Fachbeauftragte/r für Hygiene in allgemeinen Betrieben
Mit der Benennung eines/einer Hygienebeauftragten erfüllen sie die Vorschriften nach SGB, IfSG, PQSG, EU-VO 852/2004, LMHV

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Information
Fachbeauftragte/r für Hygiene in allgemeinen Betrieben
Allgemeine Hygienevorgaben ergeben sich automatisch für jeden Betrieb aus den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers nach ArbSchG bzw. DGUV-V 1. Die Arbeitsstättenverordnung und ihre Technischen Regeln, z. B. ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" vertiefen das Ganze.
Im Wesentlichen werden hier jedoch ganz elementare Sachverhalte geregelt wie die Verfügbarkeit von Waschgelegenheiten und Toiletten und die immer noch oft ignorierte Festlegung, dass Seife und Handtücher nie gemeinschaftlich benutzt werden dürfen. Fragen zur Reinigungsintensität und -häufigkeit, die in der betrieblichen Praxis gerade in sensiblen Bereichen immer wieder auftreten können, sind also nicht mit festen Vorgaben zu beantworten, sondern durch die Gefährdungsbeurteilung.
Zum Thema
Beispielhaft zeigt die Coronapandemie, dass übertragbare Krankheiten eine Herausforderung für Unternehmen jeglicher Art sind. Namhafte Experten aus Forschung und Praxis sowie das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) haben deshalb Richtlinien und einen Stufenleitplan entwickelt, um das Gesundheitsrisiko in Betrieben zu minimieren.
Ein Bestandteil ist der/die Fachbeauftragte für Hygiene im Betrieb.
Zielsetzung
Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Absatz 3 ASIG. Zudem werden sie in die Lage versetzt, in ihrem Betrieb die Aufgaben eines/einer internen Hygienebeauftragten kompetent wahrzunehmen.
Darauf werden Sie in der Ausbildung optimal vorbereitet. Außerdem sind Sie nach Abschluss der Ausbildung in der Lage, ein Hygienemonitoring aufzustellen und Hygieneschulungen in Ihrem Betrieb durchzuführen.
Teilnehmerkreis
Verantwortliche für Arbeitsschutz, Fachkräfte und Beschäftigte, Führungskräfte, Managementsystembeauftragte, Mitglieder oder Leiter der Hygienesicherheitsgruppe, Sicherheitsbeauftragte
USP
- Rechtliche Grundlagen: Aktueller Stand
- Gefährdungsbeurteilung mit Einbeziehung von Hygieneregeln
- Schutz- und Sicherungsmaßnahmen
Programm
Hybrid-Seminar Tag 1, 09:00 bis 17:00 Uhr
- Hygienebeauftragter I
- Einführung in die Thematik
- Kurzer Ex-Kurs Rechtsgrundlagen: SGB, IfSG, PQSG, EU-VO 852/2004, LMHV
- Rechtliche Grundlagenänderungen 2020
- Verantwortung & Haftung in Zeiten der Pandemieregelungen
- Hygienische Grundlagen
- Qualifikationsanforderungen an der Hygienebeauftragten
Hybrid-Seminar Tag 2, 09:00 bis 17:00 Uhr
- Hygienebeauftragter II
- Einführung Mikrobiologie: Nosokomiale Infektionen, Prävention von Infektionen
- Lebensmittelhygiene
- Personal- und Körperhygiene
- Flächenreinigung und Flächendesinfektion
- Hygienepläne
- Prüf- und Checklisten
- Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung unter Hygienerichtlinien
- Dokumentationspflichten (Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen)
- Zusammenfassung, Diskussionsrunde
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus
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Informationen
Veranstaltungsorte:
Hinweise
Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen
Termine
Extras
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