Der Artikel wurde erfolgreich hinzugefügt.
Hybrid-Seminar

Die Ersatzbaustoffverordnung – das neue Bauabfallrecht

Aktuelle Entwicklungen und Urteile

Die Ersatzbaustoffverordnung – das neue Bauabfallrecht
Weitere Details
Nur noch auf Anfrage buchbar

Buchen Sie Ihre Fortbildung

2. Konditionen

690,00 € *
650,00 € *
690,00 € **
650,00 € **
* mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken
** mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen

1. Ort & Termin

Ort:

Datum:

3. Teilnehmer

* Wählen Sie zuerst einen Ort und ein Datum aus

Zusammenfassung Ihrer Buchung

Mit der sog. Mantelverordnung und ihren Kernbestandteilen "Ersatzbaustoffverordnung" und... mehr

Die Ersatzbaustoffverordnung – das neue Bauabfallrecht

Mit der sog. Mantelverordnung und ihren Kernbestandteilen "Ersatzbaustoffverordnung" und "Novellierte Bundes-Bodenschutzverordnung" hat der Gesetzgeber ein völlig neugestaltetes Regelwerk geschaffen, das die bisherigen Länderregelungen, die häufig auf der bekannten LAGA M20 beruhten, ab Mitte 2024 ersetzen wird. Das neue Regelwerk zeichnet sich durch ein gegenüber den bisherigen Regeln erhöhtes Maß an Komplexität aus, die im Vollzug erhebliche Probleme mit sich bringen wird. Dies nicht zuletzt, weil die bisherigen Begrifflichkeiten und Pflichten nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz weiterhin in vollem Umfang auch für Bauabfälle gelten.

Parallel hierzu haben sich in den letzten Jahren auch die Gerichte vermehrt mit Fragen der abfallrechtlichen Verantwortlichkeit und vor allen Dingen der vertraglichen Risikoverteilung bei der Entsorgung von Bauabfällen befassen müssen. Ursache sind vor allem die in den letzten Jahren enorm gestiegenen Kosten bei der Entsorgung von Bodenaushub, Bauschutt und Straßenaufbruch, die nicht selten 25 % der gesamten Investitionskosten eines Bauvorhabens erreichen.

Zum Thema

Das Seminar klärt die abfallrechtlichen Grundlagen, Anforderungen, Pflichten und Verantwortlichkeiten. Es betrachtet dabei auch die entsorgungsspezifischen Besonderheiten der unterschiedlichen Arten von Bauabfällen. Dies ermöglicht, die Entsorgung von Baustellenabfall rechtssicher und wirtschaftlich zu managen und mit den Entsorgungspartnern auf Augenhöhe zu verhandeln.

Zielsetzung

Die Neuregelungen der Ersatzbaustoffverordnung sowie der novellierten Bundes-Bodenschutzverordnung (bbodschv) werden dargestellt und erläutert. Ebenfalls dargestellt werden aktuelle Entwicklungen im Bereich des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie neue Urteile zu Fragen abfallrechtlicher Verantwortlichkeiten und Vergütungsansprüche im Rahmen von Bauverträgen.

Teilnehmerkreis

Verantwortliche für abfallrechtliche Fragestellungen aus dem Bereich der Bauauftraggeber/-innen, Bauauftragnehmer/-innen sowie aus Planungsbüros und der Verwaltung, Bauleiter/-innen, Bausachverständige, Architekten/-innen, Fach-und Führungskräfte im Baugewerbe.

Programm

Hybrid-Seminar, 09:00 bis 17:00 Uhr

    • Änderungen im bisherigen Bauabfallrecht durch Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und Bundes-Bodenschutzverordnung Teil 1
      • Anwendungsbereich der EBV und Ausnahmen
      • Definition von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB)
      • Regelungen zur Untersuchung und Verwertung von Bodenmaterial im Vergleich zur LAGA M20

 

    • Anderungen im bisherigen Bauabfallrecht durch EBV und Bundes-Bodenschutzverordnung Teil 2
      • Materialbezogene Untersuchungs-, Bewertungs-/Klassifizierungs- und Dokumentationspflichten bei der Herstellung und Verwendung von MEB
      • Zulässigkeit des Einbaus von MEB in technische Bauwerke
      • Sonderregelungen für Gemische von mineralischen Bauabfällen

 

    • Rechtsprobleme der Entsorgung von Bauabfällen im Rahmen von Bauverträgen
      • Regelungen der VOB/B und VOB/C mit Bezug zur Entsorgung von Bauabfällen
      • Zuständigkeit für Schadstoffanalysen und -überprüfungen
      • Zusatzvergütung bei unerwarteten Kontaminationen des Bodens und der Bauteile
      • Risikoverteilung und Vergütungsansprüche bei unklaren oder fehlenden Angaben zu Schadstoffbelastungen bei Bauabfällen
      • Haftung bei der Verarbeitung kontaminierter und ungeeigneter Bauabfälle

 

    • Haftungsfragen bei der Entsorgung von Bauabfällen
      • Strafrechtliche Verantwortlichkeiten
      • Abfallrechtliche Beseitigungsanordnungen
      • Bodenschutzrechtliche Haftung



Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus

Weiterführende Links zu "Die Ersatzbaustoffverordnung – das neue Bauabfallrecht"

Referenten

Dr. jur. Harald Freise

RA Dr. jur. Harald Freise
Stellvertr. Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Niedersachsen-Bremen
Geschäftsführer des Verbandes der Recycling- und Entsorgungsunternehmen in Niedersachsen
Mitglied der 8. Regierungskommission Niedersachsen "Nachhaltige Politik und Digitaler Wandel"
Mitglied des Umweltausschusses des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie
Leiter des AK Nord der Deutschen Gesellschaft für Baurecht
Wer die Geschichte des HDT kennt, könnte auf die Idee kommen, Deutschlands ältestes technisches Weiterbildungsinstitut sei bei Bau-Seminaren deshalb so stark aufgestellt, weil unser Gründer und erster Leiter von Hause aus Bauingenieur gewesen ist. Tatsächlich hat das noch viel tiefergehende Gründe …
Schließen

Termine

Inhouse

"Seminar nach Maß" – Diesen Inhalt oder weitere Themen als maßgeschneidertes Seminar – Sprechen Sie uns an!

Jetzt anfragen

Bildungsscheck

Das Förderprogramm für die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in NRW

Bildungsscheck Infos

Ihr Ansprechpartner

Organisatorische Fragen:
+49 (0) 201 1803-1

Fachliche Fragen:
Dipl.-Kffr. Ute Jasper
+49 201 1803-239

Kunden haben sich ebenfalls angesehen

Zuletzt angesehen