Burkard Becker
Becker Hebesysteme, Ebensfeld
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Zusammenfassung Ihrer Buchung
In der ganzheitlichen Betrachtungsweise der BetrSichV wird vor der erstmaligen Inbetriebnahme die Prüfung der Anlage gefordert. Änderungen bzw. wesentliche Veränderungen im Anlagenbestand haben unterschiedliche Rechtsfolgen, mit Auswirkungen auf den einzuhaltenden Stand der Technik und Art/Umfang der Prüfung vor (Wieder)Inbetriebnahme. Wiederkehrende Prüfungen sind sowohl für die Anlage als auch für deren Anlagenteile vorgeschrieben.
Für Besichtigungen bei inneren und äußeren Prüfungen sowie für Druckprüfungen können nach BetrSichV Ersatzprüfungen bzw. gleichwertige zerstörungsfreie Prüfungen eingesetzt werden. Für wiederkehrende Prüfungen durch zugelassene Überwachungsstellen – ZÜS – sind nach unten flexible Höchstfristen festgesetzt. Diese Fristen hat der Betreiber auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und von einer ZÜS überprüfen zu lassen. Die neuen TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1201-2 "Prüfungen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck" lösen die bisherigen TRB der Reihe 500 für Prüfungen von Druckbehältern und TRR der Reihe 500 für Prüfungen von Rohrleitungen ab. Sie konkretisieren die Prüfanforderungen der BetrSichV und bieten Spielraum für den Einsatz von neuen, innovativen Verfahren für Prüfungen sowie Risikoanalyse. Die Kenntnis der neuen TRBS für die Prüfung von Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen, im Kontext der TRBS für die Gefährdungsbeurteilung, ist unabdingbar für die rechtskonforme Umsetzung der BetrSichV. Die flexiblen Prüfvorschriften der BetrSichV und deren Konkretisierung in der TRBS 1201-2 eröffnen den Betreibern und den Prüforganisationen/-personen Möglichkeiten für neue wirtschaftliche Prüfkonzepte zur Gewährleistung der gesetzlich vorgeschriebenen Anlagensicherheit, bei hoher Verfügbarkeit und planbaren, zeitlich optimierten Anlagenstillständen.
Zum Thema
Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - hat tief greifende Änderungen mit sich gebracht. Die erweiterten Betreiberpflichten betreffend Planung, Beschaffung, Inbetriebnahme, Betrieb und Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen erfordern ein integriertes Betriebskonzept. In den neuen TRBS werden u. a. Anforderungen und Zusammenhänge zwischen der Gefährdungsbeurteilung bei Beschaffung und Betrieb und den daraus resultierenden Prüffristen und Prüfkonzepten für überwachungsbedürftige Druckanlagen geregelt.
Das Seminar vermittelt die aktuellen Vorschriften zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen.
USP
Programm
Tag 1, 09:00 - 17:00 Uhr
Gesetzliche Grundlagen - BetrSichV: Vorgeschriebene Prüfungen für überwachungsbedürftige Druckanlagen - Erweiterte Betreiberpflichten - Gefährdungsbeurteilung, Ermittlung der Prüffristen
Das neue Technische Regelwerk - Übersicht:
TRBS 1201 "Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" - Konzept, Zuständigkeiten- TRBS der Reihe 2141 "Gefährdungen durch Dampf und Druck" - Aufbau, Konzept
Prüfungen von Druckanlagen nach TRBS 1201 und TRBS 1201-2 "Prüfungen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck":
Prüfung von der erstmaligen Inbetriebnahme - Änderungen und wesentliche Veränderungen im Anlagenbestand - Rechtsfolgen, Prüfungen- Eigenherstellung: Stand der Technik, erweiterte Prüfungen- Wiederkehrende Prüfungen - Prüfung der Anlage - Prüfung von Anlagenteilen (Druckbehälter, Rohrleitungen)
Einbindung von Prüfkonzepten bei der Gefährdungsbeurteilung: Gefährdungsbeurteilung - Inhalt, Ablauf, Dokumentation - Prüfungen als Maßnahmen für den sicheren Betrieb- Ermittlung der Prüffristen: Gestaltungsmöglichkeiten, sicherheitsorientierte Beschaffung
Neue Prüfkonzepte: On-Stream-Inspection - Zustandsanalyse bei laufendem Betrieb - Risikobasierte Inspektion
Das Seminar befähigt, überwachungsbedürftige Druckbehälteranlagen/Rohrleitungen entsprechend §§ 15, 16 und Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV zu prüfen.
Zielsetzung
Die Teilnehmer dieses 1-tägigen Seminars lernen neue Prüfkonzepte für Druckbehälter und Rohrleitungen kennen. Das Seminar befähigt, überwachungsbedürftige Druckbehälteranlagen/Rohrleitungen entsprechend §§ 15, 16 und Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV zu prüfen.
Teilnehmerkreis
Anlagenbetreiber, Konstrukteure, Anlagenplaner und -errichter
Projektingenieure, Sicherheitsfachkräfte, Verantwortliche für Anlagensicherheit, Überwachung und Instandhaltung von Druckanlagen
Aufsichtspersonal von Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften, Mitarbeiter von Überwachungs- und Prüforganisationen
Becker Hebesysteme, Ebensfeld
TSS Consulting Software, Bergheim
Langjährige Industrietätigkeit im Anlagenbau, Mitglied der deutschen Regierungsdelegation bei der Erarbeitung der Druckgeräterichtlinie, Obmann des CEN/TC 210 (1991 bis 2006), Mitglied im AD 2000-Arbeitskreis, externer Berater für Druckanlagen im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (2003 bis 2004), als Mitglied in den zuständigen Arbeitskreisen direkt beteiligt an der Erarbeitung des neuen TRBS-Regelwerkes im Gefahrenfeld Dampf und Druck unter der Betriebssicherheitsverordnung, seit über 20 Jahren Ausbilder für Sachkundige bzw. befähigte Personen für die Prüfung von überwachungsbedürftigen Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen.
Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 1 VDSI Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz bewertet.
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