Ausbildung zum Explosionsschutzbeauftragten

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Präsenz

Ausbildung zum Explosionsschutzbeauftragten

Der Explosionsschutzbeauftragte sorgt durch regelmäßige Begehung der Arbeitsbereiche und Mitarbeiterschulung für fachkundige Prävention. Er fungiert auch als Schnittstelle zwischen dem Unternehmen, Versicherungen, Behörden und der Feuerwehr.
Die viertägige Ausbildung widmet sich den rechtlichen Bestimmungen, Schadensereignissen und Schutzmaßnahmen.

Der elektrische und nicht-elektrische Explosionsschutz wird erläutert mit Regelwerken und Prüfungsarten. Die Zündquellenanalyse wird mit einer Übung vertieft. Zum konstruktiven Explosionsschutz gibt es Tipps zur Vermeidung von Zündquellen und für technische Schutzmaßnahmen. Ein Experimentalvortrag macht Explosionsgefahren und Schutzmaßnahmen anschaulich.
Die Veranstaltung schlieĂźt nach einer Zusammenfassung der Aufgaben des Explosionsschutzbeauftragten mit einer schriftlichen AbschlussprĂĽfung ab.

zum Thema

Explosionen stellen eine große Gefahr für Unternehmen dar, die mit Gefahrstoffen wie brennbaren Gasen, Dämpfen, Aerosolen oder Stäuben umgehen. Jedes Jahr entsteht aufgrund von Explosionen großer Schaden in deutschen Unternehmen. Dabei geht es nicht nur um den immensen finanziellen Verlust durch die Vernichtung von Betriebskapital oder den nachfolgenden Ausfall der Produktion, sondern es entstehen dabei auch schwere Personenschäden und schlimme Schäden an der Umwelt.
Die für den Explosionsschutz notwendigen, sehr umfassenden und technisch hoch anspruchsvollen Maßnahmen unterliegen strengen rechtlichen und versicherungstechnischen Auflagen. Der Unternehmer alleine ist mit der Einhaltung der Auflagen oft überfordert und so ist es, gerade bei größeren Unternehmen, ratsam, einen fachlich qualifizierten Explosionsschutzbeauftragten einzusetzen. Dabei ist, ähnlich wie beim Gefahrstoffbeauftragten, der Begriff "Explosionsschutzbeauftragter" gesetzlich nicht geschützt.

Zielsetzung

Durch Explosionen entstehen in den Unternehmen große Schäden. Darum ist es für Unternehmer wichtig, einen qualifizierten vorbeugenden Explosionsschutz zu betreiben.
Die Ausbildung "Explosionsschutzbeauftragter“ qualifiziert zum fachkundigen Mitarbeiter, dessen Aufgabe darin besteht, den Unternehmer in allen Belangen des vorbeugenden Explosionsschutzes zu beraten und zu unterstützen.

Bitte beachten Sie, dass das Explosionsschutzdokument aus zeitlichen Gründen nur kurz vorgestellt werden kann. Das HDT hat dazu ein gesondertes Tagesseminar „Das Explosionsschutzdokument“ im Programm.

Teilnehmerkreis

Das Seminar "Ausbildung zum Explosionsschutzbeauftragten" richtet sich an alle, die im Unternehmen fĂĽr den Bereich Brand- und Explosionsschutz verantwortlich sind oder diese Aufgabe zukĂĽnftig ĂĽbernehmen. 
Insbesondere sind Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Störfallbeauftragte oder Umweltschutzbeauftragte angesprochen. Die Ausbildung richtet sich auch an Personen, die sich in sonstiger Weise mit dem Thema Explosionsschutz beschäftigen, wie Versicherungsfachleute, Planungsingenieure oder andere interessierte Personen.

Programm

30.11.2027
09:00—12:15
EinfĂĽhrung, Recht, Gefahren/SchutzmaĂźnahmen - Teil I
13:15—17:00
EinfĂĽhrung, Recht, Gefahren/SchutzmaĂźnahmen - Teil II
01.12.2027
09:00—12:15
Konstruktiver Explosionsschutz
13:15—17:15
Nichtelektrischer Explosionsschutz: ZĂĽndgefahren durch Funken - Grundlagen und MaĂźnahmen zum Explosionsschutz
02.12.2027
09:00—12:15
Elektrischer Explosionsschutz Teil 1
13:15—16:30
Elektrischer Explosionsschutz Teil 2
03.12.2027
09:00—12:15
Experimentalvortrag: Verhüten von Bränden und Explosionen in der betrieblichen Praxis
13:15—16:30
AbschlussprĂĽfung

Referenten

Dipl.-Ing. Thomas Grunewald
Bundesanstalt fĂĽr Materialforschung(nicht belegen)

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Fachbereich 2.1 Explosionsschutz Gase, Stäube

  • Ingenieurstudium des Maschinenbaus in Berlin
  • nach Industrietätigkeit seit 1991 in der Bundesanstalt fĂĽr Materialforschung und -prĂĽfung (BAM) tätig
  • Forschungstätigkeiten in der Wasserstofftechnologie und im Explosionsschutz, Bereich nichtelektrischer ZĂĽndquellen und LiIonBatt.
  • Forschungsleiter im Bereich mechanisch erzeugter Funken
  • Bearbeitung von PrĂĽfaufträgen, u.a. Werkzeuge fĂĽr den Ex-Bereich
  • Gutachtertätigkeit
  • Beratung von Industrie und Fachbehörden
  • Mitarbeit in der internationalen Normung im Bereich des nichtelektrischen Explosionsschutzes
  • die BAM leistet als Kompetenzzentrum „Sicherheit in Technik und Chemie“ einen entscheidenden Beitrag zur Entwicklung der deutschen Wirtschaft
Thomas Westers
Pepperl+Fuchs Vertrieb Deutschland GmbH

ehem. Pepperl+Fuchs SE, Mannheim

Thomas Westers, Jahrgang 1961, begann seinen Berufsweg bei den Technischen Werken Ludwigshafen AG. Nach mehrjähriger Erfahrung im Steuerungs-und Schaltanlagenbau wechselte er 1989 zu Pepperl+Fuchs SE in Mannheim. Zunächst als Anwendungsberater mit Beratungsschwerpunkt in den Branchen Chemie, Öl und Gas, Pharmazie und Energieerzeugung. Seit 2000 dann als Produktmarketingmanager für Feldbus- und Remote I/O Systeme für explosionsgefährdete Bereiche. Seit 2008 ist er Trainer und Seminarleiter für Explosionsschutz und Feldbussysteme. Weiterhin Mitglied in Arbeitsgruppen des ZVEI, der IEC der FDTGroup AISBL und des PACTware Consortium e.V.

Pascal Heger
HEGER - Schulungen für Brandschutz und Prävention
HEGER - Schulungen für Brandschutz und Prävention, Porta Westfalica

Pascal Heger wurde am 20. Mai 1975 in Rendsburg geboren. 2007 beendete er erfolgreich sein Magisterstudium der „Angewandten Kulturwissenschaften“ an der Universität Lüneburg. Er ist vom TÜV Nord ausgebildeter Brandschutzbeauftragter und glücklicher Vater von drei Kindern.
Während seiner langjährigen Tätigkeit als Jugendbetreuer beim Technischen Hilfswerk Minden in den 90er Jahren begann er sich dafür zu interessieren, wie Themeninhalte jeglicher Art interessant und kurzweilig vermittelt werden können. Für seine damalige Arbeit wurde er mit dem „Helferabzeichen in Gold“ von der Bundesanstalt geehrt.
In seinem fächerübergreifenden Studium lernte Pascal Heger, sich in Themenbereiche verschiedener Berufsfelder einzuarbeiten, diese ganzheitlich zu betrachten und darüber zu referieren. Sein Studium, seine Erfahrung im Bereich der Ausbildung und sein Fachwissen in modernen Ausbildungsmethoden bildeten somit die ideale Grundlage für seinen heutigen Beruf als selbstständiger Referent für „Experimentalvorträge“. Mit diesen Vorträgen bereist er Unternehmen und zeigt seinen Teilnehmern, wie täglich genutzte Stoffe wie Schmiermittel, Lösemittel, Metalle, Stäube, Druckgaspackungen, Gase und ätzende Stoffe in ganz normalen Arbeitssituationen plötzlich hochgefährlich werden können.
Pascal Heger hielt seine Vorträge bereits für namhafte Unternehmen wie Airbus, Unilever, Volkswagen, Hilti, Würth, Webasto, EADS, Rhode & Schwarz, EnBW u.a. Seine Referenzen sind ausnahmslos positiv und spiegeln somit den Erfolg seiner Arbeit wieder.
Dipl.-Ing. Volker Krone
IEP Technologies GmbH
IEP Technologies GmbH
  • Studium Maschinenbau an der Universität und Gesamthochschule Paderborn mit Richtung Fertigungstechnik
  • 1991 bis 2001 Tätigkeit als Vertriebs- und Beratungsingenieur im Bereich konstruktiver Explosionsschutz bei Fike, Mannheim
  • 2001 bis 2004 Gutachter fĂĽr Explosionsschutz bei der DMT; Dortmund
  • Ende 2004 Wechsel in Projektierung und Vertrieb zur Firma KIDDE-DEUGRA, jetzt IEP Technologies GmbH, Ratingen fĂĽr den Bereich Explosionsschutz
  • Seit 2007 aktive Mitarbeit im Fachgremium der VDI zur Erstellung der Richtlinie VDI 2263 Blatt 7 und 8 fĂĽr Brand- und Explosionsschutz an SprĂĽhtĂĽrmen und Elevatoren; seit 2016 Mitarbeit bei der grundlegenden Ăśberarbeitung an allen Richtlinien der Reihe VDI 2263
Ralph Klein

Wissens-Jongleur® Ralph Klein, Stuttgart

Ralph Klein hat sein Berufsleben über das Handwerk begonnen. Er war in verschiedenen großen und kleinen, ja selbst in kleinst Unternehmen im Handwerk und der Industrie tätig. Ein Abstecher zu einer Behörde, in einer nicht ganz alltäglichen Welt einer Justizvollzugsanstalt, runden die vielseitigen Facetten des bisherigen Berufsweges ab. Sein Motto lautet: „Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein“. Ralph Klein hat Beruf und Hobby verbunden. In eindrucksvoller Weise schafft er es, mit Wissen zu jonglieren. Mit seiner Beratungsfirma Wissens-Jongleur™ ist er bereits in Unternehmen auf den Gebieten Arbeitssicherheit, Abfall und Gefahrgut tätig. Er vermittelt sein Wissen im Rahmen von Schulungen, Fach- und Impulsvorträgen. Auf Messen ist er ein gern gesehener Redner, der bei seinen Schulungen und Vorträgen das Publikum auch bei den trockensten Themen motiviert.

  • Staatlich anerkannter Betriebswirt des Handwerks
  • Meister im Elektrotechnik-Handwerk
  • Fachkraft fĂĽr Arbeitssicherheit
  • GeprĂĽfter EHS-Manager
  • SGA-Managementbeauftragter (ISO 45001)
  • Leitender Auditor SGA-Managementsystem (DIN ISO 45001 1st, 2nd und 3rd Party)
  • Gefahrgutbeauftragter
  • Immissionsschutzbeauftragter
  • Gewässerschutzbeauftragter
  • Abfallbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter
  • Zertifizierter Scrum Master

Hinweise

FĂĽr die Ausbildung zum Explosionsschutzbeauftragten sind Grundkenntnisse des Explosionsschutzes vorteilhaft. Das HDT bietet in diesem Zusammenhang die eintägige Schulung Grundlagen des Explosionsschutzes an.

Mehr zu diesem Thema

Häufige Fragen und Antworten (FAQ) zur Ausbildung zum Explosionsschutzbeauftragten

1. Was ist die Rolle von Explosionsschutzbeauftragten?

Als fachkundige Personen unterstützen und beraten Explosionsschutzbeauftragte Arbeitgeber bei allen Fragen des betrieblichen Explosionsschutzes. Weil die rechtliche Gesamtverantwortung beim Unternehmer verbleibt, übernimmt der Beauftragte primär eine steuernde und koordinierende Rolle im Betrieb.

Zu den konkreten Kernaufgaben eines Explosionsschutzbeauftragten gehören:

  • Gefährdungsbeurteilungen: Mitwirkung bei der Analyse und Bewertung von Explosionsrisiken.
  • Dokumentation: Fachgerechte Erstellung und Aktualisierung des gesetzlich geforderten Explosionsschutzdokuments.
  • Zoneneinteilung: Einteilung und Bewertung von explosionsgefährdeten Bereichen – Ex-Zonen.
  • Mitarbeiterunterweisung: Schulung der Beschäftigten zum sicheren Verhalten im Ex-Bereich.
  • PrĂĽfkoordination: Organisation und Begleitung der wiederkehrenden PrĂĽfungen von Ex-Anlagen.

Die rechtliche Basis fĂĽr die genannten Aufgaben bilden:

2. FĂĽr welche Unternehmen ist Explosionsschutz Pflicht?

Explosionsschutz ist für jeden Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend, sobald im Betrieb mit brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben gearbeitet wird und diese mit Sauerstoff eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden können. Die Pflicht besteht unabhängig von der Betriebsgröße oder der Branche.

Sobald ein Explosionsrisiko im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (nach GefStoffV und BetrSichV) nicht sicher ausgeschlossen werden kann, müssen Schutzmaßnahmen ergriffen und ein Explosionsschutzdokument erstellt werden.

Typische Beispiele fĂĽr betroffene Branchen, Betriebe und Gefahrenquellen sind:

  • Chemie- und Pharmaindustrie: Verarbeitung von Lösemitteln und Chemikalien.
  • Holz- und Metallverarbeitung: Entstehung von Holz- oder Aluminiumstäuben.
  • Handwerk: Lackierereien, Schreinereien und Kfz-Werkstätten.
  • Agrar- und Lebensmittelwirtschaft: GetreidemĂĽhlen, Siloanlagen und Mehlverarbeitung.
  • Entsorgung & Energie: Recyclingbetriebe, Kläranlagen und Biogasanlagen.
  • Logistik: Lagerung von Gefahrstoffen oder brennbaren GĂĽtern.

3. Was genau ist die ATEX-Richtlinie?

Die ATEX-Richtlinien sind harmonisierte europäische Regelungen zur Vermeidung von Explosionsrisiken. Der Name leitet sich aus der französischen Bezeichnung „ATmosphères EXplosibles“ (explosionsfähige Atmosphären) ab.

Es wird strikt zwischen zwei Richtlinien unterschieden:

ATEX 114 für Hersteller (offiziell: Richtlinie 2014/34/EU) regelt die Anforderungen an Geräte, Maschinen und Schutzsysteme, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden (z. B. CE-Kennzeichnung und Ex-Schutz-Zertifikate).

Die ATEX 153 für Betreiber (Richtlinie 1999/92/EG) regelt den Mindestschutz für Arbeitnehmer. Sie verpflichtet Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung, Zoneneinteilung und zur Erstellung des Explosionsschutzdokuments. In Deutschland ist diese Richtlinie durch die GefStoffV und BetrSichV in nationales Recht umgesetzt.

Übrigens: In unseren bewährten HDT-Seminaren lernen Teilnehmende, wie Betreiber-Pflichten rechtssicher im eigenen Unternehmen umzusetzen sind und worauf beim Einkauf zertifizierter Geräte zu achten ist.

4. Was versteht man unter einem Ex-Bereich?

Ein Ex-Bereich ist ein explosionsgefährdeter Bereich, in dem sich aufgrund der örtlichen und betrieblichen Verhältnisse (durch Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube) eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden kann. Je nach Häufigkeit und Dauer des Auftretens dieser Gefahr werden die Bereiche rechtlich in Zonen eingeteilt.

Einteilung in Zonen für Gase, Dämpfe und Nebel:

  • Zone 0: Ständig, langzeitig oder häufig vorhanden.
  • Zone 1: Tritt im Normalbetrieb gelegentlich auf.
  • Zone 2: Tritt im Normalbetrieb selten und nur kurzzeitig auf.

Einteilung für Stäube:

  • Zone 20: Ständig, langzeitig oder häufig vorhanden.
  • Zone 21: Tritt im Normalbetrieb gelegentlich auf.
  • Zone 22: Tritt im Normalbetrieb selten und nur kurzzeitig auf.

Die korrekte Zuordnung dieser Zonen ist die zwingende Voraussetzung fĂĽr die Auswahl der passenden, zertifizierten Arbeitsmittel (nach ATEX 114) im Betrieb.

5. WofĂĽr steht IECEx und worin liegt der Unterschied zu ATEX?

Sowohl IECEx als auch ATEX sind Systeme zur Zertifizierung von Geräten, welche in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Der Hauptunterschied liegt im genauen Geltungsbereich: ATEX ist eine gesetzliche Pflicht innerhalb der Europäischen Union (EU). Jedes Gerät in einer europäischen Ex-Zone muss den ATEX-Richtlinien entsprechen und das CE-Zeichen sowie das spezifische Ex-Schutz-Symbol tragen.

IECEx ist demgegenüber ein freiwilliges, international anerkanntes Zertifizierungssystem auf Basis von globalen IEC-Normen. Es zielt darauf ab, den weltweiten Handel mit Ex-Geräten zu harmonisieren, besitzt aber in Europa keine direkte Gesetzeskraft.

Für die Praxis bedeutet das: Ein reines IECEx-Zertifikat ist in der EU rechtlich nicht ausreichend. Viele moderne Hersteller zertifizieren ihre Geräte jedoch nach beiden Systemen. Das IECEx-Zertifikat dient dabei nicht selten als anerkannte Basis, um die europäische ATEX-Zulassung schneller zu erhalten.

6. Worum handelt es sich bei einem Explosionsschutzdokument?

Das Explosionsschutzdokument ist ein gesetzlich gefordertes Dokument, durch das der Arbeitgeber nachweist, dass die Explosionsrisiken im Betrieb systematisch ermittelt und angemessene Schutzmaßnahmen ergriffen wurden. Das Explosionsschutzdokument muss vor Aufnahme der betrieblichen Arbeit erstellt und bei jeder betrieblichen Veränderung aktualisiert werden.

Als Teil der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung bildet das Explosionsschutzdokument für Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaften das zentrale Instrument zur Kontrolle. Zum Inhalt ist zu sagen, dass das Explosionsschutzdokument gemäß § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zwingend folgende Punkte enthalten muss:

  • Ermittlung der Risiken: Der Nachweis, dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und bewertet wurden.
  • Zoneneinteilung: Die genaue Einteilung der betroffenen Bereiche in Ex-Zonen (inklusive Zonenplan).
  • Technische MaĂźnahmen: Auflistung der SchutzmaĂźnahmen (z. B. LĂĽftungsanlagen, ex-geschĂĽtzte Betriebsmittel).
  • Organisatorische MaĂźnahmen: Regelungen zu Unterweisungen, Arbeitsfreigaben (Erlaubnisscheine) und PSA.
  • PrĂĽfkonzept: Festlegung von Fristen und Art der PrĂĽfungen der Ex-Anlagen (nach BetrSichV).

7. Welche ZĂĽndquellen spielen im Explosionsschutz eine Rolle?

Im Explosionsschutz wird systematisch zwischen insgesamt 13 Zündquellenarten unterschieden, festgelegt in der TRGS 723 und der Norm DIN EN 1127-1. Eine Zündquelle wird dann als „wirksam“ bezeichnet, wenn ihre Energie ausreicht, um die vorhandene Atmosphäre zu entzünden.

Die in der betrieblichen Praxis am häufigsten auftretenden Zündquellen sind:

  • HeiĂźe Oberflächen wie beispielsweise Motoren, Pumpen, heiĂź gelaufene Lager oder Rohrleitungen.
  • Flammen und heiĂźe Gase: Offenes Feuer, SchweiĂźflammen oder glĂĽhende Partikel.
  • Mechanisch erzeugte Funken: Funken durch Reibungs-, Schlag- oder Schleifvorgänge.
  • Elektrische Anlagen: Funkenbildung beim Schalten von Lichtschaltern, Steckdosen oder durch KurzschlĂĽsse.
  • Statische Elektrizität: Elektrostatische Entladungen von Personen oder ungeeigneten Kunststoffoberflächen.
  • Blitzschlag: Direkte Einschläge oder induzierte Spannungen in Leitungen.

Weitere, seltenere Zündquellen sind unter anderem elektrische Ausgleichsströme, elektromagnetische Felder (Funkwellen), optische Strahlung (Laser), Ultraschall, ionisierende Strahlung, chemische Reaktionen sowie adiabatische Kompression (Stoßwellen).

Im Seminar lernen die Teilnehmenden, wie sie diese ZĂĽndquellen im Betrieb systematisch identifizieren, bewerten und durch technische SchutzmaĂźnahmen (z. B. den Einsatz der richtigen Ex-ZĂĽndschutzarten) sicher ausschlieĂźen.

8. Was ist der Unterschied zwischen elektrischem und nichtelektrischem Explosionsschutz?

Der Unterschied liegt in der Art der Zündquellen, die durch die jeweiligen Betriebsmittel und Maschinen verursacht werden können. Beide Bereiche sind gesetzlich gleichermaßen streng geregelt:

  • Elektrischer Explosionsschutz: Er befasst sich mit Geräten, die elektrische Energie nutzen (z. B. Elektromotoren, Leuchten, Sensoren, Schalter). Typische ZĂĽndquellen sind hier elektrische Funken (beim Schalten) oder Lichtbögen. Der Schutz erfolgt ĂĽber klassische elektrische ZĂĽndschutzarten wie „Eigensicherheit“ (Ex i) oder „Druckfeste Kapselung“ (Ex d).
  • Nichtelektrischer (mechanischer) Explosionsschutz: Er befasst sich mit rein mechanischen oder thermischen Geräten (z. B. Getriebe, Pumpen, Ventilatoren, Kupplungen, Förderbänder). Hier drohen Gefahren durch mechanisch erzeugte Reibungsfunken, heiĂźe Oberflächen durch HeiĂźlaufen oder elektrostatische Aufladung beweglicher Teile. Der Schutz erfolgt ĂĽber mechanische ZĂĽndschutzarten wie „FlĂĽssigkeitskapselung“ (Ex h) oder „Konstruktive Sicherheit“ (Ex c).

Wichtig für die Praxis: Auch rein mechanische Geräte, die eine eigene potenzielle Zündquelle besitzen, fallen unter die europäische ATEX-Produktrichtlinie. Als Explosionsschutzbeauftragter müssen Sie beim Einkauf von Maschinen in Ex-Zonen daher sowohl für elektrische als auch für mechanische Komponenten die korrekten Herstellerzertifikate prüfen.

9. Welche gesetzlichen Vorschriften gelten fĂĽr den Explosionsschutz?

Der Explosionsschutz in Deutschland basiert auf einem dreistufigen System aus europäischem Recht, staatlichen Gesetzen/Verordnungen und dem konkretisierenden technischen Regelwerk:

I. Europäische Richtlinien (ATEX)

  • ATEX 153 (Richtlinie 1999/92/EG): Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer.
  • ATEX 114 (Richtlinie 2014/34/EU): Anforderungen an Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in Ex-Bereichen.

II. Nationales Recht (Gesetze & Verordnungen)

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Das ĂĽbergeordnete Basisgesetz fĂĽr die Gefährdungsbeurteilung.
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Regelt Stoffeigenschaften, die Entstehung von Ex-Atmosphären und das Explosionsschutzdokument.
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Regelt die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln in Ex-Zonen und schreibt die AnlagenprĂĽfungen vor.

III. Technisches Regelwerk & Normen (Praktische Umsetzung)

  • TRGS (Technische Regeln fĂĽr Gefahrstoffe): Insbesondere die Reihe 720 (z. B. TRGS 722 zur Vermeidung gefährlicher Ex-Atmosphären und TRGS 723 zur Vermeidung von ZĂĽndquellen).
  • TRBS (Technische Regeln fĂĽr Betriebssicherheit): Insbesondere die Reihe 1100 sowie die TRBS 1201 Teil 1 fĂĽr die PrĂĽfung von Anlagen in Ex-Bereichen.
  • DGUV Regel 113-001 (EX-RL): Die „Explosionsschutz-Regeln“ der Berufsgenossenschaften mit einer unverzichtbaren Beispielsammlung fĂĽr Zonenkonzepte.
  • Normenreihe DIN EN 60079: Die weltweiten technischen Errichtungs- und Konstruktionsbestimmungen fĂĽr elektrische Betriebsmittel im Explosionsschutz.

10. Was bedeutet „Ex-Schutz“?

„Ex-Schutz“ ist die in der Praxis gebräuchliche Kurzform für Explosionsschutz. Dieser umfasst alle gesetzlichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die verhindern, dass Menschen verletzt oder Sachwerte durch Explosionen beschädigt werden.

Technisch basiert der Ex-Schutz auf dem sogenannten Explosionsdreieck. Dieses besagt, dass sich eine Explosion nur dann ereignen kann, wenn drei Faktoren gleichzeitig vorliegen – erstens ein brennbarer Stoff (Gase, Dämpfe oder Stäube), zweitens Sauerstoff (aus der Umgebungsluft) sowie drittens eine wirksame Zündquelle wie beispielsweise ein Funke oder eine heiße Oberfläche.

Der Ex-Schutz setzt genau hier an und unterbricht das Explosionsdreieck durch drei Schutzstufen:

  • Primärer Explosionsschutz: Vermeidung oder Einschränkung von brennbaren Stoffen oder Sauerstoff (z. B. durch den Einsatz von ungiftigen Ersatzstoffen, LĂĽftungsanlagen oder Inertisierung mit Stickstoff).
  • Sekundärer Explosionsschutz: Verhinderung des ZĂĽndens einer dennoch vorhandenen Atmosphäre (z. B. durch den Einsatz von speziell zertifizierten Ex-Geräten nach ATEX, die keine Funken oder heiĂźen Oberflächen erzeugen).
  • Tertiärer (konstruktiver) Explosionsschutz: Begrenzung der Auswirkungen einer Explosion auf ein unschädliches MaĂź, falls sie sich nicht verhindern lässt (z. B. durch explosionsfeste Bauweise, Berstscheiben oder ExplosionsunterdrĂĽckungssysteme).

Übrigens: Im Alltag ist der Begriff überall dort gegenwärtig, wo diese Prinzipien von der Auswahl von Ex-Geräten über das Betreten von Ex-Zonen bis hin zur Qualifizierung in Ex-Schutz-Seminaren angewendet werden.

11. Welche SchutzmaĂźnahmen helfen gegen Staubexplosionen?

Zunächst einmal ist im Hinblick auf Staubexplosionen Staub nicht gleich Staub. Es kommt auf die Partikelgröße und Brennbarkeit an. Brennbare Partikel mit einer Größe von 0,5 Millimetern oder weniger stellen eine Explosionsgefahr deswegen dar, weil sich ein für die Aufnahme von Wärme ungünstiges Verhältnis von Gesamtvolumen und Oberfläche ergibt.

Entsprechende MaĂźnahmen zum Schutz vor Staubexplosionen werden zwecks Systematisierung in drei Stufen unterteilt:

Stufe 1: Primäre Maßnahmen (Vermeidung von Staub und Aufwirbelung)

  • Good Housekeeping: Regelmäßiges Reinigen von Flächen, Balken und Rohrleitungen, um Staubablagerungen gar nicht erst entstehen zu lassen. Wichtig in dem Zusammenhang: Es sollte niemals trocken gefegt oder mit Druckluft abgeblasen, sondern ausschlieĂźlich gesaugt werden (mit zertifizierten Ex-Industriesaugern).
  • Absauganlagen: Direktes Erfassen von Stäuben an Entstehungsstellen wie Schleif- oder AbfĂĽllstationen.
  • Feuchtprävention: Befeuchtung von Stäuben, wo es verfahrenstechnisch möglich ist, um das Aufwirbeln zu verhindern.

Stufe 2: Sekundäre Maßnahmen (Vermeidung von wirksamen Zündquellen)

  • Zertifizierte Arbeitsmittel: Einsatz von staubgeschĂĽtzten Ex-Geräten, gekennzeichnet z. B. mit den ZĂĽndschutzarten „Schutz durch Gehäuse“ (Ex t) oder „Vergusskapselung“ (Ex m).
  • Konsequente Erdung: Potenzialausgleich aller metallischen Anlagenteile, Rohre und Silos, um zĂĽndfähige elektrostatische Entladungen (Funken) zu verhindern.
  • Funkenlöschanlagen: Automatische Erkennung und Löschung von Reibungsfunken in Förder- und Absaugleitungen.

Stufe 3: Tertiäre / Konstruktive Maßnahmen (Schadensbegrenzung)

  • Explosionsdruckentlastung: Einsatz von Berstscheiben oder Explosionsklappen an Silos, um den Druck im Ernstfall sicher ins Freie abzuleiten.
  • Explosionsentkopplung: Schnelle Absperrvorgänge (z. B. durch Schnellschlussventile oder Zellenradschleusen), damit eine Explosion nicht von einem Behälter in die restliche Produktion wandern kann.

Übrigens: In unserer HDT-Ausbildung zum Explosionsschutzbeauftragten lernt man mithilfe von Praxisbeispielen sowie anhand eines Experimentalvortrages, wie das Verhüten von Bränden und Explosionen in der betrieblichen Praxis gelingt.

12. Welchem Zweck dient eine Gefährdungsbeurteilung im Explosionsschutz?

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Steuerungselement des betrieblichen Arbeitsschutzes. Ihr Zweck ist es, Explosionsrisiken systematisch zu identifizieren, bevor die Arbeit aufgenommen wird, um daraus die notwendigen Schutzmaßnahmen abzuleiten. Sie bildet die rechtliche und fachliche Basis für das Explosionsschutzdokument.

Gemäß § 6 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung insbesondere folgende Punkte bewerten:

  • Stoffeigenschaften: Besitzen die im konkreten Kontext eingesetzten oder entstehenden Stoffe, Gase oder Stäube explosionsfähige Eigenschaften (z. B. Flammpunkt, MindestzĂĽndenergie)?
  • Betriebsanlagen und Prozesse: Können diese Stoffe aufgrund der Verfahren (z. B. AbfĂĽllen, Mischen, Lagern) freigesetzt werden und mit dem Sauerstoff der Luft eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden?
  • ZĂĽndquellen: Welche potenziellen ZĂĽndquellenarten sind im Normalbetrieb, bei Störungen oder bei Wartungsarbeiten vorhanden und können wirksam werden?
  • Auswirkungen: Welche Schäden oder Wechselwirkungen sind im Falle einer Explosion zu erwarten?

Wichtig für die Praxis ist darüber hinaus, dass die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden darf. Sie ist auch keine einmalige Aufgabe, sondern muss bei relevanten Veränderungen der Anlagen, der Stoffe oder des Prozesses sowie nach Schadensereignissen unverzüglich aktualisiert werden.

13. Was sind typische Fehler innerhalb des betrieblichen Explosionsschutzes?

Zu den häufigsten – und gefährlichsten – Fehlern im betrieblichen Explosionsschutz zählen mangelhafte Risikoanalyse, unzureichend gepflegte oder veraltete Dokumente (veraltetes Explosionsschutzdokument, das etwa nach Umbauten, dem Wechsel von Betriebsstoffen oder Verfahrensänderungen nicht aktualisiert wurde) sowie menschliches Fehlverhalten durch mangelndes Risikobewusstsein im Arbeitsalltag.

Da eine Explosion bekanntermaßen extreme Schäden für Mensch und Anlage verursacht, wiegen Versäumnisse hier besonders schwer. Betrachten wir noch einige beispielhafte Fehler, die schlimmste Katastrophen nach sich ziehen können:

  • Ăśbersehen oder Ignorieren von Stäuben und Ablagerungen: Werden diese aufgewirbelt, kann schon ein Funke fĂĽr eine verheerende Staubexplosion sorgen.
  • Mangelhafte Instandhaltung von defekten Dichtungen an geschlossenen Systemen, beschädigten Gehäusen von Ex-Geräten oder blockierten LĂĽftungsanlagen.
  • Gefährliche Arbeiten wie SchweiĂźen, Schleifen oder Trennen in der Nähe von Ex-Zonen ohne Freigabe oder vorherige Messungen.
  • UmfĂĽllen von brennbaren FlĂĽssigkeiten oder Pulvern ohne ausreichende Erdung und Potenzialausgleich mit der Folge von gefährlichen Funkenentladungen.
  • Falsche oder fehlende Ex-Zoneneinteilung: Bereiche werden gar nicht, zu klein oder in eine zu niedrige Gefahrenzone eingestuft.
  • Fehlende oder oberflächliche Unterweisungen von Mitarbeitern, was dazu fĂĽhrt, dass diese mitunter gar nicht wissen, wann sie sich in einer Ex-Zone befinden.
  • Unklare Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Zuständigkeit fĂĽr PrĂĽfung, Freigabe und Wartung der Schutzsysteme.
  • Einsatz von nicht zertifizierten Betriebsmitteln wie Standard-Werkzeugen, normalen Taschenlampen o. Ă„. in Ex-Zonen anstelle von Betriebsmitteln mit ATEX- oder IECEx-Zertifizierung.

14. Warum sind Explosionsschutz-Weiterbildungen so wichtig?

Die regelmäßige Ex-Schutz-Weiterbildung ist nicht nur eine Investition in Sicherheit, sondern für Fachkräfte im Explosionsschutz sogar eine gesetzliche Pflicht. Da sich der Stand der Technik, nationale Vorschriften (TRGS/TRBS) und europäische Normen ständig weiterentwickeln, fordert der Gesetzgeber (u. a. in der TRBS 1203) den kontinuierlichen Nachweis der aktuellen Fachkunde.

Eine fundierte Weiterbildung hilft Unternehmen und Fachkräften direkt dabei:

  • Haftungsrisiken zu minimieren: Rechtssichere Umsetzung der BetrSichV und GefStoffV zum Schutz der GeschäftsfĂĽhrung.
  • Mitarbeiter und Sachwerte zu schĂĽtzen: Effektive Vermeidung von verheerenden Unfällen.
  • Anlagensicherheit zu erhöhen: Vermeidung von teuren Produktionsausfällen und Fehlkäufen bei Ex-Geräten.
  • PrĂĽfsicherheit zu garantieren: Richtige Vorbereitung und Begleitung der gesetzlich vorgeschriebenen AnlagenprĂĽfungen.

Preise

Präsenz-Teilnahme
2.390,00 €*
FĂĽr HDT-Mitglieder
2.290,00 €*

mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme

Ausgewählter Termin

Di. 30.11.2027, 09:00 Uhr —
Fr. 03.12.2027, 16:30 Uhr
Haus der Technik e.V.
Hollestr. 1
45127 Essen
Veranstaltungsnummer: VA27-00375

Ansprechpartner

Organisatorische Fragen:
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Fachliche Fragen:
Kai Brommann
K.Brommann@hdt.de
+49 201 1803-251

Infos zu unseren Veranstaltungen

Auf Wunsch konzipieren wir fĂĽr Sie auch spezielle Online-Seminare nach MaĂź sowie virtuelle Inhouse-Seminare fĂĽr Ihr Unternehmens­team.
Nutzen auch Sie die Sommermonate, um Ihr Wissen an ausgesuchten Veranstaltungsorten aufzufrischen oder sich neue Qualifikationen anzueignen. 

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