Funktionserhalt sicherheitstechnischer Anlagen im Brandfall
Baurechtliche Anforderungen, Umgang mit Prüfzeugnissen, Planung und Auslegung

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Funktionserhalt sicherheitstechnischer Anlagen im Brandfall
Bei baurechtlich geforderten sicherheitstechnischen Anlagen (z.B. Brandmeldeanlagen, Alarmierungsanlagen, Feuerlöschanlagen, Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Rauchabzugsanlagen, Betten- und Feuerwehraufzüge in Krankenhäusern, Personenaufzüge mit Brandfallsteuerung) gibt es oft die Forderung aus dem Brandschutzkonzept oder der Baugenehmigung nach dem Funktionserhalt der Anlage im Brandfall. Dies bedeutet, dass die sicherheitstechnische Anlage auch im Falle eines Brandes funktionsfähig bleiben muss. Der Funktionserhalt für Verteiler (Brandschutzgehäuse) und die Leitungsanlage ist in der MLAR (Musterleitungsanlagen Richtlinie) beschrieben, die in allen Bundesländern umgesetzt werden muss. Planer und Errichter müssen über die Vorgaben des Ver- und Anwendbarkeitsnachweise und der notwendigen Dokumentation verfügen, da sonst eine Abnahme durch den baurechtlich anerkannten Sachverständigen verweigert werden könnte und die Nutzungsaufnahme oder der Weiterbetrieb der baulichen Anlage bzw. des Gebäudes gefährdet ist.
zum Thema
Die Bestätigung der "Wirksamkeit und Betriebssicherheit" für die sicherheitstechnische Anlage ist ein wichtiger Meilenstein für eine erfolgreiche Nutzungsaufnahme oder den Weiterbetrieb des Gebäudes bzw. der baulichen Anlage. Gerade bei Sonderbauten hängt hier alles von dem Vorliegen dieser Bestätigung ab. Da ein fehlender Funktionserhalt der sicherheitstechnischen Anlage fast immer bei den baurechtlich anerkannten Sachverständigen dazu führt, dass die Anlage nicht "wirksam und betriebssicher" ist, ist eine gute Planung und eine handwerklich korrekte Errichtung von Verteilern (Brandschutzgehäuse) und Leitungsanlagen mit integriertem Funktionserhalt unerlässlich. Im Seminar werden die wichtigen Aspekte des Funktionserhaltes von der MLAR sowie der DIN 4102-12 und der Ver- und Anwendbarkeitsnachweise behandelt. Auch der Umgang mit Abweichungen von Ver- und Anwendbarkeitsnachweisen und das Erstellen der Übereinstimmungserklärung wird im Seminar besprochen.
Zielsetzung
Durch die Beachtung der Ver- und Anwendbarkeitsnachweise sowie die Kenntnis der DIN 4102-12 sind Sie gerüstet für die Abnahme der Anlage durch einen baurechtlich anerkannten Sachverständigen. Ferner können Sie guten Gewissens die Übereinstimmungserklärung unterschreiben. Im Seminar werden Sie weiterhin sensibilisiert für typische Fehler bei der Verlegung von Leitungen mit integriertem Funktionserhalt bzw. bei Verteilern mit Funktionserhalt.
Teilnehmerkreis
- Errichter sicherheitstechnischer Anlagen, die baurechtlich oder aus anderen Gründen gefordert sind
- Planer für sicherheitstechnische Anlagen, die baurechtlich oder aus anderen Gründen gefordert sind
- Sachverständige, die diese Seminar als Fachkundeerhalt besuchen möchten
- Beamte, Angestellte der Bauauchsichtsbehörde
- Brandschutzsachverständige
- Architekten
- Bauherren
- verantwortliche Elektrofachkräfte, die für den Betrieb sicherheitstechnische Anlagen verantwortlich sind
Programm
Hybrid-Seminar, 09:00 bis 17:00 Uhr
- Funktionserhalt von Leitungsanlagen im Brandfall für sicherheitstechnische Anlagen (MLAR)
Baurechtliche Einordnung des Thema
- Musterbauordnung
- Muster Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
Muster Leitungsanlagenrichtlinie (MLAR)
- Definition Leitungsanlage
- Funktionserhalt von Verteilern
- Funktionserhalt von Leitungsanlagen
- Dauer von Funktionserhalt für sicherheitstechnische Anlagen
Ver- und Anwendbarkeitsnachweise
- Bauprodukte
- Bauarten
- Verwendbarkeitsnachweise
- Anwendbarkeitsnachweise
- Übereinstimmungserklärung
DIN 4102-12
- Randbedingungen
- Normtragekonstruktion
- Kennzeichnung
- negative Einwirkungen
- vertikale Steigetrassen
- schräge Steigetrassen
- Wandbefestigung
- Wirksame Unterstützungsmaßnahme
Kabelspezifische Tragekonstruktion
- Beispiele
- Befestigungsmittel
Abweichung
- Umgang mit Abweichungen
- Arten von Abweichungen
- Beispiele
- Dokumentation von Abweichungen
Abschlussdiskussion
- Beispiele aus der PraxisDipl.-Ing. Daniel Müller
Sachverständiger Equipping and Training | Siegen
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