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Hybrid-Seminar

Zur Prüfung befähigte Person von Aufzugsanlagen (ehemals Aufzugswärter)

Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person für Aufzüge nach BetrSichV, TRBS 2181 und 3121

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** mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen
Veranstaltungsnr.: VA25-00375

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24.11.2025 (09:00 - 17:00)

Haus der Technik e.V.
Hollestr. 1
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Zur Prüfung befähigte Person von Aufzugsanlagen (ehemals Aufzugswärter)

Im Seminar Befähigte Person für Aufzüge des Haus der Technik e.V. erhalten Sie das notwendige Wissen über Aufbau und Funktion von Aufzugsanlagen sowie über die rechtlichen Grundlagen und Betriebsvorschriften. Sie lernen Aufgaben, Rechte, Pflichten und Befugnisse kennen, die Sie laut BetrSichV als "Befähigte Person für Aufzüge" (Aufzugswärter) haben.

Weitere Schwerpunkte des Seminars Befähigte Person für Aufzüge sind die technischen Aspekte des sicheren Betriebs und der Kontrolle eines Aufzugs, der Personenbefreiung sowie die möglichen Gefahren beim Betrieb.

Die Anforderungen an die Betreibenden von Aufzugsanlagen werden explizit beleuchtet. 

Zum Thema

Aufzugsanlagen gelten als gefährliche Anlagen und sind daher überwachungspflichtig. Um die Unfallzahlen so klein wie möglich zu halten, besteht u. a. nach BetrSichV und TRBS 3121 (Betrieb von Aufzugsanlagen) die Verpflichtung, dass sich die verantwortlichen Personen entsprechend qualifizieren. 

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) definiert Aufzüge weitestgehend als Arbeitsmittel und verschärft so die Vorschriften für Betreibende. Anlagen werden strenger geprüft, Modernisierungen und moderne Notrufsysteme zur Plicht. Wir geben Ihnen in diesem Seminar einen Überblick über Aufzüge als Arbeitsmittel und Gefährdungsbeurteilungen, Betreiberpflichten, Inaugenscheinnahme, Prüfung vor Inbetriebnahme, Notrufmanagement und Prüfplakette.

Zielsetzung

Mit dem Seminar "Zur Prüfung befähigte Person von Aufzugsanlagen" des Haus der Technik e. V. erlangen Sie den Nachweis der Sachkunde gemäß Technischer Regel TRBS 3121 im Rahmen für alle Aufzugsanlagen gemäß § 1 Abs. 2 der BetrSichV. Sie erlangen die Fachkunde über sicherheitstechnische und organisatorische Anforderungen, die für den Betrieb von Aufzugsanlagen zu erfüllen sind, um den Anforderungen nach § 12 Abs. 3 und 4 der BetrSichV zu genügen. 

Teilnehmerkreis

Betreibende von Aufzugsanlagen, Mitarbeitende aus dem Facility Management, der technischen Gebäudeausrüstung und der Anlagenüberwachung, Hausmeister/-innen, Mitarbeitende von Instandhaltungs- und Wartungsfirmen, Mitarbeitende in Vertrieb, Planung und Konstruktion von Aufzügen, Mitarbeitende, die mit Aufgaben der Personenbefreiung beauftragt sind.

Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bzgl. Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 bis 2.4) setzen wir voraus.

USP

  • Sachkunde nach TRBS 2181 und 3121
  • Fachkenntnis für Aufzugsanlagen
  • Zusatzqualifikation für Aufzugswärter und Aufzugswärterinnen

Programm

Hybrid-Seminar, 09:00 bis 17:00 Uhr

  • Befähigte Person Aufzugsanlagen

    Betreibende von Aufzugsanlagen haben die Verpflichtung, geeignetes qualifiziertes Personal zur Anlagenüberwachung einzusetzen. Die Inhalte dieser Schulung im Haus der Technik qualifizieren Sie zur Befähigten Person Aufzugsanlagen.

    • Anforderungen an die Betreibenden von Aufzugsanlagen
    • Aufgaben, Rechte, Pflichten und Befugnisse einer Befähigten Person Aufzugsanlagen
    • Begriffsbestimmungen, Gefährdungsbeurteilung, erforderliche Dokumentation
    • Erläuterungen zu den Bauarten von Aufzugsanlagen
    • Bedienungsanleitung
    • Sicherheitseinrichtungen: Türverschlüsse, Fangvorrichtungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Steuer- und Sicherheitsschalter
    • Übergeschwindigkeit des Fahrkorbes
    • Gefahren beim Betrieb von Aufzugsanlagen
    • Maßnahmen zum Befreien von Personen aus Fahrkörben
    • Verhalten bei Störungen


Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus

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Referenten

Frank Scharf

Besus Betriebliche Sicherheitsunterweisungen Scharf, Gränna/Schweden

  • Ausgebildeter Versorgungstechniker und Industriekaufmann
  • Fachreferent im Bereich Arbeitssicherheit, Brand- und Explosionsschutz
  • Brandschutzbeauftragter
  • Sicherheitsbeauftragter
  • Brandsimulations-Trainer
  • Durchführung von spezifizierten, praxisorientierte Sicherheitsunterweisungen (auch in Form von Experimentalvorträgen und Brandsimulationsschulungen) für alle Beschäftigten aus Industrie, Gewerbe oder dem Dienstleistungssektor.
  • Branchenunabhängig
  • Richtlinien- und Regelkompetent
  • Innovativ, Informativ, Aktiv

Hinweise

Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 1 VDSI Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz bewertet.

Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen

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+49 (0) 201 1803-1

Fachliche Fragen:
Dipl.-Kffr. Ute Jasper
+49 201 1803-239

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