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Hybrid-Seminar

Fachbeauftragte/r für Hygiene in allgemeinen Betrieben

Mit der Benennung eines/einer Hygienebeauftragten erfüllen sie die Vorschriften nach SGB, IfSG, PQSG, EU-VO 852/2004, LMHV

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Fachbeauftragte/r für Hygiene in allgemeinen Betrieben
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Allgemeine Hygienevorgaben ergeben sich automatisch für jeden Betrieb aus den Fürsorgepflichten... mehr

Fachbeauftragte/r für Hygiene in allgemeinen Betrieben

Allgemeine Hygienevorgaben ergeben sich automatisch für jeden Betrieb aus den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers nach ArbSchG bzw. DGUV-V 1. Die Arbeitsstättenverordnung und ihre Technischen Regeln, z. B. ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" vertiefen das Ganze.

Im Wesentlichen werden hier jedoch ganz elementare Sachverhalte geregelt wie die Verfügbarkeit von Waschgelegenheiten und Toiletten und die immer noch oft ignorierte Festlegung, dass Seife und Handtücher nie gemeinschaftlich benutzt werden dürfen. Fragen zur Reinigungsintensität und -häufigkeit, die in der betrieblichen Praxis gerade in sensiblen Bereichen immer wieder auftreten können, sind also nicht mit festen Vorgaben zu beantworten, sondern durch die Gefährdungsbeurteilung.

Zum Thema

Beispielhaft zeigt die Coronapandemie, dass übertragbare Krankheiten eine Herausforderung für Unternehmen jeglicher Art sind. Namhafte Experten aus Forschung und Praxis sowie das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) haben deshalb Richtlinien und einen Stufenleitplan entwickelt, um das Gesundheitsrisiko in Betrieben zu minimieren. 

Ein Bestandteil ist der/die Fachbeauftragte für Hygiene im Betrieb.

 

Zielsetzung

Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Absatz 3 ASIG. Zudem werden sie in die Lage versetzt, in ihrem Betrieb die Aufgaben eines/einer internen Hygienebeauftragten kompetent wahrzunehmen.

Darauf werden Sie in der Ausbildung optimal vorbereitet. Außerdem sind Sie nach Abschluss der Ausbildung in der Lage, ein Hygienemonitoring aufzustellen und Hygieneschulungen in Ihrem Betrieb durchzuführen.

 

Teilnehmerkreis

Verantwortliche für Arbeitsschutz, Fachkräfte und Beschäftigte, Führungskräfte, Managementsystembeauftragte, Mitglieder oder Leiter der Hygienesicherheitsgruppe, Sicherheitsbeauftragte

 

USP

  • Rechtliche Grundlagen: Aktueller Stand 
  • Gefährdungsbeurteilung mit Einbeziehung von Hygieneregeln
  • Schutz- und Sicherungsmaßnahmen

 

Programm

Hybrid-Seminar Tag 1, 09:00 bis 17:00 Uhr

  • Hygienebeauftragter I
    • Einführung in die Thematik
    • Kurzer Ex-Kurs Rechtsgrundlagen: SGB, IfSG, PQSG, EU-VO 852/2004, LMHV
    • Rechtliche Grundlagenänderungen 2020
    • Verantwortung & Haftung in Zeiten der Pandemieregelungen
    • Hygienische Grundlagen
    • Qualifikationsanforderungen an der Hygienebeauftragten


Hybrid-Seminar Tag 2, 09:00 bis 17:00 Uhr

  • Hygienebeauftragter II
    • Einführung Mikrobiologie: Nosokomiale Infektionen, Prävention von Infektionen
    • Lebensmittelhygiene
    • Personal- und Körperhygiene
    • Flächenreinigung und Flächendesinfektion
    • Hygienepläne
    • Prüf- und Checklisten
    • Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung unter Hygienerichtlinien
    • Dokumentationspflichten (Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen)
    • Zusammenfassung, Diskussionsrunde


Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus

Weiterführende Links zu "Fachbeauftragte/r für Hygiene in allgemeinen Betrieben"

Hinweise

Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.

Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen

Durch die Pandemie hat sich das digitale, ortsunabhängige Arbeiten zum Massenphänomen ausgewachsen. Damit wird auch das Thema digitale Gesundheitsprävention wesentlich stärker in den Mittelpunkt gerückt. Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) sind in Sachen Prävention 4.0 besonders gefordert.

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