Zur Prüfung befähigte Person von Baumaschinen
Qualifikation zur Prüfung der Arbeitsmittel nach BetrSichV § 14
Information
Zur Prüfung befähigte Person von Baumaschinen
Am ersten Tag erfahren Sie die rechtlichen Inhalte als Basis der Ausbildung zur Befähigten Person Baumaschinen und Sie erhalten die Informationen, die für Ihre Bestellung zur Befähigten Person Baumaschinen relevant sind.
Am zweiten Tag werden die Pflichten der Befähigten Person Baumaschinen erläutert und verbunden mit einer Einweisung in die Prüfung der Arbeitsmittel.
Zum Thema
In diesem Seminar werden betriebserfahrene Personen mit geeigneter Berufsausbildung und der Sachkunde zur Beurteilung des sicheren Zustands der Arbeitsmittel zur Befähigten Person Baumaschinen geschult. Im Anschluss an das Seminar können die Teilnehmer eigenverantwortlich die Prüfungen der Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung § 14 durchführen.
Zielsetzung
Das Seminar "Zur Prüfung befähigte Person von Baumaschinen" im Haus der Technik e.V. vermittelt den Teilnehmern die Inhalte der Vorschriften und Regelwerke für die Durchführung der Prüfungen an Baumaschinen und damit die erforderliche Sachkunde als Voraussetzung der Bestellung im Unternehmen.
Im Seminar werden vielfältige praxisnahe Hinweise zu Organisation, Ablauf und Dokumentation der Prüfungen gegeben.
Teilnehmerkreis
Führungspersonal Technik, Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei Maschinenbetreibern und Verleihern von neuen und gebrauchten Baumaschinen, Baumaschinenzubehör und Anbaugeräten, Fuhrparkleiter, Instandhaltungsfachpersonal, Geräteführer von Baumaschinen.
Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bzgl. Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 bis 2.4) setzen wir voraus.
USP
- Zusatzqualifikation Befähigte Person
- Prüfung der Arbeitsmittel
- mit zahlreichen praxisnahen Hinweisen
Programm
Seminar Tag 1, 09:00 bis 17:00 Uhr
- Befähigte Person Baumaschinen I
Gesetzliche Grundlagen
- Maschinenrichtlinie
- Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschriften
- Prüfhinweise
Auswahl und Bestellung der befähigten Person Baumaschinen
Seminar Tag 2, 09:00 bis 17:00 Uhr
- Befähigte Person Baumaschinen II
Aufgaben und Pflichten der befähigten Person Baumaschinen
- Wartung und Instandhaltung
- Zusammenarbeit mit dem technischen Kundendienst
- Festlegen von Art, Umfang und Fristen von Prüfungen
- Durchführung von Prüfungen
- Dokumentation der Ergebnisse
Theoretische Einweisung in die Prüfung von Baumaschinen entsprechend DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12, Abs 3.22 (alt: BGR 500)
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus
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Informationen
Veranstaltungsorte:
Hinweise
Das Seminar ist anerkannt von der Ingenieurkammer-Bau NRW mit 14 Unterrichtseinheiten.
Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen
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