Zur Prüfung Befähigte Person von Hubarbeitsbühnen mit Praxisteil an einer Hubarbeitsbühne
inklusive Erlangung eines Fahrausweises
Information
Zur Prüfung Befähigte Person von Hubarbeitsbühnen mit Praxisteil an einer Hubarbeitsbühne
Durch falsch aufgestellte oder schadhafte Hubarbeits- und Hebebühnen kommt es immer noch zu zahlreichen Unfällen in den Betrieben. Diese Arbeitsmittel haben eweite Einsatzgebiete und können bis zu 100m hoch und 40 m weit ausgefahren werden.
Bei diesem Praxisseminar steht die Sachkundeprüfung im Fokus. Die Veranstaltung vermittelt den neuesten Stand der Sicherheitstechnik für Hubarbeitsbühnen.
Zum Thema
Dieses 2 tägige Seminar vermittelt den Teilnehmern die Sachkunde, um befähigte Person für Hubarbeitsbühnen zu werden. Der Seminarinhalt bezieht sich auf die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2,6) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).
Der Betrieb von Hebebühnen ist im Kapitel 2.10 der DGUV-Regel 100-500 geregelt.
Im Absatz 2.9 ist beschrieben, dass Hubarbeitsbühnen (Hebebühnen) nach der ersten Inbetriebnahme und in Abständen von einem Jahr durch eine Befähigte Person geprüft werden müssen.
Zielsetzung
Die 2-tägige Ausbildung versetzt die Teilnehmer nach erfolgreich absolvierter Prüfung in die Lage, als Sachkundiger für Hubarbeitsbühnen tätig zu sein. Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs ein Zertifikat/Befähigungsnachweis zum Nachweis des Sachkundeerwerbs.
Die Veranstaltung umfasst die Theorie und einen umfassenden Praxisteil an einer Hubarbeitsbühne vor Ort.
Teilnehmerkreis
Betriebsingenieure, Sicherheitsbeauftragte, Meister, Monteure/Techniker, Fach- und Führungskräfte, angehende Befähigte Personen, die Wartungs-, und Instandhaltungsarbeiten vornehmen oder Prüfungen zur Funktions- und Arbeitssicherheit des Arbeitsmittels Hubarbeitsbühne veranlassen, Mitarbeiter, die als Befähigte Person für Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden sollen.
Die Teilnehmer sollten über Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umgang mit Hubarbeitsbühnen und deren Prüfung verfügen.
Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bzgl. Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 bis 2.4) setzen wir voraus.
USP
- berufliche Zusatzqualifikation
- mit Befähigungsnachweis
- mit praktischem Teil
Programm
Seminar Tag 1, 09:00 bis 17:00 Uhr
- Befähigte Person Hubarbeitsbühnen I
- Rechtliche Grundlagen: Betriebssicherheitsverordnung und anerkannte Regeln der Technik, Arbeitsschutzvorschriften, DGUV V 1 und DGUV R 100-500, Grundsätze für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen nach dem DGUV Grundsatz 308-002
- Befähigung des Prüfers
- Verantwortung, Haftung des Betreibers und Prüfers
- Vorgaben für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen
- Anforderungen an Hubarbeitsbühnen: Bauvorschriften, Baugruppen und Bauelemente, sicherheitstechnische Einrichtungen
- Zustand der Bauteile und Einrichtungen, Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen
Seminar Tag 2, 09:00 bis 17:00 Uhr
- Befähigte Person Hubarbeitsbühnen II
- Praktische Vorgehensweise bei einer Prüfung: Verantwortung und Haftung - Bedeutung der Befähigten Person - Schäden - Prüfungsvorgehen für Hubarbeitsbühnen, Prüfungshilfsmittel, Prüfungsablauf, Dokumentation der Prüfung
- Sachkundeprüfung der Teilnehmer mit Auswertung und Besprechung
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus
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Informationen
Veranstaltungsorte:
Hinweise
Diese Veranstaltung findet in der RST Technische Industrieberatung in Brühl statt. Dort werden die Lerninhalte an einer Hubarbeitbühne auf den neuesten Stand der Technik vermittelt. Der umfassende Praxisteil ist ein wichtiger Bestandteil der Sachkundeschulung.
Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen
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