
Weiterbildung von Brandschutzbeauftragten Nürburgring
Die ständigen Neuerungen im Brand- und Explosionsschutz machen es erforderlich, dass sich auch Brandschutzbeauftragte in regelmäßigen Zeitabständen weiterbilden und informieren. Das Wissen und die Kenntnisse der Brandschutzbeauftragen werden bei der Veranstaltung auf den neuesten Stand gebracht; über aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen im vorbeugenden Brandschutz wird berichtet, die jüngsten Schadensereignisse werden analysiert und Maßnahmen abgeleitet.
Mit der Thematik Verantwortung und Haftung werden die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten in seinem betrieblichen Umfeld erläutert.
- Welche Kontrollmöglichkeiten gibt es für den BSB?
- Wie motiviere ich Mitarbeiter zum aktiven Mitmachen?
- Was muss man über Notfallmanagement wissen?
Brandschutzbeauftragte sollten das Weiterbildungsangebot nicht allein zur Erfüllung der vorgeschriebenen Fortbildung nutzen, sondern auch um durch die Auffrischung und Ergänzung ihres Wissens ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit gerecht zu werden.
Höhepunkt der Veranstaltung sind sicherlich die Führung hinter die Kulissen des Nürburgrings bei einer Backstage-Tour.
Zum Thema
Die Ausbildung und die Qualifikation des Brandschutzbeauftragten regelt die vfdb-Richtlinie 12-09-01 bzw. DGUV Information 205:003. Nach diesen Normen erfolgt die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten beim HDT in Essen. Hier sind auch die Voraussetzungen und Bestimmungen für die Fortbildung der Brandschutzbeauftragten veröffentlicht. Die Fortbildung für Brandschutzbeauftragte ist zwingend erforderlich, um die einmal erworbenen Kenntnisse nicht zu verlieren und stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Sie muss innerhalb von drei Jahren mit 16 Unterrichtseinheiten absolviert werden. Dabei ist es nicht wichtig, ob ein zweitägiges Seminar angeboten wird oder zwei eintägige Veranstaltungen mit jeweils 8 Unterrichtseinheiten. Mit diesem Seminar erfüllen Sie die Anforderungen von 16 UE.
Zielsetzung
Die Seminarteilnehmer kommen ihrer nach vfdb-Richtlinie 12-09-01 bzw. DGUV Information 205:003 geforderten Verpflichtung nach und bilden sich fort in 16 Unterrichtseinheiten. Dabei wird das Wissen rund um den Brandschutz auf den aktuellen Stand gebracht. Die Checkliste im Brand- und Explosionsschutz wird vorgestellt und erläutert.
Teilnehmerkreis
Brandschutz-Verantwortliche, Brandschutzbeauftragte aus Industrie, Handel und Verwaltung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Leiter von Baubehörden, Versicherungsfachleute, Planungsingenieure, Interessierte
Programm
- Aktuelle Kennzahlen
- Aktuelle Schadensfälle – und was wir daraus lernen können
- Ursachen für Schadensfälle
- Rechtliche Neuerungen im Brandschutz erläutert
- Aufgaben des BSB
- Möglichkeiten zur Umsetzung
- Kontrollmöglichkeiten
- Motivation zum aktiven Mitmachen
- Best Practise-Ideen aus den deutschen Unternehmen
- Verantwortung und Haftung
- Was fordern Gesetzgeber, Berufsgenossenschaften und Versicherer an Dokumentation?
- Schon mal an ein Dokumentenmanagement im Brandschutz gedacht?
- Gefährliche explosionsfähige Atmosphären
- Zündquellen
- Konstruktive Schutzmaßnahmen
- Kenngrößen im Explosionsschutz
- Gefährdungsbeurteilung/Explosionsschutzdokument
- Regelungen gemäß BGB, StGB und SGB VII
- Vorsatz, Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit
- VVG, ASF, VVB
Referenten
Wissens-Jongleur® Ralph Klein, Stuttgart
Ralph Klein hat sein Berufsleben über das Handwerk begonnen. Er war in verschiedenen großen und kleinen, ja selbst in kleinst Unternehmen im Handwerk und der Industrie tätig. Ein Abstecher zu einer Behörde, in einer nicht ganz alltäglichen Welt einer Justizvollzugsanstalt, runden die vielseitigen Facetten des bisherigen Berufsweges ab. Sein Motto lautet: „Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein“. Ralph Klein hat Beruf und Hobby verbunden. In eindrucksvoller Weise schafft er es, mit Wissen zu jonglieren. Mit seiner Beratungsfirma Wissens-Jongleur™ ist er bereits in Unternehmen auf den Gebieten Arbeitssicherheit, Abfall und Gefahrgut tätig. Er vermittelt sein Wissen im Rahmen von Schulungen, Fach- und Impulsvorträgen. Auf Messen ist er ein gern gesehener Redner, der bei seinen Schulungen und Vorträgen das Publikum auch bei den trockensten Themen motiviert.
- Staatlich anerkannter Betriebswirt des Handwerks
- Meister im Elektrotechnik-Handwerk
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Geprüfter EHS-Manager
- SGA-Managementbeauftragter (ISO 45001)
- Leitender Auditor SGA-Managementsystem (DIN ISO 45001 1st, 2nd und 3rd Party)
- Gefahrgutbeauftragter
- Immissionsschutzbeauftragter
- Gewässerschutzbeauftragter
- Abfallbeauftragter
- Brandschutzbeauftragter
- Zertifizierter Scrum Master
Kundenstimmen
"Es war ein sehr kurzweiliger und interessanter Austausch zum Thema Brandschutzbeauftragter. Die Veranstaltung hat eigentlich keinen Ablaufplan benötigt, durch die Eigendynamik der Teilnehmenden hat ein lebhafter Austausch zu vielen unterschiedlichen Themen stattgefunden, was natürlich einer guten Moderation bedarf. Dies ist sehr gut gelungen. Highlight war die Führung über das Gelände und die Vorstellung der E-Unit."
Häufige Fragen und Antworten zur Weiterbildung von Brandschutzbeauftragten
1. Worin unterscheiden sich die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten und die Weiterbildung für Brandschutzbeauftragte?
Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten qualifiziert erstmals für die verantwortungsvolle Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter. Sie vermittelt praxisnah die grundlegenden Kenntnisse zu Brandgefahren, Brandschutzmaßnahmen, Feuerlöscheinrichtungen sowie den rechtlichen Anforderungen, die sich unter anderem aus dem Arbeitsschutz und dem Baurecht ergeben.
Die Weiterbildung zum Brandschutzbeauftragten dient der vorgeschriebenen regelmäßigen Auffrischung und Vertiefung des Wissens. Zu den Lerninhalten zählen der vorbeugende und organisatorische Brandschutz, aktuelle gesetzliche Vorschriften, Brandschutzmanagement, Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzorganisation, Dokumentationspflichten, Evakuierungsplanung, Flucht- und Rettungswege, Brandmeldeanlagen sowie Aspekte des Explosionsschutzes.
Überdies stehen wertvolle Praxisbeispiele im Mittelpunkt. Brandschutzbeauftragte sollten die Weiterbildung daher nicht nur als Maßnahme zur Erfüllung der Vorschrift betrachten, sondern als hervorragende Gelegenheit, wichtige How-tos und Best Practices direkt von Fachleuten aus der Praxis vermittelt zu bekommen.
Die Weiterbildung zum Brandschutzbeauftragten, wie sie vom HDT an unterschiedlichen Orten wie dem Nürburgring angeboten wird, zeichnet sich ferner durch aufschlussreiche Führungen hinter die Kulissen aus. Dabei werden Einblicke von höchster Praxisrelevanz gewährt, zu denen man sonst nur äußerst selten die Gelegenheit erhält.
2. Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für die Aus- und Weiterbildung von Brandschutzbeauftragten?
Die Ausbildung, Bestellung und regelmäßige Fortbildung von Brandschutzbeauftragten basiert auf einem ineinandergreifenden System aus staatlichen Gesetzen, Unfallverhütungsvorschriften und anerkannten Regeln der Technik. Die wichtigsten Grundlagen des Brandschutzes sind in dieser Hinsicht:
- Staatliches Arbeitsschutzrecht: Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber in den §§ 5 und 6 zur Gefährdungsbeurteilung und in § 10 zur Bereitstellung von Beschäftigten für die Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung. Konkretisiert wird dies durch die Arbeitsstättenregel ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände), die bei besonderer Brandgefährdung die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten explizit empfiehlt oder fordert.
- Berufsgenossenschaftliche Vorgaben: Die DGUV Information 205-003 („Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“) regelt detailliert die Mindestanforderungen an die Ausbildung (mindestens 64 Unterrichtseinheiten) sowie die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung (mindestens 16 Unterrichtseinheiten innerhalb von 3 Jahren).
- Gemeinsame Richtlinie der Fachverbände: Die vfdb-Richtlinie 12-09-01 ist inhaltsgleich mit der DGUV Information 205-003 und stellt den bundesweiten Qualitätsstandard für Schulungsanbieter dar.
- Baurecht der Bundesländer: Die jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) sowie Sonderbauvorschriften (z. B. für Verkaufsstätten, Krankenhäuser oder Industriebauten) fordern für bestimmte Gebäude zwingend die Bestellung eines qualifizierten Brandschutzbeauftragten.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Sie fordert die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln und den Schutz vor Brand- und Explosionsgefährdungen, was eine fachkundige Betreuung voraussetzt.
- Versicherungsrechtliche und spezifische Vorgaben: Je nach Branche und Gefährdungspotenzial fordern Sachversicherer die Einhaltung von VdS-Richtlinien (z. B. VdS 3111) oder bestimmten DIN-Normen.
3. Ist die Weiterbildung für Brandschutzbeauftragte verpflichtend?
Die regelmäßige Weiterbildung ist für Brandschutzbeauftragte eine bindende Pflicht. Nach der DGUV Information 205-003 und der inhaltsgleichen vfdb-Richtlinie 12-09-01 müssen Brandschutzbeauftragte ihre Fachkunde fortlaufend aktualisieren, nur so ist gewährleistet, dass sie auf dem neuesten Stand von Gesetzen, Techniken und Gefahrenpotenzialen, beispielsweise zu Bränden von Lithium-Ionen-Batterien agieren können.
4. Wie viele Unterrichtseinheiten umfasst die Weiterbildung für Brandschutzbeauftragte?
Die vom HDT an unterschiedlichen Orten angebotene Fortbildung erfolgt gemäß vfdb-Richtlinie 12-09-01 bzw. DGUV Information 205:003. Durch die Teilnahme wird die Anforderung erfüllt, innerhalb von drei Jahren 16 Unterrichtseinheiten zu absolvieren.
Weitere Veranstaltungsorte und Termine für die Weiterbildung von Brandschutzbeauftragten finden Interessierte auf der HDT-Übersichtsseite „Brandschutzbeauftragter“.
5. Wie häufig müssen sich Brandschutzbeauftragte weiterbilden?
Für den Erhalt der Fachkunde gelten strenge und strikte Regeln. Brandschutzbeauftragte müssen sich regelmäßig weiterbilden, weil nur so gewährleistet ist, dass Kenntnisse über aktuelle gesetzliche Änderungen, neue technische Entwicklungen beispielsweise im Bereich der Elektromobilität oder bei Brandmeldeanlagen sowie zu veränderten Gefährdungsbeurteilungen im eigenen Betrieb vorhanden sind und rechtssicher agiert werden kann.
Konkret müssen Brandschutzbeauftragte spätestens alle drei Jahre an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, wie sie das HDT anbietet. Der vorgeschriebene Gesamtumfang beträgt mindestens 16 Unterrichtseinheiten (UE). Wird die Fortbildungsfrist überschritten, gilt die erforderliche Fachkunde als nicht mehr nachgewiesen. Arbeitgeber sind überdies verpflichtet, Brandschutzbeauftragte für die Fortbildungsmaßnahmen freizustellen und die Kosten zu tragen.
6. Welche Aufgaben hat ein Brandschutzbeauftragter im Unternehmen?
Brandschutzbeauftragte nehmen eine zentrale Beratungs- und Unterstützungsfunktion für ihre Arbeitgeber ein. Zwar besitzen sie keine Linienverantwortung (sofern ihnen diese nicht ausdrücklich übertragen wurde), sie sind jedoch für die fachgerechte Betreuung des betrieblichen Brandschutzes zuständig.
Gemäß DGUV Information 205-003 gliedern sich die Aufgaben von Brandschutzbeauftragten im Wesentlichen in folgende Bereiche:
- Beratung und Planung: Brandschutzbeauftragte beraten die Geschäftsführung bei der brandschutztechnischen Gestaltung von Arbeitsverfahren, bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln Brandmeldeanlagen und bei der Beurteilung von Brandgefährdungen (Gefährdungsbeurteilungen).
- Brandschutzordnung und Dokumentation: Brandschutzbeauftragte erstellen, aktualisieren und pflegen die Brandschutzordnung nach DIN 14096 sowie Flucht- und Rettungspläne. Zudem führen sie das Brandschutzbuch.
- Kontrolle und Begehungen: Brandschutzbeauftragte führen regelmäßige Brandschutzbegehungen der Arbeitsstätten durch, dokumentieren Mängel wie verstellte Fluchtwege oder abgelaufene Feuerlöscher und schlagen Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel vor.
- Schulung und Unterweisung: Brandschutzbeauftragte planen und leiten die regelmäßigen Brandschutzunterweisungen für die Beschäftigten und bilden die Brandschutzhelfer im Betrieb praktisch aus.
- Zusammenarbeit mit Behörden: Brandschutzbeauftragte sind der zentrale Ansprechpartner für die Feuerwehr, die Berufsgenossenschaften, Sachversicherer und die Brandschutzdienststellen.
- Notfallorganisation: Brandschutzbeauftragte wirken maßgeblich bei der Planung und Durchführung von Räumungs- und Evakuierungsübungen mit und betreuen die brandschutztechnischen Einrichtungen wie Brandmelde- oder Sprinkleranlagen.
7. Welche Bedeutung kommt dem Explosionsschutz in der Weiterbildung für Brandschutzbeauftragte zu?
Der Explosionsschutz ist auf jeden Fall ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung. Das drückt sich sowohl darin aus, dass Teilnehmenden die sogenannte Checkliste im Brand- und Explosionsschutz präsentiert und auseinandergesetzt wird, als auch in der intensiven Bearbeitung der Grundlagen des Explosionsschutzes.
Teilnehmende lernen konkret die für Brandschutzbeauftragte essenziellen Aspekte des Explosionsschutzes kennen, zu denen unter anderem explosionsfähige Atmosphären, Zündquellen und Schutzmaßnahmen zählen.
All das macht ungemein viel Sinn, denn überall dort, wo brennbare Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube entstehen, vermischen sich Brandschutz und Explosionsschutz. Zu bedenken ist ganz einfach, dass eine Explosion fast immer folgenschwere Brände nach sich zieht – und umgekehrt. Daher müssen Brandschutzbeauftragte zwingend in der Lage sein, die kombinierten Gefahren zu erkennen und zu bewerten.
8. Warum sind regelmäßige Fortbildungen im Brandschutz so wichtig?
Gesetze, Normen, technische Regeln, Hilfsmittel, Ausrüstungen usw. entwickeln sich kontinuierlich und teilweise rapide weiter. Regelmäßige Weiterbildungen helfen Brandschutzbeauftragten, ihre Fachkenntnisse aktuell zu halten, Risiken frühzeitig zu erkennen und die Sicherheit von Beschäftigten sowie Sachwerten nachhaltig zu verbessern.
Unabhängig von den vorgeschriebenen Intervallen ist die regelmäßige Fortbildung für Brandschutzbeauftragte eine mehr als sinnvolle Maßnahme, deren Mehrwert – was die Sicherheit für Mensch und Umwelt betrifft – gar nicht hoch genug bewertet werden kann. Wer durch regelmäßige Know-how-Auffrischungen den betrieblichen Brandschutz auf einem sicheren und rechtskonformen Niveau hält, tut überdies sehr viel für den Fortbestand seines Unternehmens. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass es nach schweren Schadenfällen trotz eines ausreichenden Versicherungsschutzes aufgrund von Betriebsstillständen immer wieder zu Insolvenzen kommt.
Übrigens: Auf den hohen praktischen Nutzen der Veranstaltungen des HDT zahlt auch ein, dass viel Raum gelassen wird für die Diskussion individueller Fragestellungen, den Austausch der Teilnehmenden untereinander und die Vernetzung. So lernt man von hochkarätigen Referenten und nimmt zugleich Anregungen und Best Practices mit, die sich bestens in anderen Firmen bewährt haben.
9. Welche Bedeutung kommt der Brandschutzorganisation im Unternehmen zu und welche Rolle spielt dabei der Brandschutzbeauftragte?
Die Brandschutzorganisation ist nichts anderes als das strukturelle Fundament des betrieblichen Brandschutzes. Durch sie wird sichergestellt, dass Brandschutzmaßnahmen nicht nur auf dem Papier existieren, sondern tatsächlich gelebt werden und im Ernstfall reibungslos ineinandergreifen.
Ein gutes Beispiel ist die geordnete Evakuierung. Nur eine klare Organisation verhindert im Brandfall Panik. Die Konsequenzen im Hinblick auf Betriebsunterbrechungen und Sachschäden kann sich jeder ausmalen. Vor allen Dingen geht es hierbei aber um den Schutz und die Unversehrtheit von Menschen.
Was den Brandschutzbeauftragten anbelangt, übernimmt dieser die Rolle des zentralen Koordinators, Beraters und Qualitätsmanagers. Er sorgt dafür, dass die Organisation lebendig und funktionsfähig bleibt.
Noch ein Wort zu den konkreten Rollen innerhalb der Brandschutzorganisation, die der Brandschutzbeauftragte erfüllen muss:
- Schnittstelle im Betrieb: Der Brandschutzbeauftragte verbindet die Interessen der Geschäftsführung (die rechtlich verantwortlich bleibt) mit den Abteilungsleitern, den Beschäftigten und externen Akteuren wie der Feuerwehr oder Sachversicherern.
- Strukturierung von Verantwortlichkeiten: Der Brandschutzbeauftragte wirkt maßgeblich bei der Benennung und Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern mit und stellt sicher, dass alle Schichten und Bereiche eines Unternehmens abgedeckt sind.
- Prozessüberwachung: Der Brandschutzbeauftragte plant und koordiniert die regelmäßigen Räumungs- und Evakuierungsübungen, wertet diese im Nachgang aus und optimiert die Alarmierungs- sowie Rettungswege.
- Prävention und Kontrolle: Durch die Organisation und Durchführung regelmäßiger Brandschutzbegehungen stellt der Brandschutzbeauftragte sicher, dass Mängel im System wie beispielsweise blockierte Notausgänge oder fehlende Kennzeichnungen sofort erkannt und behoben werden.
- Wissensvermittlung: Der Brandschutzbeauftragte steuert die jährlichen Brandschutzunterweisungen für alle Mitarbeiter, damit im Ernstfall wirklich jeder seine Rolle kennt.
10. Welche Dokumente gehören zum betrieblichen Brandschutz?
Zum betrieblichen Brandschutz gehört eine ganze Reihe von Dokumenten, die gesetzlich vorgeschrieben sind und bei Behördenprüfungen oder im Schadensfall (gegenüber Versicherungen und Staatsanwaltschaften) lückenlos vorgelegt werden müssen. Sinnvollerweise unterteilt man die Dokumente in drei Kategorien:
I. Konzeptionelle und organisatorische Dokumente, bestehend aus Brandschutzordnung, Gefährdungsbeurteilung, Brandschutzkonzept / Brandschutznachweis und Explosionsschutzdokument (sofern explosionsgefährdete Bereiche im Betrieb existieren).
II. Grafische Pläne, darunter Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne und Feuerwerklaufkarten.
III. Nachweise, Prüfbücher und Protokolle, als da wären Brandschutzbuch, Prüfberichte und Prüfprotokolle, Protokolle der Brandschutzbegehungen sowie Schulungs- und Unterweisungsnachweise.
11. Kann die Weiterbildung für Brandschutzbeauftragte zur Verbesserung des betrieblichen Brandschutzmanagements beitragen?
Ja – und zwar in erheblichem Maße. Modernes Brandschutzmanagement geht weit über Dinge wie das Kontrollieren von Feuerlöschern hinaus. Es handelt sich hierbei um einen integralen Bestandteil des unternehmerischen Risikomanagements und der Corporate Compliance. Eine qualifizierte Weiterbildung befähigt Brandschutzbeauftragte, den Brandschutz als dynamischen und sogar wertschöpfenden Prozess im Unternehmen zu etablieren.
Was vielfach außer Acht gelassen wird: Neben allgemeiner Sicherheit, Rechtssicherheit und Compliance sowie Kosteneffizienz schaffen vorbildliches Brandschutzmanagement und eine gelebte Sicherheitskultur auch Vorteile beim Employer Branding und zahlen auf das Image als verlässlicher, ausfallsicherer Geschäftspartner ein.
12. Worauf sollte man bei der Auswahl einer Weiterbildung für Brandschutzbeauftragte achten?
Da der Markt für Fortbildungen sehr groß ist, sollten Unternehmen und Brandschutzbeauftragte genau hinsehen und auf folgende Qualitätskriterien achten:
- Konformität mit den Richtlinien: Das Seminar muss explizit nach den Vorgaben der DGUV Information 205-003 und der vfdb-Richtlinie 12-09-01 konzipiert sein. Seriöse Anbieter wie das HDT weisen diese Konformität auf der Ausschreibung und dem Zertifikat aus.
- Mindestumfang: Der Kurs muss nachweislich die geforderten 16 Unterrichtseinheiten (UE) umfassen. Kürzere „Kompakt-Seminare“ erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nicht allein.
- Qualifikation der Dozenten: Es sollte sich unbedingt um ausgewiesene Experten mit hoher Praxisnähe und jahre- oder jahrzehntelanger Erfahrung handeln.
- Aktualität und Branchenbezug: Wählen Sie Fortbildungen, die wirklich auf die aktuell wichtigen Themen eingehen, um dem Wandel Rechnung zu tragen und Teilnehmende mit neuesten Erkenntnissen versorgen.
13. Kann ein externer Dienstleister als Brandschutzbeauftragter bestellt werden?
Ja, das ist rechtlich zulässig. Gesetzliche Vorgaben wie die DGUV Information 205-003 und die ASR A2.2 erlauben es ausdrücklich, die Funktion des Brandschutzbeauftragten an einen qualifizierten externen Dienstleister zu übertragen. In vielen Unternehmen ist das inzwischen auch gängige Praxis.
14. Welche Vorteile hat die Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten?
Externe Brandschutzbeauftragte betreuen zumeist mehrere Unternehmen und bringen dadurch ein enormes Spektrum an Praxiserfahrung und Best-Practice-Lösungen mit. Betriebsblindheit wird dadurch vermieden; der Blick von außen erkennt Schwachstellen oft schneller als interne Mitarbeiter.
Was die Kosten betrifft, müssen sich Unternehmen mit externen Brandschutzbeauftragten um die Brandschutzbeauftragten-Grundausbildung sowie um regelmäßige Fortbildungen nicht kümmern. Seriöse externe Dienstleister stellen garantiert fortgebildete Fachkräfte in den Dienst.
Wichtig ist aber, dass auch bei externen Brandschutzbeauftragten eine schriftliche Bestellung zu erfolgen hat, in der die Aufgaben und Kompetenzen exakt definiert sind. Zudem benötigt der externe Brandschutzbeauftragte im Betrieb einen festen, internen Ansprechpartner, der beispielsweise bei der Begleitung von Rundgängen seine Kenntnisse einbringt.
15. Können die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten und der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) von derselben Person übernommen werden?
Ja, eine Personalunion ist rechtlich möglich, erfordert aber eine strikte organisatorische Trennung. Da beide Funktionen dem Bereich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes angehören, überschneiden sich viele Themengebiete (z. B. bei der Gefährdungsbeurteilung). Daher nutzen viele Unternehmen die Synergien und lassen eine Person in beiden Funktionen ausbilden.
Übrigens: Das HDT bietet Ihnen hier mit der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten sowie mit der Weiterbildung für Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestens bewährte und stark nachgefragte Schulungen.
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