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Hybrid-Seminar

Grundlehrgang Fachkunde gemäß § 9 EfbV und § 5 AbfAEV

Anerkannter Lehrgang für Entsorgungsfachbetriebe, Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen

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Grundlehrgang Fachkunde gemäß § 9 EfbV und § 5 AbfAEV
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In der Veranstaltung vermitteln wir Ihnen die Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche... mehr

Grundlehrgang Fachkunde gemäß § 9 EfbV und § 5 AbfAEV

In der Veranstaltung vermitteln wir Ihnen die Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten bestehend aus: Aufbau, Rechtssystematik, Vorgaben des Abfallrechts und der Kreislaufwirtschaft (EU, Land, Bund) sowie die Regelwerke des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und untergesetzliche Regelinhalte, Einstufung  und Klassifizierung (AVV, Gefahrstoffrecht, Gefahrgut).

Im folgenden Teil der Veranstaltung werden die Themen Nachweisführung und Überwachung sowie Sammlung, Transport und Vermittlung von Abfällen-, Anzeige- und  Erlaubnisverfahren behandelt.

Anforderungen aus der Produktverantwortung (u.a. produktspezifische Gesetze und Verordnungen, Quotenregelung, Überlassungspflichten) als auch Abfalleigenschaften und ihre Besonderheiten (Abfälle mit erhöhtem Gefährdungspotenzial) werden systematisch abgearbeitet.

Sie erfahren alles zur Betriebsorganisation des Entsorgungsfachbetriebs und über weitere abfallrelevante Umweltvorschriften.

Aufbauend auf die Umweltvorschriften, vermitteln wir Ihnen alles über die straf-, zivil-, ordnungsrechtliche Haftung für Entsorger sowie Verantwortlichkeiten, die aus den Anforderungen des Transport- und Güterkraftverkehrsrecht resultieren.

Kreislaufwirtschaft und Entsorgungsanlagen bestehend aus Zulassung, Haftung, Anlagentechnik, sicherer Betrieb schließen den Inhalt ab.

Zum Thema

Sie bekommen die geforderte Fachkenntnis, welche die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen von Entsorgungsfachbetrieben, von Abfallsammlungs- und Beförderungsunternehmen sowie Abfallhändler und -makler zwingend erforderlich und nachzuweisen sind.

Sie erlernen umfassende Kenntnisse über die einzuhaltenden abfallrechtlichen Vorschriften, Anforderungen und Pflichten. 

Sie erhalten anhand von Fallbeispielen aus der Praxis Anleitung und Tipps zur Umsetzung der rechtlichen Anforderungen in die betriebliche Praxis.

 

Zielsetzung

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen die für die Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben bzw. von Einsammlungs- und Beförderungsbetrieben verantwortlichen Personen die berufsspezifische Fachkunde durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang nachweisen. Inhalte und Dauer des Lehrgangs sind behördlich vorgegeben. Die Lehrgangsdauer nach der Anzeige- und Erlaubnisverordnung AbfAEV beträgt 30 Stunden; nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) 36 Stunden.

 

Teilnehmerkreis

Verantwortliche Personen von Entsorgungsfachbetrieben und von Einsammlungs- und Beförderungsbetrieben, Abfallbeauftragte, Abfallmakler.

Jeder Teilnehmer erhält nach der erfolgreich absolvierten Teilnahme des Lehrganges ein bundesweit anerkanntes Teilnahmezertifikat.

 

Programm

Leitung:
Michael Jurchen Umweltberatung und Audit, Mehrfachbeauftragter
Dipl.-Ing. Klaus Borkowski, ö.b.u.v. Sachverständiger, beratender Ingenieur, Dorsten
Dr. rer. nat. Jürgen Zentgraf, Leiter des Amtes für Umweltschutz, 
Stadtverwaltung Mülheim/Ruhr

 
Tag 1, 09:30 - 17:30 Uhr
 
1. Teil
Vorschriften des Abfallrechts und sonstige abfallrelevante Umweltschutzvorschriften
 
09:30 
Einführung in die Rechtsvorschriften
Michael Jurchen
 
10:00 Europäisches Abfallrecht
Michael Jurchen
 
10:30 Kaffeepause
 
10:45 Regelwerke
Michael Jurchen
 
12:30 Gemeinsames Mittagessen
 
13:30 Kreislaufwirtschaftsgesetz und das untergesetzliche Regelwerk 
Michael Jurchen

14:30 Kaffeepause
 
14:45 Vollzug der grenzüberschreitenden Abfallverbringung
Michael Jurchen
 
16:15 Sonstige abfallrelevante Umweltvorschriften
Michael Jurchen
 
17:30 Ende des ersten Veranstaltungstages
 
 
Tag 2, 09:00 - 18:00 Uhr
 
09:00 
Bestellung von Beauftragten, Maklertätigkeit
Michael Jurchen

09:45 Entsorgungsfachbetriebsverordnung
Michael Jurchen
 
10:45 Kaffeepause
 
11:00 Anzeige- und Erlaubnisverordnung AbfAEV 
Dipl.-Ing. Klaus Borkowski
 
12:00 Erfolgskontrolle zum 1. Teil
 
12:30 Gemeinsames Mittagessen
 
 
2. Teil
Vorschriften des Gefahrstoffrechts und Arbeitsschutzregelungen
 
 
13:30 Gefahrguttransporte 
Dipl.-Ing. Klaus Borkowski
 
15:00  Kaffeepause
 
15:15 Struktur und Ziel von Arbeitsschutzvorschriften 
Michael Jurchen
 
16:00 Gefahrstoffrecht
Michael Jurchen
 
16:30 Gerätesicherheitsgesetz/Gewerbeordnung
Michael Jurchen
 
17:00 Erfolgskontrolle zum 2. Teil
 
18:00 Ende des zweiten Veranstaltungstages
 
 
Tag 3, 09:00 - 18:15 Uhr
 
3. Teil
Haftungs- und strafrechtliche Risiken im Entsorgungsbereich
 
09:00 Haftungs- und strafrechtliche Risiken bei dem Betrieb von Entsorgungsanlagen 
Dr. rer. nat. Jürgen Zentgraf
 
10:30 Kaffeepause
 
10:45 Zulassung von Anlagen
Dr. rer. nat. Jürgen Zentgraf
 
12:15 Erfolgskontrolle zum 3. Teil
Dr. rer. nat. Jürgen Zentgraf
 
13:00 Gemeinsames Mittagessen
 
 
4. Teil
Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, die von Abfällen ausgehen können sowie Maßnahmen zu deren Verhinderung oder Beseitigung und Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen
 
14:00 Abfalleigenschaften und Probenahme 
Michael Jurchen
 
14:30 Untersuchungen und Reaktionen
Michael Jurchen
 
15:30 Kaffeepause
 
15:45 Parameter und Richt- und Grenzwerte 
Dipl.-Ing. Klaus Borkowski
 
16:45 Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, die von Abfällen ausgehen können und Maßnahmen zur Verhinderung oder Beseitigung derselben
 
17:30 Erfolgskontrolle zum 4. Teil
Dipl.-Ing. Klaus Borkowski
 
18:15 Ende des dritten Veranstaltungstages
 
 
Tag 4, 09:00 - 17:15 Uhr
 
09:00 - 12:00 Anzeige- und Erlaubnisverordnung 
09:00 - 17:15 Entsorgungsfachbetriebsverordnung
 
 
5. Teil 
Kreislaufwirtschaft und Entsorgungstechnik
 
09:00 Kreislaufwirtschaft 
Dipl.-Ing. Klaus Borkowski
 
09:45 Anforderungen an Zwischenlager/Abgrenzung Zwischenlagerung
Dipl.-Ing. Klaus Borkowski
 
10:15  Kaffeepause
 
10:30 Aufgaben der betrieblichen Organisation/Abfallmanagement
Dipl.-Ing. Klaus Borkowski
 
11:45 Erfolgskontrolle
Dipl.-Ing. Klaus Borkowski
 
12:00 
Ende der Veranstaltung für Anzeige- und Erlaubnisverordnung und Ausgabe der Zertifikate
Zusätzlicher Teil Entsorgungsfachbetriebsverordnung § 9 EfbV
Gemeinsames Mittagessen
 
13:00 Behandlungsverfahren und Verwertungsanlagen 
Dipl.-Ing. Klaus Borkowski
 
14:00 Kompostierung und biologische Abfallbehandlung
Dipl.-Ing. Klaus Borkowski
 
14:45 Kaffeepause
 
15:00 Thermische Behandlung
Dipl.-Ing. Klaus Borkowski
 
16:00 Deponierung
Dipl.-Ing. Klaus Borkowski
 
16:45 Erfolgskontrolle zum 5. Teil 
Dipl.-Ing. Klaus Borkowski
 
17:15 Ende des vierten Veranstaltungstages und Ausgabe der Zertifikate für Entsorgungsfachbetriebe
 

Weiterführende Links zu "Grundlehrgang Fachkunde gemäß § 9 EfbV und § 5 AbfAEV"

Hinweise

Zur Erlangung der Maklergenehmigung gemäß §§ 53-54 KrWG ist die Fachkunde nach §§ 8-9 EfbV erforderlich.

Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen

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