Dr. rer. nat. Helmut Deden
Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie des Landes NRW, Düsseldorf
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Das Seminar bereitet die Teilnehmer auf die Prüfung vor, die am 3. Tag im HDT stattfindet und somit Teil des Seminars ist. Dazu kommen die Vertreter der Bezirksregierung Düsseldorf ins Haus der Technik. Die eingeschränkte Sachkundeprüfung über Chemikalien umfasst die Teile I und II der "Hinweise und Empfehlungen" und wird im Anschluss an das Seminar abgenommen. Es besteht auch die Möglichkeit, zusätzlich zu den Teilen I und II der Sachkundeprüfung auch den Teil III über Biozide und Pflanzenschutzmittel gemäß § 13 der Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) abzulegen und damit die umfassende Sachkunde zu erwerben. Die dazu erforderlichen Informationen über Biozide und Pflanzenschutzmittel werden ebenfalls im Seminar vermittelt. Alle Teilnehmer erhalten ein Teilnahmezertifikat der zuständigen Behörde. Teilnehmer, die auch den Teil III ablegen wollen, werden vorab um den entsprechenden Hinweis gebeten.
Das Seminar ist von der Bezirksregierung Düsseldorf anerkannt und gilt bundesweit. Die Prüfungsgebühr ist in der Teilnahmegebühr enthalten.
Der Sachkundenachweis ist 6 Jahre gültig und kann durch die Teilnahme an anerkannten Fortbildungsveranstaltungen verlängert werden. Das HDT bietet dazu das Seminar Auffrischung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV an.
Zum Thema
Nach der Chemikalienverbotsverordnung ChemVerbotsV ist für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische eine Sachkunde erforderlich; der Umgang mit akut und chronisch toxischen Stoffen und Mischungen setzt fachkundige Personen voraus. Ziel des Seminars ist, Personen, die gefährliche Stoffe in den Verkehr bringen möchten, auf die erforderliche Sachkundeprüfung vorzubereiten, ferner Grundwissen für den Umgang mit akut und chronisch toxischen Stoffen und Gemischen zu vermitteln.
Grundlage hierfür sind die Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis gem. § 11 Absatz 2 (ehemals § 5) der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) vom 20.01.2017 (BGBI. I Nr. 4 vom 26.01.2017 S. 94).
Zielsetzung
Personen, die gefährliche Stoffe in den Verkehr bringen möchten oder Umgang mit akut und chronisch toxischen Stoffen und Gemischen haben, werden auf die erforderliche Prüfung zur Vermittlung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV vorbereitet. Die von der zuständigen Behörde durchgeführte Prüfung findet am 3. Seminartag im Haus der Technik statt.
Teilnehmerkreis
Personen, die gefährliche Stoffe in Verkehr bringen möchten und/oder Umgang mit akut und chronisch toxischen Stoffen und Mischungen haben.
Programm
Seminar Tag 1, 09:00 bis 18:30 Uhr
Seminar Tag 2, 08:30 bis 18:45 Uhr
Seminar Tag 3, 08:15 bis 17:30 Uhr
Mitarbeiter*innen der Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 56
Mitarbeiter*innen der Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 56
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Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie des Landes NRW, Düsseldorf
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Herr Dr. Wolfgang Pahlmann ist promovierter Chemiker (RWTH Aachen) mit einem reichhaltigen theoretischen und praktischen Grund- und Spezialwissen.
Als Experte für Gefahrstoffe und Chemikalienrecht ist er auch im Kompetenznetzwerk „Moderne Arbeit NRW“ KomNet und im neuen „Beratungsnetzwerk für die REACH-Verordnung“ REACH-Net - sowie als freier Autor für Fachverlage tätig.
Der betriebliche Arbeits- und Gefahrstoffschutz, das nationale und europäische Gefahrstoff- und Chemikalienrechts, die Information und Beratung von Behörden, Institutionen und Unternehmen, die Erstellung und Gestaltung von Präsentationen und Publikationen, die Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen, Schulungen und Seminaren, die Leitung und Bearbeitung von Projekten – diese umfangreichen Erfahrungen und Kenntnisse hat er als wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Behörde des Staatlichen Arbeitsschutzes Nordrhein-Westfalen erworben.
Weitere spezielle Erfahrungen und Kenntnisse hat er in der instrumentellen Analytik, der spurenanalytischen Methodik, der Labormedizin, Toxikologie, Pharmakologie und Umweltanalytik sowie der forensischen Analytik und Begutachtung durch eine mehrjährige, erfolgreiche Tätigkeit als Laborleiter in einem Institut für Labormedizin gesammelt.
Durch seine eigene universitäre Grundlagenforschung in metallorganischer Chemie und Halogen-Chemie sowie durch anwendungsbezogene Studien, unter anderem in der Halbleiterbranche über die Belastung der Beschäftigten durch Gefahrstoffe, ist er auch bestens vertraut mit den Methoden wissenschaftlicher Forschung und Entwicklung.
Literaturhinweis zur Vorbereitung auf das Seminar:
H. Hörath, 8. Auflage, Gefährliche Stoffe und Gemische unter Umstellung auf das neue Global Harmonisierte System (GHS), Wissenschaftl. Verlagsges. mbh, PF 10 53 09, 70009 Stuttgart
Zur Vorbereitung dient auch der
Gemeinsame Fragenkatalog der Länder
Als weitere Hilfsmittel werden unter https://www.bueffeln.net/Pruef... ein PC-Programm sowie eine App für Smart Phones angeboten.
Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen
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