03.2729.04.2711.11.27
Dauer1 Tag
VeranstaltungsortHaus der Technik e.V.
TeilnahmegebührAb 950,00 €
Hybrid
Bau- und Gebäudewirtschaft
Erfahren Sie alles Wichtige zur Baustellenverordnung: Von SiGe-Plan und Koordinationspflichten bis zu sicherem Arbeitsschutz. Praxisnah, kompakt und aktuell – sichern Sie sich Fachwissen für eine sichere, gesetzeskonforme Baustellenorganisation.
Nächster Termin05.11.26 + 3 weitere Termine27.01.2701.12.2726.01.28
Dauer1 Tag
VeranstaltungsortHaus der Technik e.V.
TeilnahmegebührAb 890,00 €

Für wen sind Arbeitsschutz-Seminare wichtig?

Was bedeutet Arbeitsschutz für die Unternehmen?

Der bewusste Umgang mit Gefahren und die richtige Reaktion in Gefahrensituationen setzt solide Kenntnisse in Chemie, Physik und Biologie voraus. Sie bilden die Grundlage für den Schutz der menschlichen Gesundheit, von Sachwerten und der Umwelt. Durch das Verständnis der sachlichen Zusammenhänge werden rechtliche und abstrakte Vorschriften einleuchtend und augenfällig.

In unseren Weiterbildungsseminaren zum Thema Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Betriebssicherheitsverordnung, Fremdfirmenkoordination, Sicherheitsbeauftragte, EHS-Manager und befähigte Personen werden daher neben der Erörterung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften auch betriebliche Praxis und naturwissenschaftliche Grundlagen vermittelt, die alle Teilnehmer nachhaltig mit der Sicherheit im betrieblichen Alltag, mit Prävention und Unfallverhütungsthemen vertraut machen.

Welche Neuerungen und Vorschriften gibt es im Arbeitsschutz?

Jährlich findet seit über 60 Jahren Ende Januar eine große Arbeitsschutzjahrestagung statt. Referenten von Behörden und von Unternehmen berichten über aktuelle Änderungen und neue Vorschriften im Arbeitsschutz. Diese Fachtagung wird in Kooperation mit dem VDSI organisiert.

Ein klassisches Arbeitsschutzmanagementsystem erfüllt alle erforderlichen Arbeitsschutzverpflichtungen systematisch – und wird diese rechtssicher dokumentieren. In unseren Seminaren erfahren Sie das notwendige Praxiswissen.

Wer trägt die Verantwortung für den Arbeitsschutz?

Typische Aspekte eines Arbeitsschutzmanagementsystems sind u. a.:

• Organisation des Arbeitsschutzes (mit entsprechenden Aufgaben- und Funktionsbeschreibungen, Bestellungen, Organigramm)
• Gefährdungsbeurteilung (Ermittlung und Bewertung der möglichen Gefährdungen und Belastungen im Betrieb)
• Qualifikation, Schulung, Unterweisung des Personals
• Umgang mit Fremdfirmen und AÜG-Personal
• Prüfung, Wartung, Instandhaltung
• Arbeitsmedizin
• Umgang mit Unfall/Beinahunfall
• Umgang mit Gefahrstoffen

Alle diese Maßnahmen werden dokumentiert, kontrolliert und auf dem letzten Stand gehalten.
Die geläufigen Arbeitsschutzmanagementsysteme wie OHSAS 18001, SCC, ASCA oder OHRIS bedienen sich dieser Aspekte.
Im Arbeitsschutzrecht beschreibt die moderne Betriebs- und Anlagensicherheit ein komplexes Wirkungsgefüge verschiedener Faktoren. Im wesentlichen zählen dazu der Betrieb, die Beschäftigten, die Arbeitsmittel und die Anlagenüberwachung. Als vom Umfang mit 27 Paragraphen und fünf Anhängen sehr knappe Betriebssicherheitsverordnung, sind die Aussagen jedoch sehr bedeutsam. So finden Verpflichtungen des Bereitstellers und Benutzers von Arbeitsmitteln eine gesetzliche Grundlage, der betriebliche Explosionsschutz erhält eine besondere Bedeutung, die Anforderungen an alle Arbeitsmittel (einfache und weitergehende) sind besonders hinsichtlich ihrer Prüffristen europäisch einheitlich geregelt und das Anzeigeverfahren ist verändert. Die Entwicklung im deutschen Arbeitsschutzrecht wird in den nächsten Jahren sehr spannend sein und tiefgreifende Veränderungen mit sich bringen, so wird das Unfallverhütungrecht und die Technischen Regeln aufgrund der Betriebssicherheitsverordnung reformiert.

Im § 5 des Arbeitsschutzgesetzes ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen verankert. Anhand einer Arbeitsplatzbeurteilung ermittelt der Arbeitgeber den Zustand des Arbeitsplatzes und -umfelds und die Gefährdungen, denen seine Mitarbeiter ausgesetzt werden und bestimmt damit, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Die Arbeitsplatzbeurteilung ist ein komplexes Instrumentarium, das bezogen auf den jeweiligen Arbeitsplatz alle Aspekte der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung erkennt, bewertet und beseitigt. Neben den rechtlichen Grundlagen spielen die Gefährdungs- und Belastungsfaktoren, das Erkennen von Gefährdungspotenzialen und deren effektive Dokumentation eine besondere Rolle.

Durch den stetig steigenden Einsatz von Fremdfirmen im eigenen Betrieb ergibt sich die Notwendigkeit einer sicheren Organisation und den Bedarf mit geeigneten Werkzeugen den Ablauf dieser Einsätze gerichtsfest, vor allem aber auch sicher zu lenken. 90 % der deutschen Unternehmen arbeiten mit Fremdfirmen. Das kann externes Personal für Dienst- und Werktätigkeiten sein (z. B. der externe Betriebsarzt, die Reinigungsfirma, das Catering-Personal im Betriebsrestaurant oder die Elektro-Fachfirma).
Fremdfirmen stellen immer wieder ein großes Problem in der Arbeitssicherheit dar: Fehlende Einweisung, fehlendes Pflichtbewusstsein, das Nichtkennen der Gegebenheiten vor Ort etc. führen wiederholt zu unnötigen Unfällen, kritischen Situationen und Unstimmigkeiten. Mitarbeiter von Fremdfirmen verunfallen dreimal häufiger als eigene Mitarbeiter. Nicht umsonst ist der Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, Fremdfirmen angemessen in die örtlichen Gegebenheiten und Unfallgefahren einzuweisen.

Die Grundpflichten gegenüber Fremdfirmen sind konkret:

  • richtige Auswahl („der Billigste ist nicht unbedingt der Beste“)
  • Einweisung
  • Kontrolle.

Diese Maßnahmen sollten unbedingt schriftlich dokumentiert werden. Sinnvoll ist auch das Erstellen einer Haus- oder Fremdfirmenordnung, in der diese hinsichtlich der betrieblichen Gegebenheiten, möglichen Gefahren, erforderlichen Verhaltensmaßnahmen und der Ansprechpartner kurz und knapp informiert werden. Auch kann diese Haus- oder Fremdfirmenordnung bereits als Vertragsbestandteil herangezogen werden – und als Voraussetzung für die Auftragserteilung verpflichtet werden.Diese Fremdfirmenordnung soll einen störungsfreien Arbeitsablauf ermöglichen und wesentlich zu Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten und sonstiger Personen (auch Gästen, Besuchern) beitragen. Sie enthält Regelungen zur Organisation, Koordination und Überwachung des sicheren Betriebes und umfasst Maßgaben zur Arbeitssicherheit, die insbesondere die Zusammenarbeit aller Beteiligten betreffen. Jede Fremdfirma hat sein Personal über den Inhalt der Fremdfirmenordnung zu unterrichten; ihre Einhaltung ist Teil der Vertragserfüllung und kann bei Nichteinhaltung ohne weitere Androhung zum Hausverweis und zur Aufhebung des Vertrags führen.

Welche Personen (Zielgruppe gemäß §23 SGB VII) sprechen wir mit den Seminaren an?

Die Seminare richten sich an Fach-und Führungskräfte, Meister und Betriebsleiter aller Branchen.
Das Haus der Technik (wie auch der TÜV und die Berufsgenossenschaft, DGUV) bietet zahlreiche praxisnahe Veranstaltungen im Bereich des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit an, die sich auf Aspekten der Gefährdungsbeurteilung, der Betriebssicherheitsverordnung, des verhaltensorientierten Arbeitsschutzes, Delegation und Pflichtenübertragung, der Verantwortung beim Einsatz von Fremdfirmen und der Unterweisung für Führungskräfte und Fachkräfte konzentrieren.
Gemäß DGUV Vorschrift 1 und SGB VII §22 hat der Unternehmer in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Wir bieten Ihnen hierfür mehrere Termine zur Fortbildung in Essen pro Jahr an.