Zur Prüfung befähigte Person von Flüssiggasanlagen
und Flüssiggasverbrauchsanlagen für Brennzwecken soweit sie aus Druckbehältern versorgt werden

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Zur Prüfung befähigte Person von Flüssiggasanlagen
Das Seminar vermittelt rechtssichere Kenntnisse der gesetzlichen Regeln, der Handhabung und des Einsatzes von Flüssiggasanlagen, Kenntnisse über Anlagenbauarten von Flüssiggasanlagen, die Anforderungen an deren ordnungsgemäßen Einsatz sowie die Anleitung zur Beurteilung eines sicheren Anlagenzustands. Sie erfahren das Know-how zur regelgerechten Durchführung und Dokumentation der Anlagenprüfungen sowie die Vorschriften aus Gefahrstoffverordnung und Explosionsschutz zum Flüssiggashandling.
Zum Thema
Nach der Technischen Regel für Flüssiggas (TRF) sind Flüssiggasanlagen und Flüssiggasflaschenanlagen regelmäßig durch befähigte Personen auf deren betriebssicheren Zustand zu überprüfen. Dabei bezieht sich die Prüfung auch auf die Leitungsanlage und die Gasgeräte, die sich hinter der Hauptabsperrung befinden. Verbrauchsanlagen sind i.d.R. alle 10 Jahre zu prüfen. Hingegen müssen Flüssiggasbehälter alle 2 Jahre durch eine befähigte Person überprüft werden. Für Flüssiggasflaschen bis 14 kg Füllgewicht gilt ein Prüfintervall von 5 Jahren; Flüssiggasflaschen über 14 kg Füllgewicht sollten alle 10 Jahre durch eine befähigte Person geprüft werden.
Programm
Seminar Tag 1, 09:00 bis 17:00 Uhr
- Befähigte Person Flüssiggasanlagen I
- Rechtlicher Teil: Sinn und Zweck des Seminars: Beurteilung des sicheren Zustandes, rechtssichere Kenntnisse von Regeln, Handhabung und Einsatz, Kenntnisse der Wartung, Prüfung und Instandhaltung und deren Dokumentation
- Einführung in das Thema: Schadenereignisse, Definition von Flüssiggasanlagen und Flüssiggasverbrauchsanlagen, Einsatzbeispiele, zu vermeidende Folgen fehlerhafter Anwendung
- Grundlagen Gefahrstoffverordnung
- Grundlagen Explosionsschutz mit Bezug auf Flüssiggasanalgen
- Produktsicherheit bezüglich Flüssiggasanlagen und Flüssiggasverbrauchsanlagen
Seminar Tag 2, 09:00 bis 17:00 Uhr
- Befähigte Person Flüssiggasanlagen II
- Arbeitsschutz: Grundlagen, Rechtsgrundlagen, Umsetzung des Arbeitsschutzes, Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Unterweisung, Ergonomie und Arbeitsplätze, Wartung, Prüfung und Instandhaltung
- Befähigte Person: Rechtliche Grundlage Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 1203 - Aufgaben und Bestellung - Verantwortung und Haftung
- Praxisteil
- Spezifische Vorschriften: Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung
- Beispiele aus der Praxis: Arten der Flüssiggasanlagen und Flüssiggasverbrauchsanlagen, sachgerechte und korrekte Anwendung der Anlagen, Prüfung der Anlagen
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus
Zielsetzung
Das Seminar befähigt die Teilnehmer, als befähigte Person tätig zu werden, um Flüssiggasanlagen entsprechend der Sicherheitsvorschriften prüfen zu können.
Teilnehmerkreis
Meister, Vorarbeiter und Mitarbeiter die mit Flüssiggas- oder Flüssiggasverbrauchsanlagen arbeiten, Fahrzeugführer und Fahrzeughalter von mit Flüssiggas betriebenen Fahrzeugen, externe Wartungs- und Prüfungsdienste, Fachkräfte, Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte, (angehende) beauftragte Personen zur Prüfung von Flüssiggas- und Flüssiggasverbrauchsanlagen, weitere Mitarbeiter, die die Bereitstellung, den Betrieb und die Prüfung der Flüssigasanlagen organisieren oder Werkstattpersonal, Monteure und Maschinenführer, die mit Wartung und Instandhaltung von Flüssiggas- oder Flüssiggasverbrauchsanlagen beschäftigt sind.
Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bezüglich Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 bis 2.4) setzen wir voraus.
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Informationen
Veranstaltungsorte:
Hinweise
Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Außerdem wird die Veranstaltung mit 1 weiteren VDSI Weiterbildungspunkt für Brandschutz bewertet.
Zu Ihrem Schutz führen wir unsere Präsenzveranstaltungen aktuell ausschließlich nach der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet;Antigen-Schnelltest 24h / PCR-Test 48h) durch.
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