Zur Prüfung befähigte Person für Prüfungen bei Gerüstbau und -nutzung
Veranstaltungstyp: Seminar
In dem Seminar lernt der Teilnehmer neben den rechtlichen Grundlagen die Grundbegriffe für Gerüstbau und Gerüstnutzung kennen. Sie erfahren die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person. Die Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen werden ebenso näher erläutert wie die Kontrolle vor dem Gebrauch. Abschließend wird auch über die Kennzeichnung und die erforderliche Dokumentation gesprochen. Fachtechnischer Inhalt (2. Tag) des Seminars sind Arbeits- und Schutzgerüste nach DIN EN12811 sowie DIN 4420-1, fahrbahre Arbeitsbühnen sowie Traggerüste werden nicht behandelt. Weiterhin werden die grundsätzlichen Anforderungen an Standsicherheit, Arbeits- und Betriebssicherheit sowie die Systembauteile (Funktion, Maße) anhand von Folien, Videos, Bildern und kleinen Experimenten besprochen.
Inhalt- Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- DGUV Vorschriften und Regeln
- DIN 4420 und DIN EN 12811 Teil 1
- Sicherheitsaspekte/Unfallgefahren an Gerüsten
- "Befähigte Person" - Aufgaben, Rechte und Pflichten
- Aufgaben des Gerüsterstellers/Gerüstnutzers
- Verantwortung und Haftung
- Arten von Gerüstgruppen und Gerüsten nach Verwendungszweck und Bauart
- Grundsätze für Bau und Nutzung
- Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen
- Kontrolle vor Nutzung
- Kennzeichnung der Gerüste
- Erforderliche Dokumentation
Zum Thema
Unfälle mit Gerüsten stellen einen Schwerpunkt bei den tödlichen Arbeitsunfällen dar. Häufig ist damit langer Arbeitsausfall verbunden. Gerüste sind so zu bauen, zu sichern und zu nutzen, dass Verletzungen z. B. durch Absturz verhindert sind. Dabei liegen die Verantwortlichkeiten hauptsächlich beim Gerüstbauer, aber auch beim Gerüstnutzer. Die neue Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet jeden Arbeitgeber, durch eine Gefährdungsbeurteilung die Prüfungen (Art, Umfang, Prüffrist und Qualifikation des Prüfers) selbst festzulegen und durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Die Prüfung an Gerüsten dürfen ausschließlich nur Befähigte Personen durchführen - Personen, die aufgrund der Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Arbeitsmittel prüfen, warten, ggf. instandsetzen dürfen. In dem Seminar lernt der Teilnehmer neben den rechtlichen Grundlagen die Grundbegriffe für Gerüstbau und Gerüstnutzung kennen. Sie erfahren die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person. Die Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen werden ebenso näher erläutert wie die Kontrolle vor dem Gebrauch. Abschließend wird auch über die vorbeugende Instandhaltung, Kennzeichnung und die erforderliche Dokumentation gesprochen. Fachtechnischer Inhalt (2. Tag) des Seminars sind Arbeits- und Schutzgerüste nach DIN EN12811 sowie DIN 4420-1, fahrbahre Arbeitsbühnen sowie Traggerüste werden nicht behandelt.
Weiterhin werden die grundsätzlichen Anforderungen an Standsicherheit, Arbeits- und Betriebssicherheit sowie die Systembauteile (Funktion, Maße) anhand von Folien, Videos, Bildern und kleinen Experimenten besprochen.
Führungspersonal und Mitarbeiter von Gerüstbaufirmen und Bauunternehmen, Mitarbeiter von Dachdeckereien, Dach- und Fassadenbaubetrieben, Reinigungsfirmen sowie von Sanierungsunternehmen, Mitarbeiter von Architekturbüros, Mitarbeiter von Baubehörden, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Fachpersonal, das mit Aufbau und Nutzung von Gerüsten beauftragt ist, interessierte Personen
Dipl.-Ing. Jens-Christian Voss
Ingenieurbüro Voss - Partner für Arbeitssicherheit, Brand-, Strahlen- und Umweltschutz, Friedberg (Bayern)
Dipl.-Ing. (FH) Heiner Hövelbrinks VDI
DVS Ingenieurbüro für konstruktive Gerüstbau-Lösungen, Rüthen
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Kontakt aufnehmen- Basiswissen Gerüstbau
- Arbeitsunfälle verhindern
- Gefährdungsbeurteilung erstellen

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