Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV in der betrieblichen Praxis

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Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV in der betrieblichen Praxis
Das Seminar vermittelt die rechtssichere Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung. Dabei wird die Erstellung „aller" notwendigen Gefährdungsbeurteilungen nach der BetrSichV, die Festlegung der notwendigen Prüfzyklen und der Zusammenhang zum Arbeitsschutzgesetz erläutert.
Alle Inhalte und Ergebnisse werden von den Teilnehmenden praxisbezogen und selbstständig erarbeitet. Die Teilnehmenden erlernen ferner den praxisbezogenen Nutzen und die Vorteile der Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV. Abgerundet wird das Seminar durch die Vermittlung der Methodenkompetenz, für eine rechtssichere Dokumentation im Umgang mit den Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV.
Es muss ein Basiswissen zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vorhanden sein.
Zum Thema
Arbeitgeber sind verpflichtet vor Beginn der Arbeiten und in ausreichenden Abständen die Arbeitsbedingungen zu bewerten und Gefährdungen zu minimieren. Für diese Gefährdungsbeurteilung können fachkundige Personen beauftragt werden. Das Seminar "Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach § 3 BetrSichV" vermittelt den Teilnehmenden das Wissen und die Methodenkompetenzen zur selbständigen und effektiven Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung in der betrieblichen Praxis. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung ist die Grundlage für das sichere Arbeiten mit Arbeits- und Betriebsmitteln und komplexen Anlagen in jedem Unternehmen. Neben der Ermittlung der Gefährdungen durch die Arbeitsmittel, fordert die BetrSichV auch die Festlegung der Prüfzyklen für die eingesetzten Arbeits- und Betriebsmittel.
Zielsetzung
Das Seminar vermittelt eine praxisorientierte Methodik zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Die Teilnehmenden lernen, die erforderlichen Beurteilungen in ihrem Betrieb kostengünstig durchzuführen und zu dokumentieren.
Teilnehmerkreis
Zielgruppe des Seminars sind Unternehmer, Fach- und Führungskräfte, Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Beschäftigte mit Tätigkeiten von Betriebsmitteln und komplexen Anlagen beauftragen und beraten und/oder mit der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen beauftragt sind.
Programm
Hybrid-Seminar, 09:00 bis 17:00 Uhr
- Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV
- Rechtsgrundlagen "Unternehmerpflichten - Verantwortung im Arbeitsschutz"
- Auszüge Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Gefährdungsbeurteilung ArbSchG - ein Schnelleinstieg
- Arbeitsgruppe Phase 1: Gefährdungsbeurteilung ArbSchG
- Auszüge Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Organisation der Arbeitsmittelprüfungen
- Arbeitsgruppe Phase 2: Gefährdungsbeurteilung BetrSichV
- Arbeitsgruppe Phase 3: Gefährdungsbeurteilung BetrSichV für besondere Arbeitsmittel
- Arbeitsgruppe Phase 4: Gesamtwirkung Gefährdungsbeurteilung ArbSchG und BetrSichV
- Wirksamkeitskontrolle rechtssicher durchgeführt
- Rechtssichere Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus
Nützliche Links zu "Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV in der betrieblichen Praxis"
Informationen
Veranstaltungsorte:
Hinweise
Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen
Termine
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