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Hybrid-Seminar

Wartung und Instandhaltung von Aufzugsanlagen

Betriebssicherheitsverordnung - Gerätesicherheitsgesetz - Aufzugsrichtlinie - Maschinenrichtlinie

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Wartung und Instandhaltung von Aufzugsanlagen
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* mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken
** mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen
Veranstaltungsnr.: VA25-00377

1. Ort & Termin

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25.11.2025 (09:00 - 17:00)

Haus der Technik e.V.
Hollestr. 1
45127 Essen

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Der Fokus dieses 1-tägigen Seminars im HDT liegt auf umfassenden Informationen über die gültigen... mehr

Wartung und Instandhaltung von Aufzugsanlagen

Der Fokus dieses 1-tägigen Seminars im HDT liegt auf umfassenden Informationen über die gültigen Sicherheitsanforderungen zur Wartung von Aufzugsanlagen. Es zeigt die besonderen Gefahren beim Aufenthalt in Triebwerksräumen, Aufzugsschächten, bei der Inspektionsfahrt und in den Schachtgruben. Wir vermitteln die wesentlichen sicherheitstechnischen Einrichtungen und Bauteile am Aufzug und wie mit diesen bei Wartung und Instandhaltung umzugehen ist. 

Zum Thema

Ab dem 01.01.2008 dürfen an Aufzugsanlagen regelmäßige Prüfungen von allen zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) durchgeführt werden. Die bisherige Regelung dass nur für junge Aufzüge (gebaut nach Europäischen Normen) und Neuanlagen der Gebietsschutz (Vereinsgebiete der TÜV) aufgehoben ist, wird dann allgemein gültig.

Zielsetzung

Mit diesem 1-tägigen Seminar erlangen Sie die Fachkunde, um Aufzugsanlagen rechtskonform warten und instandhalten zu können. Sie erhalten das notwendige Wissen über Aufbau und Funktion von Aufzugsanlagen, über die rechtlichen Grundlagen und Betriebsvorschriften.

Teilnehmerkreis

Befähigte Personen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungspersonal - Technik, Instandhaltungsleitende, Hausmeisterinnen und Hausmeister aus Industrie-, Dienstleistung- und Energieversorgungsunternehmen, Schlosserinnen und Schlosser, Elektrikerinnen und Elektriker, Wartungsmonteurinnen und Wartungsmonteure

USP

  • Umfassendes Know-how
  • Zur Sicherheit und Unfallvermeidung
  • Mit Praxisübung am Aufzug

Programm

Hybrid-Seminar, 09:00 bis 17:00 Uhr

  • Wartung Aufzugsanlagen

    Gesetzliche Grundlagen:
    - Betriebssicherheitsverordnung Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
    - DGUV Information 209-053
    - Arbeitsschutzgesetz
    - Aufzugsrichtlinie / Maschinenrichtlinie
    - Pflichten von Aufzugsbetreiber und Aufzugswärter
    - Personenaufzüge / Lastenaufzüge

    Technische Grundlagen:
    - DIN EN 13015: Instandhaltung von Aufzügen
    - TRA (Technische Regeln für Aufzugsanlagen) - Sicherheitsregeln für die Konstruktion und Einbau von Aufzügen - DIN EN 81-1, Teil 1: Elektrisch betriebene Personen- und Lastenaufzüge - DIN EN 81-2, Teil 2: Hydraulisch betriebene Personen- und Lastenaufzüge

    Ausführungsarten von Personenaufzügen und Lastenaufzügen:
    Treibscheibenaufzug - Direkt hydraulischer Aufzug - Indirekt hydraulischer Aufzug

    Besondere Bauteile an Personenaufzügen und Lastenaufzügen in den verschiedenen Aufzugsarten:
    Bremse - Geschwindigkeitsbegrenzer - Fangvorrichtung - Rohrbruchsicherung - Sicherheitsschaltung - Türverschluss - Aufsetzpuffer - Notendschalter etc.

    Unfallgefahren und Unfallgeschehen bei Aufzügen

    Aufgaben und Pflichten des "Aufzugwärters"

    Praktische Übungen an einem Aufzug



Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus

Nützliche Links zu "Wartung und Instandhaltung von Aufzugsanlagen"

Referenten

Frank Scharf

Besus Betriebliche Sicherheitsunterweisungen Scharf, Gränna/Schweden

  • Ausgebildeter Versorgungstechniker und Industriekaufmann
  • Fachreferent im Bereich Arbeitssicherheit, Brand- und Explosionsschutz
  • Brandschutzbeauftragter
  • Sicherheitsbeauftragter
  • Brandsimulations-Trainer
  • Durchführung von spezifizierten, praxisorientierte Sicherheitsunterweisungen (auch in Form von Experimentalvorträgen und Brandsimulationsschulungen) für alle Beschäftigten aus Industrie, Gewerbe oder dem Dienstleistungssektor.
  • Branchenunabhängig
  • Richtlinien- und Regelkompetent
  • Innovativ, Informativ, Aktiv

Hinweise

Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 1 VDSI Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz bewertet.

Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen

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Organisatorische Fragen:
+49 (0) 201 1803-1

Fachliche Fragen:
Dipl.-Kffr. Ute Jasper
+49 201 1803-239

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