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Hybrid-Seminar

Zur Prüfung befähigte Person von WHG/AwSV-Anlagen

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Veranstaltungsnr.: VA26-00008

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17.03.2026 10:00 - 18.03.2026 15:30

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Hollestr. 1
45127 Essen

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Zur Prüfung befähigte Person von WHG/AwSV-Anlagen

Sachverständige müssen immer häufiger erhebliche und teilweise auch gefährliche Mängel bei WHG/AwSV-Anlagen feststellen. Im schlimmsten Fall kann ein Produktionsstopp bis zur vollständigen Behebung der Mängel verfügt werden.

Dieser praxisorientierte Lehrgang dient dazu, Ihre WHG/AwSV-Anlagen rechtskonform zu betreiben und die erforderliche jährliche Unterweisung der Mitarbeiter gemäß den Forderungen der AwSV § 44 sowie § 9 der Betriebssicherheitsverordnung zu gewährleisten.

Themenschwerpunkte des Seminars sind unter anderem:

  • die neue TRwS 779 mit ihren umfangreichen Forderungen,
  • der Anwendungsbereich der BetrSichV,
  • das Anforderungsprofil bezüglich der befähigten Personen und die Bestellspezifikation.

Ein zentraler Punkt jeder Prüfung ist die korrekte Dokumentation. Daher wird ein besonderes Augenmerk auf die Erstellung und Pflege der Dokumente für die Ordnungsprüfung gelegt.

Weiterhin werden im Seminar folgende Punkte bearbeitet:

  • die Gefährdungsbeurteilungen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
  • notwendigen Prüflisten,
  • die Erstellung und Nachweispflicht von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten unter Einbeziehung der DIN 31051,
  • die Abgrenzung zu den überwachungsbedürftigen Anlagen,
  • die zwingend erforderlichen Betriebs- und Arbeitsanweisungen.

Zum Thema

    Die Forderungen aus dem WHG sorgen für deutliche Veränderungen in der AwSV und seinen Technischen Regeln.

    Die Betriebssicherheitsverordnung für AwSV-Anlagen (einschließlich HBV- sowie LAU-Anlagen) sieht vor, dass sachkundige Prüfungen durch befähigte Personen vorzunehmen sind. Diese befähigten Personen müssen vom Arbeitgeber dazu zwingend bestellt werden. Die Bestellung einer befähigten Person zur sachkundigen Prüfung einer AwSV-Anlage ist Bestandteil der Betreiberpflichten.

    Voraussetzung für die Bestellung zur befähigten Person ist das praktische Fachwissen sowie die eingehenden Kenntnisse hinsichtlich der aktuellen Vorgaben zur Prüfung sämtlicher Arbeitsmittel im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Daher werden in diesem Seminar die in §§ 14 und 15 der Betriebssicherheitsverordnung festgelegten Prüfungen eingehend erörtert. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Instandhaltung gemäß § 10 der Verordnung beleuchtet. Neben den organisatorischen und technischen Grundlagen werden die wesentlichen Aspekte der Dokumentation, der Gefährdungsbeurteilung sowie der Betriebsanweisung erarbeitet.

    Zielsetzung

    Alle erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung, Wartung und Instandhaltung von WHG/AwSV-Anlagen werden in diesem Lehrgang vermittelt. Mit der Entsendung von Mitarbeitern zu diesem Lehrgang können Betreiber der betroffenen Anlagen sicherstellen, dass nachweislich ausgebildete Personen für diese Tätigkeiten eingesetzt werden.

    Mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung wird sichergestellt, dass das Verständnis und die notwendigen Kenntnisse für die Abnahme durch Sachverständige nach AwSV gegeben sind.

     

    Teilnehmerkreis

    Betreiber von AwSV- (HBV- und LAU-Anlagen) und von Hydraulik- Anlagen, Betreiber von Anlagen mit brennbaren Flüssigkeiten (alte Vbf-Anlagen), Hersteller und Betreiber druckführender Säure- und Laugenanlagen (p > 0,5 bar), alle Arbeitgeber nach dem BtrVfG, Leiter eines QM-/QS-Wesens, alle Sachkundigen nach WHG, Hersteller von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

    Programm

    Hybrid-Seminar Tag 1, 10:00 bis 16:00 Uhr

    • Befähigte Person von WHG/AwSV-Anlagen Teil 1
      • Einführung und Begrüßung
      • Der rechtliche Zusammenhang für die befähigten Person WHG
      • Forderungen der AwSV in Verbindung mit der BetrSichV auf Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden und brennbaren Stoffen
      • Die Betriebssicherheitsverordnung- Grundlagen und Umsetzung
      • Aufgaben und Stellung der befähigten Person in der betrieblichen Praxis;


    Hybrid-Seminar Tag 2, 09:00 bis 15:30 Uhr

    • Befähigte Person von WHG/AwSV-Anlagen Teil 2
      • Die Anlagenverordnung AwSV auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes
      • Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (LAU- und HBV-Anlagen) und deren rechtskonforme Einhaltung
      • Erstprüfung und wiederkehrende Anlagenprüfungen durch den zugelassenen Sachverständigen
      • Vorbereitung der Prüfung und Zusammenarbeit durch und mit der befähigten Person nach BetrSichV
        Ausführung von flüssigkeitsdichten Flächen nach TRwS 786


    Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus

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    Referenten

    Michael Jurchen

    Umweltberater und Auditor im Umweltschutz, Ummendorf

    Schwerpunkt der Ausbildung im Bereich der Luft- und Raumfahrttechnik sowie der Galvanosicherheitstechnik. Über 36 Jahre als Leiter im Unternehmen der BMV tätig gewesen, der industriellen Instandsetzung für sämtliche Luftfahrtzeuge der Bundeswehr.

    • Produktionsleitung Betreiber einer chemischen Anlage der oberen Klasse
    • Beauftragter für die Gebiete Gewässerschutz, Immissionsschutz, Störfälle, WHG und Abfall
    • Person zur Begrenzung von Störfällen
    • Befähigte Person Druckbehälter QM-Auditor / eingetragen in der BAFA Liste als Energieauditor für Betriebe Werkschutzleitung, Arbeitsplanung und Steuerung


    Über 30 Jahre Erfahrung in der Erwachsenenbildung, freiberuflich im Bereich der Schulung und betrieblichen und umweltrelevanten Analyse von Betrieben und Unternehmen.

    Im Juni 2023 erfolgte für die TRwS 779 („Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Allgemeine technische Regelungen“) – eine vollständige Überarbeitung und Neuveröffentlichung. Sie greift in die unterschiedlichsten Bereiche der Anlagenplanung ein. Das HDT hat hier frühzeitig reagiert und sein Weiterbildungsangebot entsprechend überarbeitet. Sämtliche betroffenen Seminare bringen Teilnehmende daher nun auch bezüglich der Anforderungen der neuen TRwS 779 zuverlässig auf den neuesten Stand.
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